Sitzung: 24.03.2014 Gemeinderat
Vorlage: B/0066/2014
Gem. § 6 des Niedersächsischen
Straßengesetzes (NStrG) in der Fassung vom 24.09.1980 (Nds. GVBl. S. 359),
zuletzt geändert durch Gesetz vom 28.10.2009 (Nds. GVBl. Nr. 22/2009, S. 372),
wird mit sofortiger Wirkung das Wegeflurstück 321/1 der Flur 14 übernommen und
für den öffentlichen Verkehr als Gemeindestraße gewidmet. Die im
verkehrsberuhigten Ausbau angelegte Straße trägt den Namen „Langerie“. Die
Gesamtgröße beträgt 2.556 m². Die Straße ist an die Gemeindestraßen „Langerie“
(Bebauungsplan Nr. 108) und „Thienkamp“ angebunden.
Der Rat der Gemeinde Wiefelstede beschließt einstimmig wie folgt: