Ausschussmitglied Thiel erläutert, dass im Jahr 2022 die Zustimmung des Verwaltungsausschusses zur Beauftragung einer Firma zur Erstellung eines Baumkatasters erfolgt sei. In der Beratungsvorlage zum Straßen- und Verkehrsausschusses am 22.02.2022 habe es geheißen, dass alle Bäume ab mind. 10 Meter Höhe und einem Stammdurchmesser ab 60 cm markiert werden sollten. Thiel merkt an, dass ihm und weiteren Ratsmitgliedern aufgefallen sei, dass auch Bäume mit wesentlich geringerem Umfang markiert wurden. Er stelle sich die Frage, ob eine Kontrolle vor Rechnungsstellung seitens der Gemeinde erfolge und was ausgeschrieben wurde. Bürgermeister Pieper erklärt, dass jede Rechnung kontrolliert wird. Bzgl. der Ausschreibung erfolge eine Antwort im Protokoll.

 

Anmerkung der Verwaltung:

Im Leistungsverzeichnis steht: Als Gruppenbäume sind kleine und junge Bäumen unter einem Stammumfang von ca. 60 cm und einer Höhe unter 10 m gemeint, welche in Gruppen bis zu 15 Bäumen zusammengefasst werden sollen.