Vorschlag /
Empfehlung:
Der Rat der Gemeinde Wiefelstede nimmt den
Bericht der Gleichstellungsbeauftragten und des Bürgermeisters gemäß Satzung
zur Kenntnis.
Situationsbericht
/ Bisherige Beratung:
Die
Verwirklichung der Gleichberechtigung von Mann und Frau in den Gemeinden wird
in Gemeinden mit mindestens 20.000 Einwohnern im Rahmen eines hauptberuflichen
Beschäftigungsverhältnisses bearbeitet. In Gemeinden mit unter 20.000
Einwohnern kann diese Aufgabe ehrenamtlich durchgeführt werden. Nach Beschluss
des Rates der Gemeinde Wiefelstede wird die Aufgabe derzeitig von einer
Beschäftigten im Rahmen einer wöchentlichen Arbeitszeit von 5 Stunden
übernommen. Der Rat der Gemeinde Wiefelstede hat am 11.10.2006 die als Anlage
beigefügte Satzung über die Rechtsstellung der Gleichstellungsbeauftragten in
der Gemeinde Wiefelstede beschlossen. Änderungen haben sich bisher nicht
ergeben. Rechtliche Anpassungen aufgrund des Inkrafttretens des NKomVG sind bei
der nächsten Satzungsänderung vorzunehmen.
Gemäß
§ 6 der Satzung berichtet der Bürgermeister oder die Bürgermeisterin gemeinsam
mit der Gleichstellungsbeauftragten über die Maßnahmen, die zur Umsetzung des
Verfassungsauftrages aus Artikel 3 Absatz 2 der niedersächsischen Verfassung
zur Gleichstellung von Frau und Mann durchgeführt wurden, sowie deren
Auswirkung. Die Gleichstellungsbeauftragte des Rates der Gemeinde Wiefelstede
wird ihren schriftlich vorliegenden Bericht in der Ratssitzung noch einmal
detailliert vortragen und steht für Rückfragen zur Verfügung.
Im
Rahmen der Geschäfte der laufenden Verwaltung zur Vorbereitung von Beschlüssen
der Gremien erhält die Gleichstellungsbeauftragte alle Unterlagen, die auch den
Ratsmitgliedern zur Verfügung gestellt werden. Frau Bullert nimmt insbesondere
an fast allen Vorstellungsgesprächen bei der Neubesetzung von Stellen in der
Gemeinde Wiefelstede teil. Die wesentliche Arbeit leistet Frau Bullert im
Rahmen von Einzelgesprächen und Beratungen von Mädchen und Frauen, die mit
Problemstellungen innerhalb der Familie oder beruflichen Tätigkeit außerhalb
des öffentlichen Dienstes ergeben. Der Beratungsbedarf, insbesondere von Frauen
mit Migrationshintergrund, ist hier nach den Berichten von Frau Bullert immer
noch sehr hoch. Über die Struktur der Beratungsgespräche wird Frau Bullert
berichten.
Der Bericht der Gleichstellungsbeauftragten
wird nachgereicht.
Anlagen: