Sitzung: 13.12.2021 Gemeinderat
Vorlage: B/1941/2021
Der Rat der
Gemeinde Wiefelstede beschließt
a) die
als Anlage zur Beratungsvorlage B/1941/2021 beigefügte
Gebührenkalkulation für die Fäkalschlammbeseitigung ab dem 01.01.2022,
b)
die Grundgebühr für
Kleinkläranlagen je Abfuhr ab dem 01.01.2022 von bisher 12,67 Euro auf 36,42
Euro und den Gebührensatz für die Beseitigung von Abwässern aus
Grundstücksabwasseranlagen je angefangene 0,5 m³ eingesammelten Fäkalschlamms
ab dem 01.01.2022 auf 21,36 € festzusetzen und
c)
die als Anlage zur
Beratungsvorlage B/1941/2021 beigefügte 17. Satzung zur Änderung der Satzung
über die Gebühren für die Beseitigung von Abwasser aus
Grundstücksabwasseranlagen (Gebührensatzung für
Grundstücksabwasseranlagen).
Ohne Wortmeldung ergeht einstimmig folgender Beschluss: