Vorschlag /
Empfehlung:
Der Rat
der Gemeinde Wiefelstede nimmt die in der (mit der Einladung zur Sitzung des
Finanzausschusses am 14.04.2015 beigefügten) Zusammenstellung aufgeführten
über- und außerplanmäßigen Aufwendungen oder Auszahlungen des Haushaltsjahres
zur Kenntnis.
Situationsbericht
/ Bisherige Beratung:
Im
Zuge der Arbeiten zum Jahresabschluss 2011 ist aufgefallen, dass noch nicht
alle über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen des
Haushaltsjahres 2011 dem Gemeinderat und dem Verwaltungsausschuss zur
Kenntnisnahme vorgelegt wurden.
Über-
und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen sind nur zulässig, wenn sie
zeitlich und sachlich unabweisbar sind, ihre Deckung muss gewährleistet sein.
(vgl. § 117 Abs. 1 Satz 1 Nieders. Kommunalverfassungsgesetz –NKomVG-).
Der
Gemeinderat sowie der Verwaltungsausschuss sind in den Fällen von unerheblicher
Bedeutung spätestens mit der Vorlage des Jahresabschlusses über die Bewilligung
von über- und außerplanmäßigen Aufwendungen oder Auszahlungen zu unterrichten.
Finanzierung:
Entsprechend
dem Finanzierungsvorschlag aus der Anlage.
Anlagen: