Sitzung: 11.06.2024 Gemeinderat
Vorlage: B/2551/2024
1.
Gemäß § 58 Abs. 1 Nr. 10 NKomVG i.V.m. § 129 Abs. 1 NKomVG
beschließt der Rat der Gemeinde Wiefelstede den Jahresabschluss des
Haushaltsjahres 2018 in der Fassung vom 22.03.24.
2. Gemäß § 58 Abs. 1 Nr. 10 NKomVG erteilt der
Rat der Gemeinde Wiefelstede dem Bürgermeister die Entlastung für das
Haushaltsjahr 2018.
3. Gemäß § 58 Abs. 1 NKomVG i.V.m. § 123 Abs.
1 S. 1 NKomVG beschließt der Rat der Gemeinde Wiefelstede, dass das positive ordentliche Ergebnis
(5.500.438,86) der ordentlichen Überschussrücklage und das außerordentliche Ergebnis (165.101,55
€) der außerordentlichen Überschussrücklage zugeführt werden.
Ohne Wortmeldungen ergeht einstimmig folgender Beschluss: