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Frau Lemp berichtet über den aktuellen Sachstand zum Seniorenwohnprojekt. Dieser Bericht ist dieser Niederschrift als Anlage beigefügt.

BM Pieper ergänzt, dass die AWG dem Vorhaben grundsätzlich positiv gegenübersteht. Die Geschäftsleitung ist jedoch an alte Beschlüsse gebunden. Es wird aber geprüft, ob und was möglich sei.

Frau Drews freut sich, dass der Seniorenbeirat voll eingebunden wurde. Die Augustvilla in Augustfehn sei ein großes Projekt, welches zu Beginn der Planungen eigentlich von keinem so gewollt wurde. Aber die wirtschaftlichen Gesichtspunkte lassen derzeit kaum andere Möglichkeiten zu. Sie habe Zweifel an der Aussage der Fachanwältin, dass allein der Bau oder Kauf von Wohnungen den steuerbegünstigten Zweck der Altenhilfe erfüllt. Altenhilfe müsse immer in Form einer Dienstleistung erbracht werden.

Ausschussmitglied Dierks war sehr angetan von der Besichtigung des Objektes in Augustfehn. Auch das Angebot der Johanniter empfand sie als sehr gut. Es war ein charmantes Haus, welches auch in das Baugebiet Grote Placken passen würde. Es wurden Möglichkeiten aufgezeigt, dass Bewohner innerhalb des Hauses umziehen können und ggf. könne man auch Eigentum erwerben.

Ausschussmitglied Weden bemerkt, dass es sich seiner Ansicht nach um ein Anlegermodell handeln würde, was nicht im Vordergrund stehen sollte. Er gibt zu bedenken, dass es bei Eigentümerversammlungen Schwierigkeiten geben könnte, wenn Mehrheitsbeschlüsse erforderlich sind. Die Gemeinde könnte vielleicht nur zwei Wohnungen von vielleicht 16 erwerben.  Das Haus sei schon beeindruckend, ist für die Menschen konzipiert, die es sich leisten können. Das sollte mit kommunalen Geldern in dieser Form nicht unterstützt werden.

Ausschussmitglied Koch teilt die Auffassung von Frau Dierks, nur sollte dies mit Hilfe eines Investors auf Erbpachtbasis realisiert werden.  Das Kapital würde so dauerhaft erhalten bleiben. Die Erträge könnten für die Altenhilfe genutzt werden, um dem Stiftungszweck Rechnung zu tragen. Aufgrund des fehlenden Kapitals und vorhandenen Arbeitsbelastung innerhalb der Gemeindeverwaltung sollte ein derartiges Objekt nicht von der Gemeinde Wiefelstede gebaut und verwaltet werden.

Frau Drews weist nachdrücklich darauf hin, dass eine ausschließliche Verpachtung keine unmittelbare Altenhilfe darstelle. Hier würde es Probleme hinsichtlich der Gemeinnützigkeit geben. Sie könne sich gut vorstellen, dass die Gemeinde Zugriff auf vier Wohnungen haben könnte. Hierfür würden Serviceverträge abgeschlossen, so dass dann auch die Altenhilfe gewährleistet wäre.

Frau Lemp gibt zu den Ausführungen des Herrn Koch zu bedenken, dass ein Investor ausschließlich wirtschaftliche Interessen habe. Ein Investor würde sich keine Mietpreisdeckelung vorschreiben lassen.

Ausschussmitglied Thüer unterstützt die Aussagen von Frau Drews und führt aus, dass die Gemeinnützigkeit oberste Priorität haben sollte. Der Stiftungszweck müsse eingehalten werden.

Ausschussmitglied Koch fragt an, warum die Gemeinde Wiefelstede ein derartiges Objekt besser realisieren könne als ein Investor.

BM Pieper teilt mit, dass heute lediglich über den TOP berichtet werden sollte, um sich ein Meinungsbild zu verschaffen. Die Diskussion habe ein heterogenes Bild ergeben.

Ausschussmitglied Müller-Saathoff teilt mit, dass die Gelder im Sinne der Stiftung sinnvoll eingesetzt sind, wenn Wohnungen erworben werden können. Häufig sei der Wunsch von Senioren an ihn herangetragen worden, die ihr Eigenheim verkaufen wollten und neues Eigentum in Form einer kleineren Wohnung kaufen wollen. Die Senioren sollten im Mittelpunkt stehen.

Ausschussmitglied Weden plädiert dafür, zunächst den ersten Schritt zu machen. Im Mittelpunkt der Überlegungen müsse stehen, was die Eheleute Stühmer gewollt haben und welchen Inhalt das Testament hat..

BM Pieper nimmt aus diesem Berichtspunkt mit, dass sich die Politik grundsätzlich vorstellen könnte, ein entsprechendes Gebäude im Baugebiet Grote Placken zu errichten. Er verweist darauf, dass bei der Möglichkeit des Teileigentums die AWG ausscheide. Er werde das Testament (nicht öffentlich) den Ratsmitgliedern sowie den hinzugewählten Mitgliedern zur Verfügung stellen.