Betreff
Widmung der Gemeindestraße "An der Alexanderheide"
Vorlage
B/1700/2020
Art
Beratungsvorlage

Vorschlag / Empfehlung:

Gemäß § 6 des Nds. Straßengesetzes (NStrG) in der Fassung vom 24.09.1980 zuletzt geändert durch Gesetz vom 20.06.2018, wird mit sofortiger Wirkung das Wegeflurstück 63/105 der Flur 40 für den öffentlichen Verkehr als sonstige Gemeindestraße gewidmet. Die Straße trägt die Bezeichnung „An der Alexanderheide“ und ist an die Straße „Am Ostkamp“ angebunden. Die Gesamtgröße der zu widmenden Fläche beträgt 2.830 m². Hiervon entfallen 85 m² auf den Geh- und Radweg.

 

Widmung Geh-und Radweg „An der Alexanderheitde/ Am Ostkamp

Gem. § 6 des Nds. Straßengesetz (NStrg) in der Fassung vom 24.09.1980 zuletzt geändert durch Gesetz vom 20.06.2018, wird mit sofortiger Wirkung das Wegflurstück 63/94 der Flur 40 für den öffentlichen Verkehr als sonstige Gemeindestraße gewidmet. Es handelt sich hierbei um den Geh- und Radweg zwischen den Gemeindestraßen „An der Alexanderheide“ und „Am Ostkamp“. Die Wegeverbindung hat eine Größe von 111 m².

 


Situationsbericht / Bisherige Beratung:

Im Bebauungsplan Nr. 103 I „Metjendorf, Am Ostkamp – Erweiterung“ sind die Endausbauarbeiten der Gemeindestraße „An der Alexanderheide“ abgeschlossen. Die neue Erschließungsstraße sowie der angrenzende Geh- und Radweg kann daher als öffentliche Verkehrsfläche gewidmet werden. Die Straße „An der Alexanderheide“ ist an die Straße „Am Ostkamp“ angebunden und als verkehrsberuhigter Bereich beschildert (VZ 326-0). Die Größte der zu widmenden Fläche beträgt 2.830 m² (Flur 40, Flurstück 63/105) hiervon fallen 85 m² auf den Geh- und Radweg.

Die Lage der Fläche kann aus der Anlage entnommen werden.

Widmung Geh- und Radweg „An der Alexanderheide/ Am Ostkamp“

Im Zuge des Endausbaus der Gemeindestraße „An der Alexanderheide (BPL Nr. 104 I)“ wurde ein Geh- und Radweg als direkte Verbindung der Gemeindestraßen „An der Alexanderheide“ und „Am Ostkamp“ neu hergestellt. Diese Fläche ist nun noch für den öffentlichen Verkehr zu widmen, damit ein Gemeingebrauch gegeben ist. Die Widmung erfolgt als sonstige Gemeindestraße. Die Wegeverbindung hat eine Größe von 111 m² (Flur 40, Flurstück 63/94)

 


Finanzierung:

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Anlagen: