Sitzung: 27.05.2024 Finanz- und Wirtschaftsausschuss
Vorlage: B/2526/2024
Vorschlag /
Empfehlung:
Einstimmig
erfolgt der folgende Beschlussvorschlag:
1. Der Rat der Gemeinde Wiefelstede beschließt
die Verkürzung der Jahresabschlüsse 2019 bis 2022 gemäß § 1 Abs. 1 Nr. 1 und 2
NBKAG.
Einstimmig,
bei vier Enthaltungen, ergeht folgender Beschlussvorschlag:
2. Der Rat der Gemeinde Wiefelstede beschließt
den Verzicht auf die Prüfung der Jahresabschlüsse 2019 bis 2022 durch das
Rechnungsprüfungsamt gemäß § 2 Abs. 1 NBKAG.
Ausschussvorsitzender Weden weist darauf hin, dass nicht nur die Gemeinde Wiefelstede mit der Erstellung der Jahresabschlüsse in Verzug sei, sondern viele weitere niedersächsische Kommunen auch. Dieses landesweite Problem soll nun mittels des neu eingeführten Gesetzes behoben werden.
Fachbereichsleiter Siemen erläutert, dass derzeit noch die Jahresabschlüsse 2019 bis 2023 zu erstellen seien. Für den Jahresabschluss 2019 seien noch Restarbeiten zu tätigen. Gesetzlich vorgesehen für die Fertigstellung des Jahresabschlusses sei eine Frist von drei Monaten nach Jahresende. Diese halte er jedoch für utopisch. Ziel solle es sein, dass der Jahresabschluss des vergangenen Jahres im Folgejahr fertiggestellt werde. Das Gesetz sehe nur die Verkürzung für die Jahresabschlüsse 2019 bis 2022 vor. Ab dem Jahresabschluss 2023 werde dieser wieder vollumfänglich vorgelegt. Für die Jahre 2019 bis 2022 wolle man auf die Aufstellung des Rechenschaftsberichtes, der Anlagenübersicht, der Schuldenübersicht, der Rückstellungsübersicht, der Forderungsübersicht, der Übersicht über die Haushaltsreste, die Teilergebnis- und Teilfinanzrechnung, sowie diverse Anhänge verzichten. Die benannten Jahresabschlüsse werden dann aus dem Inhaltsverzeichnis, der Einleitung mit vielen Informationen, der Gesamt-Ergebnisrechnung, der Gesamt-Finanzrechnung, der Bilanz, sowie den Erläuterungen zur Bilanz bestehen. Auf die Prüfung der benannten Jahresabschlüsse werde verzichtet. Siemen weist darauf hin, dass die Prüfung durch das RPA sehr zeitintensiv sei. Die Jahresabschlüsse 2017 und 2018 wurden über einen Zeitraum von drei Monaten geprüft. Dafür sei eine Kollegin fast komplett eingebunden gewesen. Aus seiner Sicht sei der Verzicht auf die Prüfung durchaus vertretbar, da zuvor immer ein uneingeschränktes Testat vergeben worden sei. Einziger Wehmutstropfen sei, dass für den Jahresabschluss 2023 das Testat eventuell nur eingeschränkt vergeben werden könne, da die Vorjahreswerte nicht prüfbar seien. Siemen erklärt, dass die Verwaltung anstrebe die Jahresabschlüsse schnellstmöglich aufzuholen und daher von beiden Möglichkeiten Gebrauch machen möchte. Dazu sei ein Ratsbeschluss erforderlich.
Ausschussmitglied Wünker begrüßt diese Gesetzeserleichterung. Die Problematik sei schon vor Jahren durch die Umstellung der Kameralistik auf die Doppik entstanden. Nun sollen die Jahresabschlüsse schnellstmöglich aufgeholt werden. Das Risiko einen eingeschränkten Bestätigungsvermerk für das Jahr 2023 zu erhalten, bewertet er als vertretbar. Er zeigt sich zuversichtlich, dass danach wieder uneingeschränkte Testate erfolgen.
Auf Nachfrage des Ausschussmitgliedes Eilers erläutern Bürgermeister Pieper und Fachbereichsleiter Siemen, dass das Zahlenwerk für die Jahresabschlüsse 2019 bis 2022 vollständig vorliegen werden. Es werde lediglich am „Beiwerk“ gespart.
Ausschussmitglied Kuck fragt nach, welche Änderungen machbar sind, damit eine zeitnahe Aufstellung der Jahresabschlüsse ab 2023 erfolgen kann.
Fachbereichsleiter Siemen
erläutert, dass die Verwaltung bei der Aufstellung der Jahresabschlüsse von
vorneherein in Verzug gekommen sei. Die Eröffnungsbilanz für das Jahr 2009
konnte erst im Jahr 2011 aufgestellt werden. Personell sei man derzeit gut aufgestellt.
Es bestehe die berechtigte Hoffnung, dass zukünftig eine zeitnahe Erstellung
der Jahresabschlüsse machbar sei. Zu beachten sei jedoch, dass noch viele
Rückstände aufzuarbeiten sind und die Finanzverwaltung sich laufend neuen
Herausforderungen und Aufgaben stellen müsse.
Auf Nachfrage des Ausschussmitgliedes Koch erklärt Bürgermeister Pieper, dass es derzeit keinen Fahrplan gebe, wann die Aufholung der Jahresabschlüsse beendet sei. Im nächsten Finanz- und Wirtschaftsausschuss im Herbst diesen Jahres solle diese Zeitschiene vorgestellt werden.
Auf Anregung des Ausschussmitgliedes Koch weist Pieper darauf hin, dass das RPA durchaus auch mehr als zwei Jahresabschlüsse zusammen prüfen würde, wenn diese vorliegen würden. Der Jahresabschluss 2017 sei dem RPA im April 2022 vorgelegt worden. Die Prüfung sei im Zeitraum von September 2023 bis Januar 2024 erfolgt. Auch das RPA habe derzeit sehr viele Prüfungen aufzuholen. Siemen merkt an, dass die Qualität der Prüfung, sowie die Intensität merkbar steige.
Abschließend stellt Ausschussvorsitzender Weden fest, dass das Land mit dieser Gesetzgebung die Möglichkeit eröffnet habe die Fertigstellung der Abschlüsse wieder zeitnah zu ermöglichen.
Auf Wunsch von Ausschussmitglied Koch wird getrennt über die Beschlussvorschläge abgestimmt.