Sitzung: 27.05.2024 Finanz- und Wirtschaftsausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Vorlage: B/2551/2024
Vorschlag /
Empfehlung:
1. Gemäß § 58 Abs. 1 Nr. 10 NKomVG i.V.m. § 129 Abs. 1 NKomVG
beschließt der Rat der Gemeinde Wiefelstede den Jahresabschluss des
Haushaltsjahres 2018 in der Fassung vom 22.03.24.
2. Gemäß § 58 Abs. 1 Nr. 10 NKomVG erteilt der
Rat der Gemeinde Wiefelstede dem Bürgermeister die Entlastung für das
Haushaltsjahr 2018.
3. Gemäß § 58 Abs. 1 NKomVG i.V.m. § 123 Abs.
1 S. 1 NKomVG beschließt der Rat der Gemeinde Wiefelstede, dass das positive ordentliche Ergebnis
(5.500.438,86) der ordentlichen Überschussrücklage und das außerordentliche Ergebnis (165.101,55
€) der außerordentlichen Überschussrücklage zugeführt werden.
Fachbereichsleiter Siemen
erläutert anhand der beigefügten PowerPoint-Präsentation die Ergebnisse des
Jahresabschlusses 2018, sowie die Prüfungsergebnisse des
Rechnungsprüfungsamtes. Er weist darauf hin, dass zwei der drei
Prüfungsbemerkungen sich aus dem Vorjahr wiederholen. Zur dritten
Prüfungsbemerkung weist er darauf hin, dass sich ab dem Jahresübergang
2023/2024 eine Änderung hinsichtlich der Verbuchungen ergeben habe. Künftig
werden zum Jahreswechsel die Vermögenszugänge korrekterweise im Jahr der Entstehung
gebucht und nicht erst im Jahr der Zahlung aus Haushaltsresten. Der Hinweis des
RPA wird somit bereits umgesetzt.
Ausschussvorsitzender Weden
weist darauf hin, dass eine Stellungnahme des Bürgermeisters zu den
Jahresabschlüssen vorliege.
Ohne weitere Wortmeldung ergehen einstimmig folgende Beschlussvorschläge: