FBL Herzog erläutert, dass der Verwaltung ein Antrag bezüglich der Reduzierung der erlaubten Höchstgeschwindigkeit der Bremerstraße im Bereich des Ortseinganges Neuenkruge vorliegt. Dieser wird kurzfristig zuständigkeitshalber zur weiteren Bearbeitung an die Straßenverkehrsbehörde des Landkreises Ammerland weitergeleitet werden.