Vorschlag /
Empfehlung:
Gemäß § 6 des Nds. Straßengesetzes (NStrG)
in der Fassung vom 24.09.1980 zuletzt geändert durch Gesetz vom 20.06.2018,
wird mit sofortiger Wirkung das Wegeflurstück 63/105 der Flur 40 für den
öffentlichen Verkehr als sonstige Gemeindestraße gewidmet. Die Straße trägt die
Bezeichnung „An der Alexanderheide“ und ist an die Straße „Am Ostkamp“
angebunden. Die Gesamtgröße der zu widmenden Fläche beträgt 2.830 m². Hiervon
entfallen 85 m² auf den Geh- und Radweg.
Widmung
Geh-und Radweg „An der Alexanderheitde/ Am Ostkamp
Gem. § 6 des Nds. Straßengesetz (NStrg) in
der Fassung vom 24.09.1980 zuletzt geändert durch Gesetz vom 20.06.2018, wird
mit sofortiger Wirkung das Wegflurstück 63/94 der Flur 40 für den öffentlichen
Verkehr als sonstige Gemeindestraße gewidmet. Es handelt sich hierbei um den
Geh- und Radweg zwischen den Gemeindestraßen „An der Alexanderheide“ und „Am
Ostkamp“. Die Wegeverbindung hat eine Größe von 111 m².
Situationsbericht
/ Bisherige Beratung:
Im
Bebauungsplan Nr. 103 I „Metjendorf, Am Ostkamp – Erweiterung“ sind die
Endausbauarbeiten der Gemeindestraße „An der Alexanderheide“ abgeschlossen. Die
neue Erschließungsstraße sowie der angrenzende Geh- und Radweg kann daher als
öffentliche Verkehrsfläche gewidmet werden. Die Straße „An der Alexanderheide“
ist an die Straße „Am Ostkamp“ angebunden und als verkehrsberuhigter Bereich
beschildert (VZ 326-0). Die Größte der zu widmenden Fläche beträgt 2.830 m²
(Flur 40, Flurstück 63/105) hiervon fallen 85 m² auf den Geh- und Radweg.
Die
Lage der Fläche kann aus der Anlage entnommen werden.
Widmung Geh- und Radweg „An der Alexanderheide/ Am Ostkamp“
Im
Zuge des Endausbaus der Gemeindestraße „An der Alexanderheide (BPL Nr. 104 I)“
wurde ein Geh- und Radweg als direkte Verbindung der Gemeindestraßen „An der
Alexanderheide“ und „Am Ostkamp“ neu hergestellt. Diese Fläche ist nun noch für
den öffentlichen Verkehr zu widmen, damit ein Gemeingebrauch gegeben ist. Die
Widmung erfolgt als sonstige Gemeindestraße. Die Wegeverbindung hat eine Größe
von 111 m² (Flur 40, Flurstück 63/94)
Finanzierung:
./.
Anlagen: