hier: Neubesetzung aufgrund eines Sitzverlustes gem. § 52 NKomVG
Vorschlag /
Empfehlung:
Die Besetzung
der sonstigen Stellen wird wie folgt beschlossen:
Friedhofsarbeitskreis
der Ev.-luth. Kirchengemeinde Ofen
NN
Situationsbericht
/ Bisherige Beratung:
Für
die sonstigen Stellen (so genannte „unbesoldete Stellen“) erfolgt gemäß § 71
Abs. 6 NKomVG eine entsprechende Besetzung. Auch hier gilt § 71 Abs. 2 bis 5
NKomVG. Gemäß § 71 Abs. 10 NKomVG kann der Rat einstimmig ein von den
vorgenannten Regelungen abweichendes Verfahren beschließen. Beachtet werden
muss auch § 138 NKomVG.
Der
Ratsherr Ralf Küpker wurde in der konstituierenden Sitzung des Rates der
Gemeinde Wiefelstede am 01.11.2021 als Vertreter in den Friedhofs-Arbeitskreis
der ev.-luth. Kirchengemeinde Ofen gewählt. Herr Ralf Küpker hat mit Schreiben
vom 02.11.2022 seine Sitzaufgabe nach § 52 NKomVG mitgeteilt. Der Gemeinderat
hat in seiner Sitzung am 19.12.2022 festgestellt, dass Herr Küpker seinen Sitz
im Rat der Gemeinde Wiefelstede verloren hat. Herr Joachim Thiel wurde als
Ersatzperson der Personenwahl der CDU in der Ratssitzung am 19.12.2022 vom
Bürgermeister Jörg Pieper gemäß § 60 NKomVG förmlich verpflichtet sowie gemäß §
43 NKomVG belehrt.
Es
ist für den Friedhofsarbeitskreis der Ev.-luth. Kirchengemeinde Ofen eine
Person zu benennen.
Des
Weiteren wurde in der konstituierenden Sitzung des Rates der Gemeinde
Wiefelstede der Allgemeine Vertreter, Herr Tobias Habben, der mit Ablauf des
30.09.2022 aus dem Dienst der Gemeinde Wiefelstede ausgeschieden ist, als
Vertreter des Bürgermeisters für folgende Institutionen festgestellt: Beirat
VWG, MGV Kreismusikschule, Verbandsversammlung OOWV.
Die
Vertretungen der Gemeinde Wiefelstede im Beirat Verkehr und Wasser GmbH (VWG),
in der Kreismusikschule Ammerland e. V. und in der Verbandsversammlung des OOWV
sind vertraglich oder nach Satzung so geregelt, dass der Hauptverwaltungsbeamte
diese übernimmt. Aufgrund der Berufung von René Schäfer zum allgemeinen Vertreter
des Bürgermeisters wird dieser die jeweilige Stellvertretung in den Gremien
übernehmen. Eines Beschlusses bedarf es hier somit nicht.