Abstimmung: Ja: 00, Nein: 00, Enthaltung: 00

  


Ratsmitglied Teusner führt aus, dass der Rat hier über etwas abstimmt, was bereits gebaut werde, dem Parkplatz auf dem Gelände Edeka-Westerholtsfelde. Dieser Umstand sorgt für Verärgerung bei der Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen und deshalb werde die Fraktion sich der Stimme enthalten.

Ratsmitglied Schneider verweist auf die Fachausschusssitzung und darauf, dass die Um­setzung des Bebauungsplanes von allen Ratsmitgliedern gewollt sei. Hier sich im Rat zu ent­halten, würde ein falsches Signal an zukünftige Investoren und auch an die Edeka senden.

Ratsmitglied Müller-Saathoff ist der Auffassung, dass die Kompetenzen des Rates durch die fehlende chronologische Reihenfolge untergraben würden.

FBL Siemen, weist darauf hin, dass in Eilfällen bereits nach Planreife der Landkreis eine Baugenehmigung erteilen könne. Hier sei Eile geboten gewesen. Ferner habe der Investor hierauf auch einen Anspruch.

Ratsmitglied Nacke macht deutlich, das es sich hier um ein Vorzeigeunternehmen handle, das sich in Wiefelstede angesiedelt habe. Der Rat wollte die Erweiterung ermöglichen. Deshalb solle der Rat auch einstimmig abstimmen, da mit der Genehmigung ein rechtlich mögliches Mittel angewandt wurde.

Ratsmitglied Rohde gibt Ratsmitglied Nacke Recht, zumal eine Fraktionsenthaltung auch ein falsches Signal an die Verwaltung wäre.

Ratsmitglied Müller-Saathoff verweist darauf, dass es sich nur um Enthaltungen handle und nicht um eine Ablehnung. Der Fraktion gehe es um das Prozedere, dem hier angewandten Verfahren.

Ratsmitglied Teusner gibt nochmals zu bedenken, dass der Rat etwas beschließe, was bereits vorhanden sei und dies nicht der richtige Weg sein könne.

Alsdann beschließt der Gemeinderat mit 25 Ja-Stimmen und 5 Enthaltungen wie folgt:

a)    Der Rat der Gemeinde Wiefelstede beschließt zu den eingegangenen Stellung­nahmen der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange sowie von privater Seite gemäß den vorliegenden Abwägungsvorschlägen.

b)   Weiter beschließt der Rat der Gemeinde Wiefelstede die 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 110 "Erweiterung des Gewerbegebietes Westerholtsfelde" gemäß § 1 Absatz 3 und gemäß § 10 Absatz 1 BauGB in Verbindung mit §§ 10 und 58 NKomVG als Satzung einschließlich Begründung