Betreff
Sportförderungsprogramm 2025
hier: Antrag des Schützenvereins Wiefelstede e.V. auf Gewährung eines Zuschusses für die Beschaffung eines KK-Gewehrs, eines Luftgewehrs und einer Preßluftpistole
Vorlage
B/2532/2024
Aktenzeichen
12003 Rh
Art
Beratungsvorlage

Vorschlag / Empfehlung:

Der Verwaltungsausschuss beschließt, dem Schützenverein Wiefelstede e.V. zur Beschaffung eines KK-Gewehrs, eines Luftgewehrs sowie einer Luftpistole gem. § 5 Abs. 1 der Sportförderungsrichtlinien einen einmaligen Zuschuss in Höhe von insgesamt max.     3.352,67 € (Drittelförderung) zu gewähren.

 


Situationsbericht / Bisherige Beratung:

Der Schützenverein Wiefelstede e.V. beantragt mit Email vom 20.03.2024 die höchstmögliche Bezuschussung zur Beschaffung eines KK-Gewehrs, eins Luftgewehrs und einer Preßluftpistole. Die eingereichten Kostenvoranschläge belaufen sich auf insgesamt 10.058,00 € inkl. Mehrwertsteuer. Mit Email vom 21.03.2024 wurde dem Schützenverein Wiefelstede e.V. der Antragseingang bestätigt und mitgeteilt, dass nach den Sportförderungsrichtlinien eine Förderung im Rahmen einer Drittelförderung, max. 3.352,67 €, denkbar wäre. Die Beschaffung von 5 Pressluftkartuschen für Luftgewehre fallen nicht unter die Sportförderungsrichtlinie, da die Kartuschen einzeln zu betrachten wären und damit einen Anschaffungswert über 1.000,00 € (ohne MwSt.) nicht übersteigen. Einer vorzeitigen Beschaffung wurde zugestimmt, ohne hierbei einen Anspruch auf eine mögliche spätere Förderung herleiten zu können.

 

Beurteilung nach den Sportförderungsrichtlinien:

 

1)      Der Antrag ist fristgerecht bis zum 30.06.2024 eingegangen                                  (x)

2)      Antragsteller ist Mitglied im Kreissportbund                                                          (x)

3)      Der Antragsgegenstand dient anerkanntermaßen dem Sport und ist notwendig     (x)

4)      Kein nachträglicher Zuschussantrag                                                                        (x)

5)      Anschaffungswert gemäß § 5 Abs. 3 über 1.000,00 € (ohne MwSt.)                      (x)

 

Der Antrag auf Zuschussgewährung für die Anschaffung eines KK-Gewehrs, eines Luftgewehrs und einer Preßluftpistole ist gemäß § 5 Abs. 1 der Sportförderungsrichtlinien förderungsfähig. Aufgrund des möglichen Zuschussbetrages (jeweils über 600,00 €) ist gemäß § 8 der Sportförderungsrichtlinien eine Entscheidung der zuständigen Gremien herbeizuführen.

 

Die Notwendigkeit zur Beschaffung wird damit begründet, dass vorhandene Gewehre bzw. Preßluftpistolen aufgrund ihres Alters und Zustandes ausgemustert werden müssen.

 

Folgende Förderungen wurden bislang bewilligt:

 

Jahr

Grund

Zuschuss

Gesamtkosten

2012

2 KK-Gewehre

1.036,23 €

3.108,70 €

2014

2 Liegendpritschen

829,03 €

2.487,10 €

2014

2 LG-Gewehre

1.240,00 €

3.720,00 €

2015

2 KK-Gewehr

1.942,08 €

5.826,24 €

2017

1 KK-Gewehr

2.133,00 €

6.399,00 €

2017

1 Luftgewehr

750,00 €

2.250,00 €

2017

1 Pressluftgewehr

700,00 €

2.100,00 €

2018

1 KK-Gewehr

1.150,00 €

3.450,00 €

2018

1 Luftgewehr

766,33 €

2.299,00 €

2020

1 Pressluftpistole

576,33 €

1.729,00 €

2020

1 Schützenkompressor

916,67 €

2.750,00 €

2022

1 Luftgewehr

833,00 €

2.499,00 €

 

Gesamt:

12.872,67 €

 

 

Verwaltungsseitig wird der Antrag des Schützenverein Wiefelstede e.V. unterstützt und eine Drittelförderung in Höhe von max. 3.352,67 € empfohlen.

 


Finanzierung:

Die erforderlichen Haushaltsmittel von 3.352,67 € werden im Haushaltsplanentwurf 2025 bei der Kostenstelle 20200, Kostenträger 421101, Sachkonto 0048002, berücksichtigt.

 


Anlagen: