Sitzung: 29.06.2021 Straßen- und Verkehrsausschuss
Vorlage: B/1802/2021
Der
Verwaltungsausschuss der Gemeinde Wiefelstede beauftragt die Verwaltung offene
Fragen bezüglich der Baustraße für das Baugebiet zu klären und die
Angelegenheit dem Fachausschuss in der nächsten Sitzung erneut zur Beratung
vorzulegen.
Herr Klockgether erläutert anhand der, der Beratungsvorlage beigefügten Pläne die Erschließungsplanung für das BPL 65/I – Holtwiese. Er führt aus, dass für das Schmutzwasser ein Pumpwerk errichtet werde, um an die Druckrohrleitung an der Borbecker Landstraße anschließen zu können. Das Regenwasser solle in das vorhandene Becken eingeleitet werden. Dieses solle im Zuge der Erschließung umgebaut werden. Hier sei geplant, angelegte Rückstauebenen zurückzubauen und ein großes Becken entstehen zu lassen. Bei der hydraulischen Berechnung für das neue Becken sei zudem bereits eine mögliche weitere Erweiterung der Holtwiese mit berücksichtigt worden. Zudem erläutert er, dass die Straße einen Meter breiter geplant sei als im Plangebiet Grote Placken. Dies resultiere aus den örtlichen Gegebenheiten und einer so verbesserten Möglichkeit der Ausfahrt aus den Grundstücken. Des Weiteren weißt er darauf hin, dass aufgrund der örtlichen Gegebenheiten nur 2 neue Parkplätze im Plangebiet entstehen können. Die geplante Baustraße solle in 4 Metern Breite in Asphaltbauweise entstehen, da die Holtwiese nicht als Zu- und Abfahrt für den Baustellenverkehr in das Plangebiet geeignet sei.
Ausschussvorsitzender
Claußen erkundigt sich, ob die Grundstücke 3 und 4 später vermarktet und so die
Baustraße auch über die Grundstücke führen könne, da die geplante Ausführung
der Baustraße über die angrenzende Fläche sehr kostenintensiv sei.
Herr
Klockgether erwidert, dass in diesem Fall, die Grundstücke 3 und 4 anfahrender
Baustellenverkehr auch durch die Holtwiese anfahren müsse.
FDL
Schröder erläutert Probleme bei der Genehmigung einer neuen Zufahrt an die
Landesstraße. Da bei der Lösung mit der geplanten Baustraße eine sich im
Bestand befindende Zufahrt genutzt werden soll, dürfte die notwendige
Genehmigung der Nutzung der Zufahrt vermutlich gewährt werden.
Herr
Klockgether merkt an, dass sich die Kosten für die Baustraße vermutlich
auf 60.000 € – 70.000,00 € belaufen werden.
Ausschussmitglied
Stolle merkt an, dass die angrenzende Landwirtschaftliche Fläche durch die
Baustraße geteilt würde. Sie erkundigt sich, ob eine Einzäunung der Straße
angedacht ist.
Herr
Klockgether erläutert, dass eine Einzäunung nur in Betracht käme, wenn eine
angedachte weitere Nutzung der Fläche durch den Pächter dies erfordere.
Bürgermeister
Pieper kündigt an, dass Gespräche bezüglich der Baustraße mit dem Pächter der
Straße geführt werden sollen.
Ausschussmitglied
Kossendey befürwortet den Vorschlag des Ausschussvorsitzenden Claußen. Dieser
sei kostengünstiger.
Herr
Klockgether betont, dass eine neue Anbindung grundsätzlich nicht
genehmigungsfähig ist, da hier viele verschiedene Richtlinien und Vorschriften
zu beachten sind. Bei der geplanten Zufahrt würde es sich dagegen um eine
bereits bestehende Zufahrt handeln.
Ausschussmitglied
Schröder zeigt sich überrascht, dass noch keine Gespräche mit dem Pächter der
Fläche geführt worden seinen und stellt mögliche Folgen für den Pächter und die
Gemeinde aufgrund der Anlegung der Baustraße dar. Zudem sehe er die geplante
Zufahrt der Baustraße an die Landesstraße als nicht genehmigungsfähig an.
Weiter fordert Ausschussmitglied Schröder ausdrücklich die Vorlage einer
Aufstellung aller Kosten für das Plangebiet. Da die Gemeinde Grundstücke nur zu
dem Verkehrswert verkaufen dürfe sei zuvor zu ermitteln, ob die Grundstücke
kostendeckend verkauft werden würden. Abschließend erkundigt sich
Ausschussmitglied Schröder, welcher Abschnitt der Holtwiese um 1,50 Meter
verbeitert werden solle.
Herr
Klockgether erläutert, dass es sich um einen Abschnitt im bestehenden Bereich
der Holtwiese handle.
Ausschussmitglied
Schröder fragt kritisch nach, ob der bestehende Bebauungsplan eine
Verbreiterung der Holtwiese zulasse. Er könne den Vorschlag aufgrund der ihm
momentan vorliegenden Informationen nur ablehnen.
Ausschussmitglied
Kossendey stellt den Antrag, diesen TOP auf die nächste Sitzung zu verschieben.
Diesem
Antrag wird einstimmig zugestimmt.