Vorschlag / Empfehlung:

Der Verwaltungsausschuss nimmt den Bericht aus der Beratungsvorlage B/2554/2024 über die Entwicklung der Hauptsteuererträge und Zuweisungen sowie der Kreis- und Gewerbesteuerumlage für das Jahr 2024 zur Kenntnis.  

 


Fachbereichsleiter Siemen erörtert anhand der beigefügten Power-Point-Präsentation die

derzeitige Entwicklung der Hauptsteuererträge. Insbesondere die Gewerbesteuer verläuft sehr positiv. Erhebliche Mindererträge seien bei dem Anteil an der Einkommensteuer, beim Anteil an der Umsatzsteuer, sowie bei den Schlüsselzuweisungen zu erwarten.

Auf Nachfrage von Ausschussmitglied Eilers erklärt Siemen, dass diese Zahlen vorsichtige Prognosen darstellen. Gerade die Gewerbesteuer unterliege starken Schwankungen. Derzeit sei in der jahresübergreifenden Betrachtung keine Tendenz erkennbar, wie die weitere Entwicklung verlaufe.

Ausschussmitglied Schnörwangen zeigt sich vom Verlauf des Gewerbesteueranstiegs in den letzten Jahren beeindruckend. Sie merkt an, dass man stolz auf die Entwicklung der ortsansässigen Firmen sein könne. Bürgermeister Pieper weist darauf hin, dass das jährliche Veranlagungssoll bei rund acht Millionen Euro liege. Die derzeitige Steigerungen und die der letzten Jahre seien nur aufgrund von Nachveranlagungen für Vorjahre entstanden.

Ausschussvorsitzender Weden regt an, sich schon heute Gedanken über den Haushaltsausgleich 2025 zu machen. Die Finanzkraft der Gemeinde müsse in Zukunft gestärkt werden. Die Hebesätze der Gemeinde Wiefelstede lägen unter dem Landesdurchschnitt.

Bürgermeister Pieper merkt an, dass die Steuerhebesätze der Gemeinde Wiefelstede unter dem Landesdurchschnitt, aber auch weit unten im Landkreis lägen. Lediglich die Stadt Westerstede habe noch niedrigere Hebesätze. Ab dem 01.01.2025 werde die Grundsteuerreform greifen. Für die Gemeinde Wiefelstede stünden noch rund 400 Veranlagungen aus. Daher könne zum heutigen Tage noch keine konkrete Prognose getätigt werden. Lediglich beim jetzigen Stand könne davon ausgegangen werden, dass bei Ertragsneutralität bei der Grundsteuer B ein Steuerhebesatz bei unter 300 % liege. Um die allgemeine Haushaltssituation zu entschärfen müsse  auch aufwandsseitig geschaut werden, welche Hebel bewegt werden können. In der Vergangenheit seien viele Aufgaben zugewiesen worden und außerdem habe die Gemeinde freiwillige Aufgaben übernommen. Bisweilen konnten die Jahresabschlüsse positiv abgeschlossen werden. Zukünftig sei dies fraglich. Es sei zu prüfen, welche Aufgaben und die damit verbundenen Aufwendungen verzichtbar sind.

 

Einstimmig ergeht folgender Beschlussvorschlag: