Gem. § 6 des Nds. Straßengesetzes in der Fassung vom 24.09.1980, zuletzt geändert am

29.06.2022 (Nds. GVBl. S. 420), wird mit sofortiger Wirkung das Wegeflurstück 1/6 der

Flur 39 für den öffentlichen Verkehr als Geh- und Radweg gewidmet. Der Weg hat eine

Gesamtfläche von 34 m² und eine Gesamtlänge von 50,07 m.


FBL zu Jeddeloh erläutert anhand der Beratungsvorlage den Sachverhalt.

Auf Nachfrage von Ausschussmitglied Würdemann erklärt sie, dass für die Übertragung keine Kosten angefallen sein.

Alsdann ergeht einstimmig folgender Beschlussvorschlag an den Verwaltungsausschuss: