Die ordnungsgemäße Ladung und die anwesenden Mitglieder werden festgestellt.

Bürgermeister Pieper erläutert die §§ 40-42 des Nds. Kommunalverfassungsgesetztes (Amtsverschwiegenheit, Mitwirkungsverbot, Treuepflicht) und verpflichtet Herrn Eckhard Klages und Herrn Steven Janßen per Handschlag.