Vorschlag /
Empfehlung:
a) Der
Rat der Gemeinde Wiefelstede beschließt die Haushaltssatzung der Gemeinde
Wiefelstede (einschließlich Haushalts- und Stellenplan) für das Haushaltsjahr
2015.
b) Der
Rat der Gemeinde Wiefelstede beschließt das Investitionsprogramm der Gemeinde
Wiefelstede für den Planungszeitraum 2015 bis 2018 in der dem Haushaltsplan
beigefügten Fassung.
Situationsbericht /
Bisherige Beratung:
A) Ergebnishaushalt
2015
Die Verwaltung hat in der Sitzung des Finanzausschusses vom 29.09.14
den ersten Entwurf für die Haushaltsplanung 2015 vorgestellt. Der Entwurf ging
dabei von einem Defizit im Planjahr 2015 in Höhe von insgesamt 584.900 € aus.
Auch in den Finanzplanjahren 2016 bis 2018 zeichneten sich erhebliche Defizite
in Höhe von insgesamt über 1.500.000 € ab.
In der Zeit bis zum nunmehr vorliegenden zweiten Entwurf wurden die
Fachdienste nochmals gebeten, die Haushaltsansätze sowohl im Aufwands- als auch
im Ertragsbereich zu überprüfen. Die Anpassungen wurden entsprechend berücksichtigt. Weiterhin hat es diverse Anpassungen im
Bereich des Finanzausgleichs gegeben, die ebenso in den zweiten Entwurf
eingepflegt wurden. Insgesamt ergibt sich für das Planjahr 2015 im zweiten
Haushaltsentwurf ein leichter Überschuss in Höhe von 8.900 €. Die folgenden
Finanzplanjahr weisen weiterhin Defizite aus in Höhe von insgesamt rund 910.000
€.
Im Wesentlichen haben sich im zweiten Haushaltsentwurf folgende Änderungen gegeben:
Für die Schlüsselzuweisungen wurde im ersten Haushaltsentwurf eine Steigerung
des Grundbetrages um 0,5 % auf 882,93 € berücksichtigt. Dies entsprach 25% der
Steigerungsrate gem. Orientierungsdaten. Mit Datum vom 20.11.14 wurde nunmehr
der vorläufige Grundbetrag 2015 vom Landesamt für Statistik übermittelt. Der
Grundbetrag 2015 steigt demnach von 878,54 € auf nunmehr 891,25 €, was einer
Steigerung um 1,44 % bzw. 12,71 € entspricht. Zu berücksichtigen ist, dass der
Schlüssel für die Verteilung der Zuweisungsmasse auf die Gemeinden auf 50,4 %
reduziert wurde. Mit dem Haushaltsbegleitgesetz 2014 wurde dieser für das Jahr
2015 zunächst von 50,4 % auf 50,9 % erhöht.
Der Verbesserung des Grundbetrages im zweiten Haushaltsentwurf
gegenüberzustellen war die erhöhte Steuereinnahmekraft aus dem zu
berücksichtigenden Zeitraum 2014, insbesondere aus dem Bereich der
Einkommenssteuer. Unter Berücksichtigung beider Faktoren verbleibt eine
Verbesserung für das Jahr 2015 in Höhe von 40.000 €.
Die sehr hohe Steuereinnahmekraft 2015 führt in 2016 zu deutlich
geringeren Schlüsselzuweisungen. In den Jahren 2017 und 2018 schwanken die
Schlüsselzuweisungen. Hintergrund hierfür ist, dass zwar einerseits
Steigerungen aufgrund der Orientierungsdaten eingeplant wurden, andererseits
aber auch Abzüge bei der Gewerbesteuer vorzunehmen waren, da zu erwarten ist,
dass Gewerbesteuerzahler ab 2016 ausfallen. Diese gegenseitigen Verläufe führen
letztlich zu Schwankungen im Bereich der Schlüsselzuweisungen.
Für die Einkommenssteuer geht die Verwaltung aufgrund der erhaltenen
November-Zahlung, der damit feststehenden Dezember-Zahlung sowie einer
geschätzten Erstattungszahlung im Februar 2015 davon aus, dass die
Einkommenssteuer 2014 mit rund 105.000 € über dem Planansatz abschließen wird.
Auf dieses Ist-Ergebnis wurden die Orientierungsdaten 2015 angewandt, was zu
einer Verbesserung für 2015 in Höhe von rund 115.000 € geführt hat. Weiterhin
liegen inzwischen die neuen Schlüsselzahlen ab 2015 vor. Die Schlüsselzahl für
die Gemeinde Wiefelstede steigt dabei um 4,7 % an, was einen weiteren
planerischen Mehrertrag in Höhe von 281.900 € bedeutet. Somit konnten für die
Einkommenssteuer im Planjahr 2015 insgesamt Mehrerträge in Höhe von 395.700 €
eingeplant werden.
Auch für die Umsatzsteuer liegen inzwischen die neuen Schlüsselzahlen
vor. In den Schlüsselzahlen berücksichtigt sind nunmehr auch die zwischen Bund
und Länder vereinbarten Entlastungszahlungen zugunsten der Kommunen. Für die
Gemeinde Wiefelstede steigt die Schlüsselzahl um rund 19,11 % an. Unter
gleichzeitiger Anwendung der Orientierungsdaten konnten im zweiten Entwurf
Mehrerträge für die Umsatzsteuer in Höhe von 72.400 € eingeplant werden.
Im Bereich der Gewerbesteuer wurde für den zweiten Haushaltsentwurf eine Steigerung um 161.400 €
eingeplant. Gegenüber dem Veranlagungssoll bedeutet dies eine Steigerung um
rund 3,3 %, welche jedoch um 0,7 % geringer eingeplant wurden, als es sich aus
den Orientierungsdaten ergibt. Ab 2016 wurde berücksichtigt, dass
Gewerbesteuerzahler gänzlich ausfallen. Auf das verminderte Veranlagungssoll
wurden jedoch die Orientierungsdaten angewandt.
Für die Grundsteuer B wurde lediglich eine geringe Anpassungen gem.
voraussichtlichem Anordnungssoll vorgenommen. In den Folgejahren wurde für die
Grundsteuer A keine Steigerung eingeplant. Für die Grundsteuer B wurden die
Orientierungsdaten angewandt.
Für die Beteiligung bei der AWG hat die Gemeinde Wiefelstede in den
vergangenen Jahren jeweils eine Dividende in Höhe von 130 % der Stammeinlage
erhalten. Für die Jahre 2015 bis 2018 sind die Erwartungen entsprechend um
jährlich 13.400 € nach unten zu korrigieren, so dass eine erwartete
Dividendenzahlung in Höhe von 1.400 € verbleibt.
Aufgrund der erhöhten Gewerbesteuereinplanung war auch die
Gewerbesteuerumlage um 33.700 € entsprechend anzupassen, die weiterhin 69 % des
zugrunde zu legenden Messbetrages beträgt.
Aufgrund der og. schwankenden Steuereinnahmekraft gibt es auch gewisse
Schwankungen im Bereich der Kreisumlage. Diese wurden ebenso im Haushaltsplan
berücksichtigt. Für das Jahr 2015 waren Mehraufwendungen in Höhe von 53.000 €
einzuplanen.
Im Bereich der Kindergärten konnte eine Reduzierung des Defizites um
„Netto“ 22.300 € für das Jahr 2015 eingeplant werden. Festzustellen ist, dass
sich der Nettozuschussbetrag an die Kindergartenträger in dem Zeitraum von 2014
bis 2018 um rund 322.300 € erhöht, was einem Anstieg von 16,5 % entspricht.
Für die Abwassergebühren wurde der Planansatz unter Zugrundelegung der
kalkulierten Abwassermengen sowie vorbehaltlich des noch zu beschließenden
Abwassergebührensatzes 2015 in Höhe von 2,64 €/cbm Abwasser um 62.700 € auf
nunmehr 1.872.700 € erhöht. Auf der Aufwandsseite wurde aufgrund der
vorliegenden Prognose der EWE das Betreiberentgelt um 25.000 € erhöht.
Im Rahmen der Sitzung des Straßen- und Verkehrsausschusses wurde
beraten, die Heckenpflege für einige Hecken im Gemeindegebiet fremd zu
vergeben. Hierfür wurden 15.000 € in den Ergebnishaushalt aufgenommen.
Aufgrund der Erneuerung der Fahrbahn zwischen Spohle und Conneforde
wurde beschlossen, gleichzeitig sechs vorhandenen Haltestellen auf Hochborde
für Niederflurbusse umzubauen. Die Aufwendungen in Höhe von 21.000 € wurden
ebenso in den Haushalt 2015 aufgenommen.
Darüber hinaus wurden weitere kleinere Änderungen in den zweiten
Haushaltsentwurf aufgenommen, die hier im Einzelnen nicht weiter erläutert
werden.
Der Ergebnishaushalt 2015 konnte somit im zweiten Entwurf insgesamt
knapp ausgeglichen abgebildet werden. Dennoch ist zu berücksichtigen, dass sich
die folgenden Finanzplanjahre defizitär präsentieren. Zwar verfügt die Gemeinde
zum 31.12.14 über eine Überschussrücklage in Höhe von voraussichtlich
mindestens 4 Mio. Euro, mit der evtl. Defizite ausgeglichen werden könnten.
Dennoch nehmen die Hauptsteuererträge sowie Zuweisungen derzeit Rekordstände
an. Eine Inanspruchnahme der Rücklage sollte jedoch vorrangig in Zeiten
erfolgen, in denen diese Stände nicht mehr erreicht werden können. Somit ist
weiterhin eine kritische Betrachtung der Aufwandsseite vorzunehmen, um künftige
Haushalte möglichst positiver gestalten zu können.
B) Finanzhaushalt lfd. Verwaltungstätigkeit
Der Finanzhaushalt aus laufender Verwaltungstätigkeit präsentiert sich
sowohl im Planjahr 2015 als auch in den Finanzplanjahren insgesamt positiv. Die
kumulierten Überschüsse 2015 bis 2018 betragen insgesamt rund 3.450.000 €.
C) Finanzhaushalt für Investitionen
Mit dem ersten Entwurf wurden
bereits erhebliche Ausgaben für die Jahre 2015 und 2016 für Ankäufe von
Wohnbau- und Gewerbegelände eingeplant, um in diesem Bereich handlungsfähig zu
bleiben. In gleicher Höhe wie die Ankäufe wurden nunmehr auch die Verkäufe auf
der Einzahlungsseite ab 2016 eingeplant. Dabei wurde davon ausgegangen, dass
die Verkäufe in den folgenden vier Jahren nach dem Ankauf realisiert werden
können.
Im Bereich der investiven Einzahlungen wurde außerdem ein
Investitionszuschuss vom Bund für den Erweiterungsbau beim CASA in Höhe von
30.000 € eingeplant.
Auf der Auszahlungsseite wurde die Anschaffung eines Stromerzeugers für
die Feuerwehreinheit Neuenkruge-Borbeck ausgeplant.
Die Anschaffung eines Fahrstuhls in der Oberschule in Höhe von 115.000
€ wurde von 2015 auf 2016 umgeplant, da abzuwarten bleibt, ob hierfür Zuschüsse
für die Inklusion vom Land beantragt werden können.
Weiterhin wurden für das Leader-Programm ab 2015 jährlich 54.300 € an
Investitionszuschüssen in den Haushalt 2015 aufgenommen.
Durch die Anpassungen im zweiten Haushaltsentwurf verringert sich das
Defizit im investiven Bereich von 2.994.300 € auf 2.895.700 €.
D) Finanzhaushalt für Finanzierungstätigkeit
Bereits im ersten Entwurf wurden für den Erwerb von Wohnbau- und
Gewerbeflächen im Jahr 2015 insgesamt 1.082.000 € und im Jahr 2016 insgesamt
710.000 € in den Haushalt eingeplant. Eine Refinanzierung durch Verkäufe wurde
nunmehr im zweiten Haushaltsentwurf für die jeweils folgenden 4 Jahre
eingeplant. Zur „Zwischenfinanzierung“ der Grunderwerbskosten 2015 wurde eine
Kreditaufnahme für das Jahr 2015 in Höhe von 1.000.000 € eingeplant. Da die
Darlehensaufnahme frühestens zum Jahresende erfolgen würde, wurden die ersten Zins-
und Tilgungsleistungen ab 2016 eingeplant.
Ein vollständiger Verkauf wird nach heutigem Planungsstand bis zum Jahr
2020 angestrebt. Analog dieser Planung wurden auch die Zins- und
Tilgungsleistungen auf 5 Jahre bis zum
Jahr 2020 berücksichtigt.
B – D Finanzhaushalt insgesamt
Aufgrund der vorliegenden Haushaltsplanung werden sich die liquiden
Mittel im Jahr 2015 wie folgt verringern:
Saldo laufende Verwaltungstätigkeit = + 641.000 €
Saldo aus Investitionstätigkeit = - 2.895.700 €
Saldo
aus Finanzierungstätigkeit = + 590.300 €
Abfluss liquider Mittel im HHJ 2015 = - 1.664.400 €
Auch im Finanzplanjahr 2016 ist ein erheblicher Abfluss liquider Mittel
ausgewiesen, bevor in den Finanzplanjahren 2017 und 2018 wieder Überschüsse
erwirtschaftet werden. Die Verwaltung geht davon aus, dass die Abflüsse
insgesamt durch liquide Mittel aufgefangen werden können. Evtl.
Liquiditätsengpässe können durch kurzfristige Liquiditätskredite ausgeglichen
werden.
Finanzierung:
./.
Anlagen: