Hier: Antrag der FDP vom 18.12.2023
Vorschlag /
Empfehlung:
Der Verwaltungsausschuss nimmt den Bericht und die Stellungnahme der Verwaltung zum Antrag der FDP-Fraktion zu Kenntnis und beauftragt die Verwaltung die Haushaltsplanung zeitlich wie vorgesehen umzusetzen und Vorschläge für die Einplanung der weiteren Erschließung des Baugebietes Grote Placken und der Sanierung des Zwischenahner Damms in die Haushaltsberatung 2025 ff einzubringen.
Situationsbericht
/ Bisherige Beratung:
Die Fraktion der FDP hat mit dem als Anlage zur Beratungsvorlage beigefügten „Antrag zur Haushaltsberatung 2024 und zum Haushalt 2025“ verschiedene Vorschläge zum Verfahren und einzelnen Haushaltsansätzen unterbreitet.
Bis einschl. der Haushaltsplanung 2023 erfolgte eine Beratung des ersten Haushaltsentwurfes in einer öffentlichen Finanzausschuss-Sitzung im Oktober des jeweiligen Vorjahres. Der zweite Haushaltsentwurf wurde in der Regel Anfang Dezember in einer weiteren Ausschusssitzung vorgestellt. Das dortige Beratungsergebnis war dann Grundlage für den Beschluss im Gemeinderat Mitte Dezember.
Insbesondere aufgrund der gravierenden Entwicklungen in der Haushaltsplanung zwischen dem ersten und zweiten Haushaltsplanentwurf wurde die Verfahrensweise in Abstimmung mit den Fraktionen zum Haushalt 2024 geändert. Intension der Änderung war insbesondere, in Zusammenarbeit der Fraktionen mit der Verwaltung für die erste öffentliche Beratung einen realisierbaren Haushaltsplanentwurf zu erarbeiten. So wurde der Stand der Haushaltsplanung den Ratsmitgliedern in einem nichtöffentlichen Arbeitskreis zunächst im Oktober vorgestellt. Entgegen der Überlegungen hat die Verwaltung die Haushaltsplanung allein fortgesetzt und Ende November den aktualisierten Stand der Haushaltsplanung in einem zweiten nichtöffentlichen Arbeitskreis präsentiert. Vorschläge aus der Politik zur Haushaltsentwicklung wurden nicht eingebracht. Am 11.12. hat dann der Finanz- und Wirtschaftsausschuss öffentlich über die Haushaltsplanung beraten, bevor am 18.12. die Beschlussfassung im Gemeinderat erfolgt ist.
Folgende Änderungen zu dem Ablauf der Haushaltsplanung werden nunmehr vorgeschlagen bzw. beantragt, zu denen die Verwaltung wie folgt Stellung nimmt:
a)
Vorstellung des Investitionsprogrammes in einer
Sitzung des Finanz- und Wirtschaftsausschusses im Oktober
Die Finanzverwaltung hat den Zeitplan für die Haushaltsplanung so aufgestellt, dass am 21.10.2024 mindestens der dann vorhandene Stand der Planung des Investitionsprogrammes in einer öffentlichen Sitzung des Finanz- und Wirtschaftsausschusses vorgestellt wird. Zu beachten ist dabei, dass sich bis zum zweiten Entwurf noch Änderungen und Ergänzungen aus den weiteren Beratungen in den Fachausschüssen und aus der Verwaltung heraus ergeben können. Das Investitionsprogramm muss insofern entsprechend fortgeschrieben werden.
Sofern zur Oktober-Sitzung bereits verlässliche Zahlen des Ergebnishaushaltes vorliegen wird auch dieser Planungsstand vorgestellt.
b)
Einsparungsvorschläge in Höhe von 5% auf den
Finanzbedarf 2024
Die Mittelanmeldungen aus den Fachdiensten basieren grundsätzlich auf substantiierte Grundlagen. Basis sind häufig vertragliche oder rechtliche Verpflichtungen, Beschlüsse oder sachliche Notwendigkeiten. Die daraus resultierenden Ansätze werden in der Regel berechnet oder sorgfältig geschätzt. Mit dieser Vorgehensweise ergibt sich in der Regel kein Potenzial für weitere Einsparungen.
Die teils gravierenden Abweichungen zwischen den Haushaltsplanungen und den Ergebnissen in den Vorjahren machen eine genauere Analyse im Rahmen eines Soll-Ist-Vergleichs der Vorjahre notwendig. Positive oder negative Abweichungen beispielsweise bei den Hauptsteuererträgen werden sich dabei auch in Zukunft nicht sicher einschätzen lassen. Bei anderen Aufwands- und Ertragspositionen sind die Hintergründe von Abweichungen vom Fachdienst Finanzen näher zu analysieren und die Ergebnisse mit den zuständigen Fachdiensten hinsichtlich künftiger Haushaltseinplanungen zu besprechen. Pauschale Einsparvorgaben werden nicht als zielführend angesehen und sollten somit auch nicht etabliert werden.
c)
Zwischen der Sitzung des Finanz- und
Wirtschaftsausschusses und der Sitzung des Gemeinderates sollen mindestens zwei
Wochen liegen.
Die
derzeitige Terminplanung 2024 sieht vor, dass die letzte Sitzung des Finanz-
und Wirtschaftsausschusses mit der Haushaltsplanung am 03.12.24 stattfindet.
Knapp 14 Tage später findet dann am 16.12.24 die Sitzung des Gemeinderates
statt, in der die Haushaltssatzung 2024 beschlossen werden soll. Dem Vorschlag
wird damit gefolgt, obwohl das Zeitfenster zwischen der voraussichtlichen
Bekanntgabe des Grundbetrages im Finanzausgleich und der Sitzung des
Fachausschusses knapp sein wird. Gleichwohl sollen diese Daten, anders als bei
anderen Kommunen, Grundlage für die Haushaltsplanung sein.
d)
Neue Kennzahl „Anzahl der beantragten und durchgeführten Fortbildungen“
im Produkt Feuerwehrwesen (1261)
Die
Kennzahl wird künftig in die Haushaltsplanung aufgenommen.
e)
Änderung des Zieles „Mittelfristige Einführung eines Ganztagsschulbetriebes
für beide Grundschulen“ im Produkt 2111 in „Angebot eines offenen
Ganztagsschulbetriebes an beiden Grundschulen“.
Entsprechend
der haushaltsrechtlichen Vorschriften sollen die wesentlichen Produkte u.a. mit
den zu erreichenden Zielen versehen werden. Der Ganztagsbetrieb wird an der
Grundschule Metjendorf bereits seit Jahren umgesetzt. Zum 01.08.24 wird nun
auch das Ganztagsangebot an der Grundschule Wiefelstede eingeführt. Das Ziel
„Ganztagsangebot“ ist damit bereits erreicht, so dass eine weitere Aufführung
dieses Zieles aus Sicht der Verwaltung gänzlich entbehrlich ist.
f)
Neue Kennzahlen im Gebäudemanagement
Vorgeschlagen
wird, neue Kennzahlen bzgl. Strom-, Gas- und Wasserverbrauch für gemeindeeigene
Gebäude abzubilden, sowie die Menge der erzeugten Leistung durch im
gemeindlichen Besitz befindlichen Anlagen zur Erzeugung erneuerbarer Energien
darzustellen.
Die
Ermittlung entsprechender Zahlen ist zeitraufwendig und derzeit aufgrund der
Vielzahl von Maßnahmen im Gebäudemanagement nicht leistbar, ohne dass die
Durchführung der laufenden Projekte darunter leiden würde. Ziel ist es
mittelfristig, entsprechende Auswertungen durch einen Energiemanager erzeugen
zu lassen. Die Stelle ist jedoch noch nicht besetzt. Bevor die Stelle besetzen werden
kann, ist eine entsprechende Förderung zu beantragen.
Alternativ
war eine Ermittlung der Kennzahlen durch den Klimaschutzbeauftragten denkbar.
Leider ist auch diese Stelle derzeit nicht besetzt. Das Auswahlverfahren für
die Nachfolgebesetzung läuft derzeit. Sobald somit personelle und fachliche
Ressourcen verfügbar sind, wird eine Optimierung der Kennzahlen im Produkt
Gebäudemanagement erfolgen.
g)
Ausplanung des 3. und 4.
Bauabschnittes „Grote Placken“
Für
die zeitliche Festlegung der Bauabschnitte sind letztlich die Beratungen in den
politischen Gremien und die jeweils einzelnen Beschlussfassung durch den Rat
der Gemeinde maßgebend. In die Haushaltsplanung aufzunehmen sind alle
Auszahlungspositionen, die in einem Haushaltsjahr zum Tragen kommen können. Die
Einplanung entsprechender Haushaltsmittel verschafft sich die Politik somit den
Handlungsrahmen, in dem sich bewegen kann – aber nicht muss. Bei einer sehr
engen Haushaltsplanung nimmt sich die Politik selber diesen Handlungsspielraum.
Denkbar wäre beispielsweise, nur Maßnahmen zu berücksichtigen, für die bereits
Maßnahmebeschlüsse vorliegen. Andererseits muss der Finanzhaushalt für
Investitionen sowie das Investitionsprogramm die Investitionen vorsehen und
abbilden, die voraussichtlich zur Ausführung kommen werden. Nur so bildet das
Investitionsprogramm ein ungefähres Bild der anstehenden Investitionen, deren
Finanzierung und den Kreditbedarf ab.
Insofern
können die Bauabschnitte zur Erschließung des Gebietes Grote Placken zeitlich
anders eingeplant, jedoch nicht ausgeplant werden. Einzuplanen sind aber nicht
nur die Ausgaben bei den Baugebieten, sondern auch die Einnahmen aus dem
Verkauf der Wohnbauflächen. Zu beachten ist dabei, dass mit den Verkäufen der
weiteren Abschnitte auch viele bereits geleisteten Ausgaben als investive
Einzahlungen zurückfließen. Diese Einzahlungen finanzieren letztlich die
Auszahlungen des jeweiligen Haushaltsjahres und senken dort den entsprechenden
Kreditbedarf.
h)
Ausplanung der Sanierung des Zwischenahner Dammes
Hierzu
wird zunächst auf die Ausführungen zum Handlungsspielraum zu g) hingewiesen.
Für die Sanierung des Zwischenahner Dammes sind derzeit je 568.500 € in 2024
und 2025 eingeplant. Der ursprünglich mit einer erheblichen Förderung von der
Verwaltung vorgeschlagenen Maßnahmebeschluss wurde aufgrund der nur
förderfähigen Ausbaubreite seitens der Politik verworfen. Für die Umsetzung der
Maßnahme sind daher weitere Beratungen im Straßen- und Verkehrsausschuss
notwendig, die verwaltungsseitig noch vorzubereiten sind. Mit der Einplanung
wird der Grundsatz verfolgt, dass alle zu erwartenden Auszahlungen in die
Haushalts- und Finanzplanung aufzunehmen sind, um den Haushalt realistisch
abzubilden. Eine vollständige Ausplanung würde nach Außen signalisieren, dass
die Gemeinde hier keinen Handlungsbedarf mehr sieht, was verwaltungsseitig
nicht so gesehen wird.
Finanzierung:
Anlagen: