Sitzung: 27.05.2024 Finanz- und Wirtschaftsausschuss
Vorlage: B/2554/2024
Vorschlag /
Empfehlung:
Der Verwaltungsausschuss nimmt den Bericht aus der Beratungsvorlage B/2554/2024 über die Entwicklung der Hauptsteuererträge und Zuweisungen sowie der Kreis- und Gewerbesteuerumlage für das Jahr 2024 zur Kenntnis.
Fachbereichsleiter
Siemen erörtert anhand der beigefügten
Power-Point-Präsentation die
derzeitige Entwicklung der Hauptsteuererträge. Insbesondere die
Gewerbesteuer verläuft sehr positiv. Erhebliche Mindererträge seien bei dem
Anteil an der Einkommensteuer, beim Anteil an der Umsatzsteuer, sowie bei den
Schlüsselzuweisungen zu erwarten.
Auf Nachfrage von Ausschussmitglied Eilers erklärt Siemen, dass diese
Zahlen vorsichtige Prognosen darstellen. Gerade die Gewerbesteuer unterliege starken Schwankungen. Derzeit sei in der jahresübergreifenden Betrachtung
keine Tendenz erkennbar, wie die weitere Entwicklung verlaufe.
Ausschussmitglied Schnörwangen zeigt sich vom Verlauf des
Gewerbesteueranstiegs in den letzten Jahren beeindruckend. Sie merkt an, dass
man stolz auf die Entwicklung der ortsansässigen Firmen sein könne.
Bürgermeister Pieper weist darauf hin, dass das jährliche Veranlagungssoll bei
rund acht Millionen Euro liege. Die derzeitige Steigerungen und die der letzten
Jahre seien nur aufgrund von Nachveranlagungen für Vorjahre entstanden.
Ausschussvorsitzender Weden regt an, sich schon heute Gedanken über den
Haushaltsausgleich 2025 zu machen. Die Finanzkraft der Gemeinde müsse in
Zukunft gestärkt werden. Die Hebesätze der Gemeinde Wiefelstede lägen unter dem Landesdurchschnitt.
Bürgermeister Pieper merkt an, dass die
Steuerhebesätze der Gemeinde Wiefelstede unter dem Landesdurchschnitt, aber
auch weit unten im Landkreis lägen. Lediglich die Stadt Westerstede habe noch
niedrigere Hebesätze. Ab dem 01.01.2025 werde die Grundsteuerreform greifen.
Für die Gemeinde Wiefelstede stünden noch rund 400 Veranlagungen aus. Daher
könne zum heutigen Tage noch keine konkrete Prognose getätigt werden. Lediglich
beim jetzigen Stand könne davon ausgegangen werden, dass bei Ertragsneutralität
bei der Grundsteuer B ein Steuerhebesatz bei unter 300 % liege. Um die
allgemeine Haushaltssituation zu entschärfen müsse auch aufwandsseitig geschaut werden, welche
Hebel bewegt werden können. In der Vergangenheit seien viele Aufgaben
zugewiesen worden und außerdem habe die Gemeinde freiwillige Aufgaben
übernommen. Bisweilen konnten die Jahresabschlüsse positiv abgeschlossen
werden. Zukünftig sei dies fraglich. Es sei zu prüfen, welche Aufgaben und die
damit verbundenen Aufwendungen verzichtbar sind.
Einstimmig ergeht folgender Beschlussvorschlag: