Sitzung: 14.11.2023 Straßen- und Verkehrsausschuss
Vorlage: B/2386/2023
Gem. § 6 des Nds. Straßengesetzes in der Fassung vom
24.09.1980, zuletzt geändert am
29.06.2022 (Nds. GVBl. S. 420), wird mit sofortiger
Wirkung das Wegeflurstück 1/6 der
Flur 39 für den öffentlichen Verkehr als Geh- und
Radweg gewidmet. Der Weg hat eine
Gesamtfläche von 34 m² und eine Gesamtlänge von 50,07 m.
FBL zu Jeddeloh erläutert anhand der Beratungsvorlage den Sachverhalt.
Auf Nachfrage von Ausschussmitglied Würdemann erklärt sie, dass für die Übertragung keine Kosten angefallen sein.
Alsdann ergeht einstimmig folgender Beschlussvorschlag an den Verwaltungsausschuss: