Vorschlag / Empfehlung:

1.      Gemäß § 58 Abs. 1 Nr. 10 NKomVG i.V.m. § 129 Abs. 1 NKomVG beschließt der Rat der Gemeinde Wiefelstede den Jahresabschluss des Haushaltsjahres 2018 in der Fassung vom 22.03.24.

2.      Gemäß § 58 Abs. 1 Nr. 10 NKomVG erteilt der Rat der Gemeinde Wiefelstede dem Bürgermeister die Entlastung für das Haushaltsjahr 2018.

3.      Gemäß § 58 Abs. 1 NKomVG i.V.m. § 123 Abs. 1 S. 1 NKomVG beschließt der Rat der Gemeinde Wiefelstede, dass das positive ordentliche Ergebnis (5.500.438,86) der ordentlichen Überschussrücklage und das außerordentliche Ergebnis (165.101,55 €) der außerordentlichen Überschussrücklage zugeführt werden.

    


Fachbereichsleiter Siemen erläutert anhand der beigefügten PowerPoint-Präsentation die Ergebnisse des Jahresabschlusses 2018, sowie die Prüfungsergebnisse des Rechnungsprüfungsamtes. Er weist darauf hin, dass zwei der drei Prüfungsbemerkungen sich aus dem Vorjahr wiederholen. Zur dritten Prüfungsbemerkung weist er darauf hin, dass sich ab dem Jahresübergang 2023/2024 eine Änderung hinsichtlich der Verbuchungen ergeben habe. Künftig werden zum Jahreswechsel die Vermögenszugänge korrekterweise im Jahr der Entstehung gebucht und nicht erst im Jahr der Zahlung aus Haushaltsresten. Der Hinweis des RPA wird somit bereits umgesetzt.

Ausschussvorsitzender Weden weist darauf hin, dass eine Stellungnahme des Bürgermeisters zu den Jahresabschlüssen vorliege.

Ohne weitere Wortmeldung ergehen einstimmig folgende Beschlussvorschläge: