Sitzung: 09.03.2015 Gemeinderat
Vorlage: B/0296/2015
1. Der
Rat der Gemeinde Wiefelstede beschließt die Einziehung (Entwidmung) der
Teilverkehrsfläche der „Heller Landstraße“ (Stichstraße vor dem Denkmal) gemäß
§ 8 Nds. Straßengesetz ohne vorherige öffentliche Bekanntmachung. Die Überwegungsrechte für die
Öffentlichkeit werden in der Abteilung II des Grundbuches aufgenommen.
2. Weiterhin
beschließt der Gemeinderat den Verkauf
des noch zu vermessenden Teilstückes des Flurstückes 147/28 der Flur 36 (Größe
ca. 700 m²) an Herrn Hans-Georg Frers zum Preis von 5,00 €/m² zzgl. Nebenkosten (Vermessungskosten, Gerichts-
und Notarkosten).
Ratsmitglied Schneider trägt vor, dass die SPD mit der Einziehung der
Teilverkehrsfläche keine Probleme habe. Er lobt die Arbeit von Herrn Frers.
Dennoch weist er darauf hin, dass ein uneingeschränkter öffentlicher Zugang im
Grundbuch eingetragen werden müsse. Dies sei Voraussetzung für die Zustimmung
seitens der SPD.
BM Pieper berichtet, dass es am vergangenen Freitag ein Gespräch mit
Herrn Ahting gegeben habe und es aus rechtlicher Sicht hier keine Bedenken
gebe, da die öffentliche Nutzung grundbuchrechtlich abgesichert werde.
Ratsmitglied Schneider fordert jedoch, dass die Eintragung der
Überwegungsrechte in das Grundbuch im Beschluss aufgenommen werden soll.
Alsdann beschließt der Gemeinderat einstimmig wie folgt: