Sitzung: 19.07.2021 Gemeinderat
Vorlage: B/1805/2021
Gem. § 6 des Nds. Straßengesetz (NStrg) in
der Fassung vom 24.09.1980 zuletzt geändert durch Gesetz vom 20.06.2018, wird
mit sofortiger Wirkung das Wegflurstück 63/94 der Flur 40 für den öffentlichen
Verkehr als sonstige Gemeindestraße gewidmet. Es handelt sich hierbei um den
Geh- und Radweg zwischen den Gemeindestraßen „An der Alexanderheide“ und „Am
Ostkamp“. Die Wegeverbindung hat eine Größe von 111 m².
BM Pieper teilt mit,
dass es bei dem Beschluss um den restlichen Teil des Fußweges der
Wegeverbindung zwischen dem Ostkamp und der Straße An der Alexanderheide gehe.
In der vorletzten Sitzung des Gemeinderates sei dieser Teil der
Beschlussempfehlung ausgeklammert worden. Es gehe hier darum, die restliche
Fläche noch zu widmen.
Alsdann ergeht
einstimmig folgender Beschluss: