Vorschlag /
Empfehlung:
Ernennung des zweiten
stellvertretenden Gemeindebrandmeisters der Freiwilligen Feuerwehr Wiefelstede
Der Gemeinderat beschließt,
Herrn Hauptlöschmeister Michael Bakenhus, geb. 1983, wohnhaft in 26215
Wiefelstede/Heidkamp, Usedomstraße 37, für die Zeit vom 01.04.2023 bis zum
31.03.2029 unter Berufung in das Beamtenverhältnis als Ehrenbeamter zum zweiten
stellvertretenden Gemeindebrandmeister der Freiwilligen Feuerwehr Wiefelstede
zu ernennen.
Ernennung des zweiten
stellvertretenden Ortsbrandmeisters der Ortswehr Wiefelstede
Der Gemeinderat beschließt,
Herrn Brandmeister Marcel Meyer, geb. 1995, wohnhaft in 26215
Wiefelstede/Nuttel, Ammerskamp 9, für die Zeit vom 01.04.2023 bis zum
31.03.2029 unter Berufung in das Beamtenverhältnis als Ehrenbeamter zum zweiten
stellvertretenden Ortsbrandmeister der Ortswehr Wiefelstede zu ernennen.
Ernennung des zweiten
stellvertretenden Ortsbrandmeisters der Ortswehr Metjendorf
Der Gemeinderat beschließt,
Herrn Hauptlöschmeister Michael Bakenhus, geb. 1983, wohnhaft in 26215
Wiefelstede/Heidkamp, Usedomstraße 37, für die Zeit vom 01.04.2023 bis zum
31.03.2029 unter Berufung in das Beamtenverhältnis als Ehrenbeamter zum zweiten
stellvertretenden Ortsbrandmeister der Ortswehr Metjendorf zu ernennen.
Ernennung des zweiten
stellvertretenden Ortsbrandmeisters der Ortswehr Neuenkruge-Borbeck
Der Gemeinderat beschließt,
Herrn Oberfeuerwehrmann Lennard Hinrichs, geb. 2001, wohnhaft in 26215
Wiefelstede/Borbeckerfeld, Am Schippstroth 5, für die Zeit vom 01.04.2023 bis
zum 31.03.2029 unter Berufung in das Beamtenverhältnis als Ehrenbeamter zum
zweiten stellvertretenden Ortsbrandmeister der Ortswehr Neuenkruge-Borbeck zu
ernennen.
Ernennung des zweiten
stellvertretenden Ortsbrandmeisters der Ortswehr Mollberg
Der Gemeinderat beschließt,
Herrn Hauptlöschmeister Sven Gerken, geb. 1988, wohnhaft in 26215
Wiefelstede/Hollen, Birkenweg 4, für die Zeit vom 01.04.2023 bis zum 31.03.2029
unter Berufung in das Beamtenverhältnis als Ehrenbeamter zum zweiten stellvertretenden
Ortsbrandmeister der Ortswehr Mollberg unter dem Vorbehalt zu ernennen, dass er
gemäß § 20 Abs. 6 NBrandSchG vorgeschlagen wird und die erforderliche Mehrheit
der Anwesenden erhält.
Situationsbericht
/ Bisherige Beratung:
In
der Satzung für die Freiwillige Feuerwehr in der Gemeinde Wiefelstede ist in §
2 Abs. 1 der Freiwilligen Feuerwehr die Möglichkeit eröffnet worden einen
zweiten gleichberechtigten stellvertretenden Gemeindebrandmeister oder eine
zweite gleichberechtigte stellvertretende Gemeindebrandmeisterin einzusetzen.
Desgleichen ist den in § 3 Abs. 1 den Ortswehren die Möglichkeit eingeräumt
worden, einen zweiten gleichberechtigten stellvertretenden Ortsbrandmeister
oder eine zweite gleichberechtigte stellvertretende Ortsbrandmeisterin
einzusetzen.
Die
Freiwillige Feuerwehr Wiefelstede hat sich dafür entschieden einen zweiten
gleichberechtigten stellvertretenden Gemeindebrandmeister oder eine zweite
gleichberechtigte stellvertretende Gemeindebrandmeisterin gemäß § 20 Abs. 5 des
Niedersächsischen Brandschutzgesetzes (NBrandSchG) vorzuschlagen und zu wählen.
Ebenso
haben sich die Ortswehren Wiefelstede, Metjendorf, Neuenkruge-Borbeck und
Mollberg entschieden einen zweiten gleichberechtigten stellvertretenden
Ortsbrandmeister oder eine zweite gleichberechtigte stellvertretende
Ortsbrandmeisterin gemäß § 20 Abs. 6 NBrandSchG) vorzuschlagen und zu wählen.
In
der Ortsbrandmeisterdienstbesprechung der Freiwilligen Feuerwehr Wiefelstede am
27. Februar 2023 wurde der Hauptlöschmeister Michael Bakenhus als zweiter
stellvertretender Gemeindebrandmeister gemäß § 20 Abs. 5 des Niedersächsisches
Brandschutzgesetzes (NBrandSchG) vorgeschlagen und mit 10 Ja-Stimmen und 2
Nein-Stimmen gewählt.
Auf
der Jahreshauptversammlung der Ortswehr Wiefelstede am 13. Februar 2023 wurde
der Brandmeister Marcel Meyer als zweiter stellvertretender Ortsbrandmeister
gemäß § 20 Abs. 6 des NBrandSchG vorgeschlagen und mit 47 Ja-Stimmen, 12
Nein-Stimmen und einer Enthaltung gewählt.
Auf
der Jahreshauptversammlung der Ortswehr Metjendorf am 19. Januar 2023 wurde der
Hauptlöschmeister Michael Bakenhus als zweiter stellvertretender
Ortsbrandmeister gemäß § 20 Abs. 6 des NBrandSchG vorgeschlagen und mit 32
Ja-Stimmen und einer Enthaltung gewählt.
Auf
der Jahreshauptversammlung der Ortswehr Neuenkruge-Borbeck am 20. Februar 2023
wurde der Oberfeuerwehrmann Lennard Hinrichs als zweiter stellvertretender
Ortsbrandmeister gemäß § 20 Abs. 6 des NBrandSchG vorgeschlagen und mit 15
Ja-Stimmen und 2 Enthaltungen gewählt.
Auf
der Jahreshauptversammlung der Ortswehr Mollberg am 03. März 2023 ist
vorgesehen den Hauptlöschmeister Sven Gerken als zweiten stellvertretenden
Ortsbrandmeister gemäß § 20 Abs. 6 des NBrandSchG vorzuschlagen und zu wählen.
Finanzierung:
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Anlagen: