Sitzung: 27.05.2024 Finanz- und Wirtschaftsausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Vorlage: B/2550/2024
Vorschlag /
Empfehlung:
1. Gemäß § 58 Abs. 1 Nr. 10 NKomVG i.V.m. § 129 Abs. 1 NKomVG
beschließt der Rat der Gemeinde Wiefelstede den Jahresabschluss des
Haushaltsjahres 2017 in der Fassung vom 31.03.22.
2. Gemäß § 58 Abs. 1 Nr. 10 NKomVG erteilt der
Rat der Gemeinde Wiefelstede dem Bürgermeister die Entlastung für das
Haushaltsjahr 2017.
3. Gemäß § 58 Abs. 1 NKomVG i.V.m. § 123 Abs. 1 S. 1 NKomVG beschließt der Rat der Gemeinde Wiefelstede, dass das positive ordentliche Ergebnis (1.780.808,50 €) der ordentlichen Überschussrücklage und das außerordentliche Ergebnis (74.410,66 €) der außerordentlichen Überschussrücklage zugeführt werden.
Fachbereichsleiter Siemen
erläutert anhand der beigefügten PowerPoint-Präsentation die wichtigsten
Eckdaten, sowie die Prüfungsergebnisse des Jahresabschlusses 2017. Aus dem
Bericht ergeben sich zwei Feststellungen zur Verbuchung von Infrastruktur-zuschlägen.
So wird vom RPA die Auffassung vertreten, dass das Delta zwischen Verkaufspreis
und vom Käufer zu erstattenden Kosten nicht in voller Höhe als Sonderposten,
sondern teilweise als Erträge aus Verkauf im Ergebnishaushalt zu verbuchen sei.
Eine Änderung der Buchungsweise erfolge ab dem Haushalt 2025 und sei
verwaltungsintern noch konkret abzustimmen
Ausschussmitglied Eilers fragt
nach, welche Zeitspanne für die Erstellung eines Jahresabschlusses üblich sei.
Für ihn sei es schwierig Rückschlüsse aus den Jahresabschlüssen 2017 und 2018
für die zukünftige Aufstellung von Jahresabschlüssen zu ziehen, da diese schon
sehr weit in der Vergangenheit lägen. Ausschussvorsitzender Weden weist darauf
hin, dass dieses als Thema im TOP 10 behandelt werden solle.
Auf Nachfrage des
Ausschussmitgliedes Koch erörtert Fachbereichsleiter Siemen, dass es sich bei
der Vorzeichendarstellung um eine systemtechnische Einstellung handle. Die
Erträge werden mit Minusvorzeichen, die Aufwendungen ohne Vorzeichen
dargestellt. Eine Anpassung dieser Einstellung konnte bei Einführung der Doppik
aus technischen Gründen noch nicht erfolgen. Nun habe man die Einstellung aus
Gewohnheit beibehalten.
Einstimmig erfolgen folgende Beschlussvorschläge: