Sitzung: 20.07.2015 Gemeinderat
Vorlage: B/0347/2015
Gem. § 6 des Niedersächsischen
Straßengesetzes (NStrG) in der Fassung vom 24.09.1980, zuletzt geändert durch
das Gesetz vom 28.10.2009, werden mit sofortiger Wirkung die Wegeflurstücke
173/21 und 173/22 der Flur 36 übernommen und für den öffentlichen Verkehr als
Gemeindestraße gewidmet. Die im verkehrsberuhigten Ausbau angelegte Straße
trägt den Namen „Kamp to Horn“. Die Gesamtgröße beträgt 862 m². Die Straße ist
an die Gemeindestraße „Köterstraße“ angebunden.
Der Gemeinderat beschließt einstimmig wie folgt: