Vorschlag / Empfehlung:

1.      Gemäß § 58 Abs. 1 Nr. 10 NKomVG i.V.m. § 129 Abs. 1 NKomVG beschließt der Rat der Gemeinde Wiefelstede den Jahresabschluss des Haushaltsjahres 2017 in der Fassung vom 31.03.22.

2.      Gemäß § 58 Abs. 1 Nr. 10 NKomVG erteilt der Rat der Gemeinde Wiefelstede dem Bürgermeister die Entlastung für das Haushaltsjahr 2017.

3.      Gemäß § 58 Abs. 1 NKomVG i.V.m. § 123 Abs. 1 S. 1 NKomVG beschließt der Rat der Gemeinde Wiefelstede, dass das positive ordentliche Ergebnis (1.780.808,50 €) der ordentlichen Überschussrücklage und das außerordentliche Ergebnis (74.410,66 €) der außerordentlichen Überschussrücklage zugeführt werden.  

    


Fachbereichsleiter Siemen erläutert anhand der beigefügten PowerPoint-Präsentation die wichtigsten Eckdaten, sowie die Prüfungsergebnisse des Jahresabschlusses 2017. Aus dem Bericht ergeben sich zwei Feststellungen zur Verbuchung von Infrastruktur-zuschlägen. So wird vom RPA die Auffassung vertreten, dass das Delta zwischen Verkaufspreis und vom Käufer zu erstattenden Kosten nicht in voller Höhe als Sonderposten, sondern teilweise als Erträge aus Verkauf im Ergebnishaushalt zu verbuchen sei. Eine Änderung der Buchungsweise erfolge ab dem Haushalt 2025 und sei verwaltungsintern noch konkret abzustimmen

Auf Nachfrage des Ausschussmitgliedes Müller-Saathoff erläutern Bürgermeister Pieper und Fachbereichsleiter Siemen, dass die zukünftige Verbuchung des Infrastrukturzuschlags eher eine Verschlechterung des Ergebnishaushaltes darstelle. Siemen erklärt, dass zukünftig nur ein Teil weiterhin als Infrastrukturzuschlag verbucht werde und das Delta als Erträge aus Verkauf verbucht werde. Als Beispiel nennt er einen Betrag von 35 €/m². Davon werden 15 € als Infrastrukturzuschlag (Sonderposten) gebucht. Dieser Sonderposten werde langfristigen Vermögensgegenstände zugeordnet und somit langfristig aufgelöst. Der Ertrag fließt dann über einen mehrjährigen Zeitraum dem Ergebnishaushalt zu. Der Restbetrag von 20 € werde dann in dem Jahr dem Ergebnishaushalt zu Gute kommen, in dem das Geld eingegangen ist. Dies sei ein sehr kurzfristiger Effekt der jährlich sehr unterschiedliche Auswirkungen auf den Ergebnishaushalt habe.

Ausschussmitglied Eilers fragt nach, welche Zeitspanne für die Erstellung eines Jahresabschlusses üblich sei. Für ihn sei es schwierig Rückschlüsse aus den Jahresabschlüssen 2017 und 2018 für die zukünftige Aufstellung von Jahresabschlüssen zu ziehen, da diese schon sehr weit in der Vergangenheit lägen. Ausschussvorsitzender Weden weist darauf hin, dass dieses als Thema im TOP 10 behandelt werden solle.

Auf Nachfrage des Ausschussmitgliedes Koch erörtert Fachbereichsleiter Siemen, dass es sich bei der Vorzeichendarstellung um eine systemtechnische Einstellung handle. Die Erträge werden mit Minusvorzeichen, die Aufwendungen ohne Vorzeichen dargestellt. Eine Anpassung dieser Einstellung konnte bei Einführung der Doppik aus technischen Gründen noch nicht erfolgen. Nun habe man die Einstellung aus Gewohnheit beibehalten.

Einstimmig erfolgen folgende Beschlussvorschläge: