Der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Wiefelstede beauftragt die Verwaltung offene Fragen bezüglich der Baustraße für das Baugebiet zu klären und die Angelegenheit dem Fachausschuss in der nächsten Sitzung erneut zur Beratung vorzulegen.   


Herr Klockgether erläutert anhand der, der Beratungsvorlage beigefügten Pläne die Erschließungsplanung für das BPL 65/I – Holtwiese. Er führt aus, dass für das Schmutzwasser ein Pumpwerk errichtet werde, um an die Druckrohrleitung an der Borbecker Landstraße anschließen zu können. Das Regenwasser solle in das vorhandene Becken eingeleitet werden. Dieses solle im Zuge der Erschließung umgebaut werden. Hier sei geplant, angelegte Rückstauebenen zurückzubauen und ein großes Becken entstehen zu lassen. Bei der hydraulischen Berechnung für das neue Becken sei zudem bereits eine mögliche weitere Erweiterung der Holtwiese mit berücksichtigt worden. Zudem erläutert er, dass die Straße einen Meter breiter geplant sei als im Plangebiet Grote Placken. Dies resultiere aus den örtlichen Gegebenheiten und einer so verbesserten Möglichkeit der Ausfahrt aus den Grundstücken. Des Weiteren weißt er darauf hin, dass aufgrund der örtlichen Gegebenheiten nur 2 neue Parkplätze im Plangebiet entstehen können. Die geplante Baustraße solle in 4 Metern Breite in Asphaltbauweise entstehen, da die Holtwiese nicht als Zu- und Abfahrt für den Baustellenverkehr in das Plangebiet geeignet sei.  

Ausschussvorsitzender Claußen erkundigt sich, ob die Grundstücke 3 und 4 später vermarktet und so die Baustraße auch über die Grundstücke führen könne, da die geplante Ausführung der Baustraße über die angrenzende Fläche sehr kostenintensiv sei.

Herr Klockgether erwidert, dass in diesem Fall, die Grundstücke 3 und 4 anfahrender Baustellenverkehr auch durch die Holtwiese anfahren müsse.

FDL Schröder erläutert Probleme bei der Genehmigung einer neuen Zufahrt an die Landesstraße. Da bei der Lösung mit der geplanten Baustraße eine sich im Bestand befindende Zufahrt genutzt werden soll, dürfte die notwendige Genehmigung der Nutzung der Zufahrt vermutlich gewährt werden.

Herr Klockgether merkt an, dass sich die Kosten für die Baustraße vermutlich auf     60.000 € – 70.000,00 € belaufen werden.

Ausschussmitglied Stolle merkt an, dass die angrenzende Landwirtschaftliche Fläche durch die Baustraße geteilt würde. Sie erkundigt sich, ob eine Einzäunung der Straße angedacht ist.

Herr Klockgether erläutert, dass eine Einzäunung nur in Betracht käme, wenn eine angedachte weitere Nutzung der Fläche durch den Pächter dies erfordere.

Bürgermeister Pieper kündigt an, dass Gespräche bezüglich der Baustraße mit dem Pächter der Straße geführt werden sollen.

Ausschussmitglied Kossendey befürwortet den Vorschlag des Ausschussvorsitzenden Claußen. Dieser sei kostengünstiger.

Herr Klockgether betont, dass eine neue Anbindung grundsätzlich nicht genehmigungsfähig ist, da hier viele verschiedene Richtlinien und Vorschriften zu beachten sind. Bei der geplanten Zufahrt würde es sich dagegen um eine bereits bestehende Zufahrt handeln.

Ausschussmitglied Schröder zeigt sich überrascht, dass noch keine Gespräche mit dem Pächter der Fläche geführt worden seinen und stellt mögliche Folgen für den Pächter und die Gemeinde aufgrund der Anlegung der Baustraße dar. Zudem sehe er die geplante Zufahrt der Baustraße an die Landesstraße als nicht genehmigungsfähig an. Weiter fordert Ausschussmitglied Schröder ausdrücklich die Vorlage einer Aufstellung aller Kosten für das Plangebiet. Da die Gemeinde Grundstücke nur zu dem Verkehrswert verkaufen dürfe sei zuvor zu ermitteln, ob die Grundstücke kostendeckend verkauft werden würden. Abschließend erkundigt sich Ausschussmitglied Schröder, welcher Abschnitt der Holtwiese um 1,50 Meter verbeitert werden solle.

Herr Klockgether erläutert, dass es sich um einen Abschnitt im bestehenden Bereich der Holtwiese handle.

Ausschussmitglied Schröder fragt kritisch nach, ob der bestehende Bebauungsplan eine Verbreiterung der Holtwiese zulasse. Er könne den Vorschlag aufgrund der ihm momentan vorliegenden Informationen nur ablehnen.

Ausschussmitglied Kossendey stellt den Antrag, diesen TOP auf die nächste Sitzung zu verschieben.

Diesem Antrag wird einstimmig zugestimmt.