Ratsmitglied Teusner führt aus, dass der Rat hier über etwas abstimmt, was
bereits gebaut werde, dem Parkplatz auf dem Gelände Edeka-Westerholtsfelde.
Dieser Umstand sorgt für Verärgerung bei der Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen
und deshalb werde die Fraktion sich der Stimme enthalten.
Ratsmitglied Schneider verweist auf die Fachausschusssitzung und darauf,
dass die Umsetzung des Bebauungsplanes von allen Ratsmitgliedern gewollt sei.
Hier sich im Rat zu enthalten, würde ein falsches Signal an zukünftige
Investoren und auch an die Edeka senden.
Ratsmitglied Müller-Saathoff ist der Auffassung, dass die Kompetenzen des Rates
durch die fehlende chronologische Reihenfolge untergraben würden.
FBL Siemen, weist darauf hin, dass in Eilfällen bereits nach Planreife der
Landkreis eine Baugenehmigung erteilen könne. Hier sei Eile geboten gewesen.
Ferner habe der Investor hierauf auch einen Anspruch.
Ratsmitglied Nacke macht deutlich, das es sich hier um ein
Vorzeigeunternehmen handle, das sich in Wiefelstede angesiedelt habe. Der Rat
wollte die Erweiterung ermöglichen. Deshalb solle der Rat auch einstimmig
abstimmen, da mit der Genehmigung ein rechtlich mögliches Mittel angewandt
wurde.
Ratsmitglied Rohde gibt Ratsmitglied Nacke Recht, zumal eine
Fraktionsenthaltung auch ein falsches Signal an die Verwaltung wäre.
Ratsmitglied Müller-Saathoff verweist darauf, dass es sich nur um
Enthaltungen handle und nicht um eine Ablehnung. Der Fraktion gehe es um das
Prozedere, dem hier angewandten Verfahren.
Ratsmitglied Teusner gibt nochmals zu bedenken, dass der Rat etwas
beschließe, was bereits vorhanden sei und dies nicht der richtige Weg sein
könne.
Alsdann beschließt der Gemeinderat mit 25 Ja-Stimmen und 5 Enthaltungen wie
folgt:
a) Der Rat der Gemeinde Wiefelstede
beschließt zu den eingegangenen Stellungnahmen der Behörden und sonstigen
Trägern öffentlicher Belange sowie von privater Seite gemäß den vorliegenden
Abwägungsvorschlägen.
b) Weiter beschließt der Rat der
Gemeinde Wiefelstede die 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 110
"Erweiterung des Gewerbegebietes Westerholtsfelde" gemäß § 1 Absatz 3
und gemäß § 10 Absatz 1 BauGB in Verbindung mit §§ 10 und 58 NKomVG als Satzung
einschließlich Begründung