Sitzung: 17.12.2018 Gemeinderat
Vorlage: B/1221/2018
Gem. § 6 des Nds. Straßengesetzes in der
Fassung vom 24.09.1980 zuletzt geändert am 20.06.2018, wird mit sofortiger
Wirkung das Wegeflurstück 11/59 der Flur 14 für den öffentlichen Verkehr als
Geh- und Radweg gewidmet. Der Weg ist an die Gemeindestraße „Thienkamp“
angebunden und hat eine Gesamtgröße von 138 m².
Ohne Wortmeldung ergeht einstimmig folgender Beschluss: