1.      Gemäß § 58 Abs. 1 Nr. 10 NKomVG i.V.m. § 129 Abs. 1 NKomVG beschließt der Rat der Gemeinde Wiefelstede den Jahresabschluss des Haushaltsjahres 2018 in der Fassung vom 22.03.24.

 

2.      Gemäß § 58 Abs. 1 Nr. 10 NKomVG erteilt der Rat der Gemeinde Wiefelstede dem Bürgermeister die Entlastung für das Haushaltsjahr 2018.

3.      Gemäß § 58 Abs. 1 NKomVG i.V.m. § 123 Abs. 1 S. 1 NKomVG beschließt der Rat der Gemeinde Wiefelstede, dass das positive ordentliche Ergebnis (5.500.438,86) der ordentlichen Überschussrücklage und das außerordentliche Ergebnis (165.101,55 €) der außerordentlichen Überschussrücklage zugeführt werden.

 

 


 

 

 

Ohne Wortmeldungen ergeht einstimmig folgender Beschluss: