Vorschlag /
Empfehlung:
a) Der Verwaltungsausschuss der Gemeinde
Wiefelstede stimmt dem Antrag zur Einleitung eines Bauleitverfahrens mit dem
Ziel der Errichtung einer Freiflächen-PV-Anlage der Next2Sun GmbH zu/nicht zu.
b) Die Verwaltung wird beauftragt einen
städtebaulichen Vertrag zur Übernahme der Planungskosten für die
erforderlichen Bauleitplanungen zu
vereinbaren.
c) Die Verwaltung wird beauftragt die weiteren
Voraussetzungen für eine Bauleitplanung unter Einschaltung eines Planungsbüros
zu prüfen und einen entsprechenden Planentwurf auszuarbeiten.
Situationsbericht
/ Bisherige Beratung:
Seitens
der Firma Next2Sun ist mit Datum vom 15.12.2023 die Aufstellung eines
Bebauungsplans für die Errichtung einer Photovoltaikanlage als
Agri-Photovoltaik-Versuchsanlage der Landwirtschaftskammer Weser-Ems nördlich
des Heidkamper Weges gestellt gestellt worden. Der Antrag ist in der Anlage
beigefügt.
Bedingungen
der Bauleitplanung, wie z.B. Auswirkungen auf Natur und Landwirtschaft, Wärme-
und Blendeinwirkung sind noch separat zu prüfen, wenn grds. dem Antrag auf
Einleitung eines Bauleitplanverfahrens gefolgt werden soll.
Verwaltungsseitig
wird auf die Vorberatung der Anträge und der beabsichtigten Erstellung einer
Potenzial-Studie auf die Beratungsvorlagen B/2182/2022 und 2302/2023 verwiesen.
Die Erstellung der Potentialanalyse wurde politisch abgelehnt.
Die
Gemeinde Wiefelstede erfüllt mit der
Freiflächenphotovoltaikanlage auf dem ehemaligen Fliegerhorst bereits die
Flächenziele des Landes Niedersachsen.
Aufgrund
der Siedlungsstruktur der Gemeinde werden die Flächenziele in Bezug auf die
Windplanung nicht erreicht werden können. Insofern bestünde hinsichtlich der
PV-Anlagen die Möglichkeit, hier einen gewissen Ausgleich zu schaffen.
Grundsätzlich
sind nach Auffassung der Verwaltung hinsichtlich beantragter
Flächenausweisungen gleiche Maßstäbe anzusetzen, d. h., dass gleiche
Sachverhalte auch gleichbehandelt werden. Hier könnte die bisherige Nutzung und
die festgestellten Bodenpunkte als Grundlage dienen, wie auch die weitere
Nutzung als landwirtschaftliche Fläche (Agri-PV).
Finanzierung:
Sämtliche
Kosten die mit der Bauleitplanung einhergehen, müssten vom Antragssteller
übernommen werden. Hierzu wäre ein entsprechender städtebaulicher Vertrag
abzuschließen.
Anlagen: