Sitzung: 09.04.2018 Gemeinderat
Ratsmitglied
Kossendey hinterfragt, ob bei den archäologischen Ausgrabungen in Borbeck eine
Rechtsgrundlage bestehe, die besage, dass die Gemeinde die Kosten der
Ausgrabungen tragen müsse. Hierzu erklärt Bürgermeister Pieper, dass die
Gemeinde gemäß § III NDSchG als Maßnahmenträger die Kosten zu tragen habe. Er habe sich hierzu auch an
die Denkmalschutzbehörde gewandt und eine Kostenbeteiligung des Landes
vorgeschlagen. Eine Antwort liege noch nicht vor.