Betreff
Satzung über das Angebot und die Erhebung von Benutzungsgebühren für die zusätzliche Kinderbetreuung in den Ganztagsschulen der Gemeinde Wiefelstede (Anschlussbetreuung)
Vorlage
B/2552/2024
Aktenzeichen
12003 Rh
Art
Beratungsvorlage

Vorschlag / Empfehlung:

 

Der Rat der Gemeinde Wiefelstede beschließt aufgrund der §§ 10, 58 und 111 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) in der Fassung vom 17.12.2010 (Nds. GVBl. S. 576), zuletzt geändert durch Art. 2 des Gesetzes vom 08.02.2024 (Nds. GVBl. 2024 Nr. 9), und § 5 des Niedersächsischen Kommunalabgabengesetzes (NKAG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 20.04.2017 (Nds. GVBl. S. 121) die Satzung über das Angebot und die Erhebung von Benutzungsgebühren für die zusätzliche Kinderbetreuung in den Ganztagsschulen der Gemeinde Wiefelstede (Anschlussbetreuung).

 


Situationsbericht / Bisherige Beratung:

 

Am 1. August 2024 soll die offene Ganztagsschule an der Grundschule Wiefelstede eingeführt werden.

 

Auch die Gemeinde Wiefelstede wird für die Tage bzw. Zeiten, an denen aus Sicht der Verwaltung eine Anschlussbetreuung notwendig erscheint, um die Vereinbarkeit von Beruf und Familie zu unterstützen, auf freiwilliger Basis ein zusätzliches Angebot bereitstellen.

 

Für dieses Angebot wird es erforderlich sein, Benutzungsgebühren zu erheben, um einen Teil der gemeindlich entstehenden Kosten zu decken. Auf diese Weise soll vermieden werden, dass diese individuellen Verwaltungsleistungen vollumfänglich steuerfinanziert werden und somit zu Lasten der Allgemeinheit gehen.

 

Auch für die Grundschule in Metjendorf wird es dahingehend eine Anpassung geben müssen, um für zeitlich und inhaltlich gleichartig beanspruchte Angebote an beiden Grundschulen dem Gleichheitsgrundsatz zu entsprechen.

 

Daher wird dem Gemeinderat der Gemeinde Wiefelstede in Anlage 1 eine „Satzung über das Angebot und die Erhebung von Benutzungsgebühren für die zusätzliche Kinderbetreuung in den Ganztagsschulen der Gemeinde Wiefelstede (Anschlussbetreuung)" zur Beschlussfassung vorgelegt.

 

Die Satzung soll zum 1. August 2024 in Kraft treten.

 

 

 

 

Finanzierung:

 

Bei Kostenstelle 12003 / Kostenträger 211101/ Sachkonto 3461000 wurden im Haushaltsjahr 2024 Erträge in Höhe von 4.500 € eingeplant. 


Anlagen: