Sitzung: 20.07.2015 Gemeinderat
Vorlage: B/0395/2015
Die Gemeinde Wiefelstede ist nach wie vor
der Auffassung, dass die im Raumordnungsverfahren formulierte Forderung einer
Verknüpfung der Hauptvariante West 1 und der West 2 der A 20 die beste
Variantenlösung darstellt und die Belange der Einwohner/Bürger der Gemeinde
Wiefelstede und der Nutzer des Ferienhausgebietes „Seepark Lehe“ am besten
berücksichtigt.
Abstimmungsergebnis:
20 Ja-Stimmen, 8 Nein-Stimmen
Die Gemeinde stimmt dem Baubeginn des
Abschnitts 1 nur unter der Voraussetzung zu, dass auch die Abschnitte 2 und 3
(also einschl. Weserquerung) im Planfeststellungsverfahren bestätigt sind.
Abstimmungsergebnis:
20 Ja-Stimmen, 8 Nein-Stimmen
Zu a1)
Die Gemeinde Wiefelstede stimmt der Planung
bezüglich der Durchtrennung des Grenzweges an der A 20 grundsätzlich zu. Der
Herabstufung der Gemeindestraße „Grenzweg“ zu einem Genossenschaftsweg in
Verantwortung der Anlieger wird zunächst widersprochen.
Abstimmungsergebnis:
20 Ja-Stimmen, 8 Nein-Stimmen
Zu a2)
Die Gemeinde stimmt der geplanten
Überführung des Otterbäkenweges und der damit verbundenen späteren Übertragung
der größeren Verkehrsflächen, Böschungen, Gräben usw. grundsätzlich zu, wenn
für die zusätzliche Unterhaltung eine einmalige Ablösesumme nach den
Ablösebestimmungen vereinbart wird. Die Höhe des Ablösebetrages sollte vor
dem Planfeststellungsbeschluss verbindlich vereinbart werden.
Der Gemeinde entstehen für die Bereiche der
Wildüberquerung sowie der angrenzenden Ausgleichs- und Ersatzflächen mit den
dargestellten Entwässerungseinrichtungen keine Unterhaltungsverpflichtungen.
Abstimmungsergebnis:
20 Ja-Stimmen, 8 Nein-Stimmen
Zu a3)
Die Fahrbahnbreiten sind den Forderungen
der Gemeinde entsprechend anzupassen, da diese bereits jetzt im Bestand
vorhanden sind.
Bezüglich der Schulbushaltestelle im
Einmündungsbereich des Bramkampsweges hat noch eine abschließende Abstimmung
mit den betroffenen Behörden/Anliegern vor dem
Planfeststellungsbeschluss zu erfolgen.
Abstimmungsergebnis:
20 Ja-Stimmen, 8 Nein-Stimmen
Zu a5)
Die Gemeinde stimmt dem Freischnitt des
Heidjeweges und die ordnungsgemäße Wiederherstellung der Wegefläche sowie der
Neuanlegung der erforderlichen Ersatzwege zu. Die zukünftige Unterhaltung ist
den Wegegenossenschaften durch die Zahlung von Ablösebeträgen nach den
allgemeinen Vorschriften zu vergüten. Gleiches gilt für die neuen Bereiche
gemeindlicher Straßen (Kielweg).
Abstimmungsergebnis:
20 Ja-Stimmen, 8 Nein-Stimmen
Zu a6)
Die Gemeinde stimmt der Übernahme der
ehemaligen K 130 nördlich der A 20 mit Wendehammer zu. Hierfür wird eine
Entschädigungsvereinbarung bis zum Planfeststellungsbeschluss abgeschlossen.
Der Ausbau des vorhandenen Gemeindeweges
auf einer Länge von rd. 75 Meter wird zugestimmt bei vorhandenem Abschluss
einer Entschädigungsvereinbarung.
Abstimmungsergebnis:
20 Ja-Stimmen, 8 Nein-Stimmen
Zu a7)
Die Gemeinde stimmt der Seitenentnahme
(Sandabbau) nach dem beschriebenen Verfahren zu. Alle Vorgaben von Gutachten
usw. sind genauestens einzuhalten bzw. zu überwachen.
Abstimmungsergebnis:
19 Ja-Stimmen, 9 Nein-Stimmen
Zu a8)
Die Gemeinde Wiefelstede geht davon aus,
dass evtl. Kosten für zusätzliche Anforderungen an die Ausstattungen der
freiwilligen Feuerwehren, die in einem direkten Zusammenhang mit Einsätzen auf
der A 20 stehen (zus. Fahrzeuge/Ausstattungen), vom Bund übernommen werden.
Abstimmungsergebnis:
20 Ja-Stimmen, 8 Nein-Stimmen
Zu b)
Der Gemeinderat unterstützt die
eingegangenen Stellungnahmen zu Nr. 1 bis 82 (wird entsprechend erweitert bei
Eingang weiterer Einwendungen), da diese als plausibel, nachvollziehbar und
schlüssig angesehen werden. Es wird die Prüfung und positive Abarbeitung der
einzelnen vorgetragenen Probleme, Forderungen und Befürchtungen im
Planfeststellungsverfahren gefordert. Die betroffenen Personen sind schriftlich
über das Ergebnis der Prüfung im Verfahren zu informieren.
Abstimmungsergebnis:
28 Ja-Stimmen (einstimmig)
FBL Siemen teilt mit, dass
nach Auffassung der Verwaltung die Stellungnahme um eine allgemeine Einleitung
ergänzt werden sollte und anschl. die Punkte a1 bis a7 angefügt werden sollten,
um die damalige Beschlusslage aus dem Raumordnungsverfahren mit einzubringen.
Ähnlich werde dies von der Gemeinde Rastede gehandhabt. Die allgemeine
Ergänzung könne wie folgt formuliert werden: Die Gemeinde Wiefelstede ist nach wie vor
der Auffassung, dass die im Raumordnungsverfahren formulierte Forderung einer
Verknüpfung der Hauptvariante West 1 und der West 2 der A 20 die beste
Variantenlösung darstellt und die Belange der Einwohner/Bürger der Gemeinde
Wiefelstede und der Nutzer des Ferienhausgebietes „Seepark Lehe“ am besten
berücksichtigt.
Des
Weiteren sollte die Stellungnahme um einen Punkt a8) ergänzt werden, vor dem
Hintergrund, dass die Freiwilligen Feuerwehren für Einsätze auf der späteren
Autobahn auch entsprechend auszurüsten seien. Evtl. zusätzliche Ausrüstungen
und Schulungen seien vom Maßnahmeträger zu erstatten. Eine Formulierung könnte
wie folgt lauten: Zu a8) Die Gemeinde
Wiefelstede geht davon aus, dass evtl. Kosten für zusätzliche Anforderungen an
die Ausstattungen der freiwilligen Feuerwehren, die in einem direkten
Zusammenhang mit Einsätzen auf der A 20 stehen (zus. Fahrzeuge/Ausstattungen),
vom Bund übernommen werden.
Fraktionsvorsitzender Weden
bittet darum, die Aussage des Ratsmitgliedes Schröder aus dem Bau- und
Umweltausschuss am 13.07.2015 zum Baubeginn in Verbindung mit den Abschnitten 2
und 3 ebenfalls mit aufzunehmen. Dies führe zu einer höheren Sicherheit, dass
nicht nur eine Querverbindung von der A 28 zur A 29 erfolge, die allein nicht notwendig
sei. Eine Formulierung könnte wie folgt lauten: Die Gemeinde stimmt dem Baubeginn des
Abschnitts 1 nur unter der Voraussetzung zu, dass auch die Abschnitte 2 und 3
(also einschl. Weserquerung) im Planfeststellungsverfahren bestätigt sind.
Fraktionsvorsitzender Müller-Saathoff erläutert, dass sich die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen nach wie vor gegen die A 20 ausspreche. Eine dritte Autobahn sei in Wiefelstede nicht erforderlich. Auch würden gerade im Bereich der geplanten Trasse Erholungsgebiete bestehen, die dann durchschnitten würden. Der Flächenverbrauch und die Kosten stünden in keinem Verhältnis zum Nutzen. Nach Auffassung seiner Fraktion sollten diese Finanzmittel sinnvoller im Gesundheitswesen eingesetzt werden. Abgesehen davon wäre eine Straßenunterhaltung wesentlich dringender umzusetzen, als neue Straßen zu errichten. Unbeachtet bei dieser Planung seien die Wasserwege sowie der Schienenverkehr, die für den Transport von Gütern noch effektiver ausgenutzt werden müssten. Es habe sich gezeigt, dass bereits jetzt ein Wassernotstand in einigen Bereichen auftrete, weitere Brunnen könnten versiegen. Durch den Bau der A 20 würde in ein Wasserschutzgebiet eingegriffen. Er appelliere an alle, sich gegen die A 20 auszusprechen.
Ratsmitglied Nacke erklärt, dass es zur Autobahn A 20 durchaus unterschiedliche Auffassung gebe. Auch könnten die Vor- und Nachteile unterschiedlich gewertet werden. Dieses würde jedoch zum derzeitigen Stand des Verfahrens nichts bewirken. Die Autobahn werde kommen. Die Gemeinde müsse jetzt versuchen, das bestmögliche für die Bürger zu erreichen. Dies sei nach Abschluss des Planfeststellungsverfahrens nicht mehr möglich.
Fraktionsvorsitzender Becker stellt fest, dass der Grundsatzbeschluss zur A 20 gefallen sei. Inzwischen würden die Vor- und Nachteile für die Region nicht mehr zur Diskussion stehen. Die Zeit, über evtl. andere Investitionsmöglichkeiten zu beraten, sei abgelaufen. Die UWG sei nach wie vor gegen die Autobahn, werde die Beschlussvorschläge zur Stellungnahme der Gemeinde ablehnen, die Einwände der Bürger jedoch unterstützen.
Fraktionsvorsitzender Weden geht auf den Werdegang der A 20 (ehemals A 22) seit den Planungen aus den 70er Jahren ein. Die gesamte Entwicklung der Bundesrepublik sowie der Verbindung nach Ost und West entsprächen jetzt nicht mehr dem Stand der 70er oder 80er Jahre. Die berechtigten Einwände der Bürger müssten unterstützt werden, um auch mögliche Ausgleichsregelungen zu schaffen.
Ratsmitglied Würdemann erklärt, dass die FDP-Fraktion den Vorschlägen zur Ergänzung zustimmen werde. Eine Realisierung des Abschnitts 1 sei nur sinnvoll mit einer Anbindung zum Wesertunnel. Die vorgelegten Empfehlungen seien auch wichtig, um für die Gemeinde das bestmögliche zu erreichen. Er bittet um Erläuterung, wie zu a1) der Widerspruch zum Herabstufung „zunächst“ zu verstehen sei.
Bürgermeister Pieper erläutert, dass die Planung der Planfeststellungsbehörde eine Herabstufung vorsehe. Die Gemeinde müsse zu diesem Zeitpunkt des Verfahrens widersprechen, da es später im Verfahren nicht mehr möglich sei. Die Zeit werde genutzt, um eine Abstimmung mit den betroffenen Anliegern herbeizuführen.
Auf Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen erfolgt eine Unterbrechung der Sitzung von 18.30 bis 18.38 Uhr.
Fraktionsvorsitzender Müller-Saathoff erklärt, dass die Fraktion nach wie vor gegen die Autobahn sei. Auch werde nicht angenommen, dass eine Realisierung der Autobahn mitten im Bau abgebrochen werde, daher sei eine Ergänzung bzgl. der Abschnitte 2 und 3 nicht erforderlich.
Ratsmitglied Nacke stellt fest, dass alle Autobahnen abschnittsweise realisiert würden. Dies werde bei der A 20 nicht anderes gehandhabt werden. Richtig sei es aus Sicht der Gemeinde, dass eine Trassenführung weiter im Norden sinnvoller und vernünftiger gewesen wäre. Klar sei ebenfalls, dass eine Verbindung mit der A 20 zwischen der A 28 und A 29 und auch nur bis zur A 27 nicht erforderlich wäre. Entscheidender sei hier, die Auswirkungen auf die Gemeinde konkret zu benennen und ggf. Lösungen zu finden.
Verwaltungsseitig wird darauf hingewiesen, dass die Beschlussempfehlung zu b) entsprechend der vorliegenden Einwendungen (nunmehr 82) ergänzt werden müsste.
Alsdann lässt Ratsvorsitzender Stalling über alle Beschlussempfehlungen einzeln abstimmen (einschl. der vorgetragenen Ergänzungen).
Der Rat der Gemeinde Wiefelstede beschließt wie folgt: