Sitzung: 04.06.2024 Straßen- und Verkehrsausschuss
Fachbereichsleiterin zu Jeddeloh berichtet, dass aufgrund von Fragen aus dem Verwaltungsausschuss zum Baumkataster das Leistungsverzeichnis der Politik bereitgestellt werde. Ferner werde die Verwaltung mit der beauftragten Firma partielle Prüfungen gemeinsam durchführen.
Ratsmitglied Helmers hinterfragt, ob der angegebene Wert im Angebot mit der wirklichen Anzahl an Bäumen übereinstimme.
Fachbereichsleiterin zu Jeddeloh äußert, dass der Wert lediglich eine Schätzung sei, der sich an einer Ausschreibung der Gemeinde Edewecht orientierte.
Weiter möchte Ratsmitglied Helmers erfahren, ob die Kosten kalkulierbar seien. Ebenso interessiert ihn, warum Bäume unter 60 cm Stammumfang nicht aufgenommen werden.
Fachdienstleiter Janßen erklärt, dass eine Schätzung der Kosten vorab beschwerlich war, jedoch werde man sich durch Erstkontrollen einen Überblick verschaffen. Danach könne man mit Nachträgen die Kosten besser kalkulieren.
Sachbearbeiter Hobbiebrunken ergänzt, dass sämtliche Bäume erfasst werden, jedoch Bäume unter 60 cm Stammumfang in Gruppen zusammengefasst werden und keine Plaketten erhalten. Die Gemeinde Edewecht habe derzeit ca. 20.000 Bäume zu kontrollieren. Es sei anzunehmen, dass auch die Gemeinde Wiefelstede Eigentümer ähnlich vieler Bäume ist.
Hinweis der
Verwaltung: Die Gemeinde Edewecht hat mit Stand vom November 2022 insgesamt
rund 19.200 Bäume. Diese Zahl setzt sich aus rund 6.200 Einzelbäumen mit einem
Stammdurchmesser von >60 cm und ca. 13.000 kleineren Bäumen, welche in
Baumgruppen zusammengefasst wurden, zusammen. Für die Gemeinde Wiefelstede ist
eine ähnliche Anzahl anzunehmen.
Ausschussmitglied Helmers erkundigt sich weiter, ob eine Überwachung der Bäume jährlich erfolge.
Fachbereichsleiterin zu Jeddeloh verdeutlicht, dass die Überwachung der Bäume Bestandteil des Schutzes der Bevölkerung werde und somit jährlich zu erfolgen habe.
Sachbearbeiter Hobbiebrunken ergänzt außerdem, dass eine Kontrolle der Bäume ebenfalls nach jedem Sturm durchgeführt werden müsse. Dazu sei die Gemeinde verpflichtet, damit die Verkehrssicherheit gewährleistet bleibt.