Vorschlag /
Empfehlung:
a) Der Rat der Gemeinde Wiefelstede erkennt
den Klimaschutz als hohe Priorität an.
b) Der Verwaltungsausschuss beschließt, den
Antrag von Herrn Schönwälder vom 16.06.2020
mit der Ergänzung von Bündnis 90/Die Grünen aus dem Antrag vom
02.10.2020 nicht zu entsprechen.
c)
Die Verwaltung wird beauftragt, einen
Förderantrag für die Erstellung eines Klimaschutzkonzeptes für die Gemeinde
Wiefelstede zu stellen, um in der Folgezeit innerhalb eines Zeitraumes von 2
Jahren ein Klimaschutzkonzept zu erstellen.
d) Dem Antrag von Bündnis 90/Die Grünen, ein
Gebiet im Neubaugebiet Grote Placken ausschließlich für ökologisches Bauen vorzusehen,
wird nicht entsprochen.
Situationsbericht
/ Bisherige Beratung:
Die
Fraktion Bündnis 90 Die Grünen hat den als Anlage beigefügten Antrag gestellt.
Zunächst
wird beantragt, dass der Rat der Gemeinde Wiefelstede den Klimaschutz als hohe
Priorität anerkennt.
Diese
Erklärung zielt darauf ab, dass die
Gemeinde Wiefelstede in allen Bereichen ihres täglichen Handelns grundsätzlich
den Schutz des Klimas als Ziel mitverfolgt. Dieser Festlegung kann sich in der heutigen Zeit meiner
Auffassung nach keiner entziehen; vielmehr sollte es ein Anliegen einer jeden
Gemeinde sein, dem Klimaschutz eine hohe Priorität einzuräumen. Gleichwohl sind
die Gemeinden auf einer Vielzahl von Feldern tätig, wobei Auswirkungen auf das
Klima bei fast jeder Maßnahme die Folge sind. Insofern muss der Klimaschutz als
konkurrierendes Ziel zurücktreten wenn die Zielverfolgung aus wirtschaftlichen
Gründen nicht möglich erscheint, oder der Schutz des Klimas den grundsätzlichen
Entwicklungen der Gemeinde zuwider läuft. Die grundsätzliche Aussage, dem
Klimaschutz in der Gemeinde Wiefelstede eine hohe Priorität einzuräumen, steht
dem jedoch nicht entgegen.
In
Ergänzung des Antrages von Herrn Schönwälder soll die Verwaltung verpflichtet
werden, für alle künftig zu beschließenden Maßnahmen, die Klimaauswirkungen zu
beschreiben und Alternativen oder Kompensationsmaßnahmen zu benennen.
Bereits
bei der Stellungnahme der Verwaltung zum Antrag von Herrn Schönwälder wurde
ausgeführt, dass eine derartige pauschale Festlegung, die Klimaauswirkungen bei
allen zu beschließenden Maßnahmen zu ermitteln, sie darzulegen, alternative
Maßnahmen oder Kompensationsmaßnahmen darzustellen, aus Sicht der Verwaltung
nicht zielführend ist, da im Prinzip jede Maßnahme letztendlich Auswirkungen
auf die Umwelt hat, dieses aber nur in begrenzten Fällen zu einer anderen
Entscheidung führen würde. Die
Auswirkungen auf das Klima vollumfänglich zu beschreiben, wird allein an der
Tatsache scheitern, dass dieses personell nicht geleistet werden kann. Sofern
die Verwaltung politisch einen entsprechenden Auftrag bekommen soll, wäre es in
jedem Fall erforderlich, dass eine Eingrenzung der zu beschreibenden und zu
bewertenden Maßnahmen vorgenommen wird. Im Bezug auf die Durchführung von
Bauleitplanverfahren wird verwaltungsseitig davon ausgegangen, dass der
Umweltbericht bzw. die Kompensationsmaßnahmen, die von der Unteren
Naturschutzbehörde des Landkreises Ammerland vorgegeben werden, als Ausgleich
anerkannt sind und entsprechend abgearbeitet werden können.
Die
Benennung eines Klimaschutzbeauftragten für sich allein ist nach Auffassung der
Verwaltung wenig zielführend. Personelle Ressourcen sind innerhalb der
Gemeindeverwaltung nicht vorhanden. In einem weiteren Punkt wird beantragt, ein
Klimaschutzkonzept mit politischen Vertretern für die Gemeinde Wiefelstede zu
erarbeiten.
In
diesem Zusammenhang hat die Verwaltung Kontakt mit dem Servicekompetenzzentrum
Kommunaler Klimaschutz (SK:KK) aufgenommen. Ohne diese Angelegenheit bis ins
letzte Detail besprechen zu können, war das Ergebnis, dass die Gemeinde
Wiefelstede die Möglichkeit hat, für die Erstellung eines Klimaschutzkonzeptes
eine Förderung zu beantragen, die 75 %
der anfallenden Kosten beinhaltet. Anfallende Personalkosten für eine
zusätzlich zu schaffende Stelle sind hier ausdrücklich enthalten. Die Förderung
würde für einen Zeitraum von bis zu 2 Jahren genehmigt werden können. Für den
Anschlusszeitraum besteht nach heutiger Förderrichtlinie die Möglichkeit, für
weitere 3 Jahre 40 % der Projektkosten gefördert zu bekommen. Die Art und der
Umfang eines entsprechenden Förderantrages müsste noch im Detail ausgearbeitet
werden. Insgesamt macht es nach Ansicht der Verwaltung jedoch Sinn, neben den
vielen einzelnen Maßnahmen, die bereits in der Vergangenheit in Bezug auf
Energieeffizienz durchgeführt wurden, strukturell konzeptionell neu zu beginnen
und hier zunächst einen Förderantrag zu stellen.
Nach
Punkt 5 des Antrages soll ein Straßenzug im Neubaugebiet Grote Placken als
ökologisches Baugebiet ausgewiesen werden. Die Verwaltung soll dafür einen
entsprechenden Vorschlag unterbreiten.
Die
Nachfrage nach Wohnbaugrundstück ist so enorm hoch, dass die Gemeinde für alle
anzubietenden Grundstücke auch Käufer finden wird. Andererseits ist eine rein
ökologische Bauweise gegenüber der konventionellen Bauweise auch
kostenträchtiger, was möglicherweise junge Familien als Zielgruppe vom Ankauf
von Grundstücken abhalten könnte. In diesem Zusammenhang ist auch auszuführen,
dass bereits bei regulärer Bauweise der KFW 55- Standard erreicht werden wird.
Für die Erreichung eines höheren Energieeinsparpotentials bis hin zum
Passivhaus sind die finanziellen Anstrengungen doch deutlich höher für die
Bauherren.
Finanzierung:
Anlagen: