Der Rat der Gemeinde Wiefelstede beschließt aufgrund der §§ 10, 58 und 111 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) in der Fassung vom 17.12.2010 (Nds. GVBl. S. 576), zuletzt geändert durch Art. 2 des Gesetzes vom 08.02.2024 (Nds. GVBl. 2024 Nr. 9), und § 5 des Niedersächsischen Kommunalabgabengesetzes (NKAG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 20.04.2017 (Nds. GVBl. S. 121) die Satzung über das Angebot und die Erhebung von Benutzungsgebühren für die zusätzliche Kinderbetreuung in den Ganztagsschulen der Gemeinde Wiefelstede (Anschlussbetreuung).

- in der Fassung der Anlage zur Niederschrift des VA am 13.05.2024 (BV/2552/2024)

 


 

Ratsmitglied Koch stellt die Frage, ob in der heutigen Sitzung über die beigefügte Satzung und nicht über die Änderungen in der Synopse abgestimmt werde. BM Pieper antwortet, dass über die Satzung mit den beratenden und beschlossenen Änderungen abgestimmt werde. Die heute zu beschließende Fassung wurde mit der Niederschrift des VA am 13.05.2024 als Anlage zur Verfügung gestellt.

 

Alsdann ergeht einstimmig folgender Beschluss: