Sitzung: 07.12.2015 Gemeinderat
Vorlage: B/0431/2015
1. Gemäß
§ 128 Abs. 3 NKomVG
beschließt der Rat der Gemeinde Wiefelstede den Jahresabschluss des
Haushaltsjahres 2012 in der Fassung vom 11.03.2015.
2. Der
Rat der Gemeinde Wiefelstede erteilt dem Bürgermeister die Entlastung für das
Haushaltsjahr 2012.
3. Gemäß
§ 123 Abs. 1 NKomVG beschließt der Rat der Gemeinde Wiefelstede, dass das positive ordentliche Ergebnis
(1.959.097,66 €) der ordentlichen Überschussrück-lage und das außerordentliche
Ergebnis (237.835,70 €) der außerordentlichen Überschussrücklage zugeführt
wird.
Der Rat der Gemeinde Wiefelstede beschließt einstimmig wie folgt: