hier: Antrag des TV Metjendorf 04 e.V. vom 27.05.2024 auf Gewährung eines Zuschusses für die Beschaffung von zwei Jugendfußballtoren
Vorschlag /
Empfehlung:
Der Verwaltungsausschuss beschließt, dem TV
Metjendorf 04 e.V. zur Beschaffung von zwei Jugendfußballtoren gem. § 5 Abs. 1
der Sportförderungsrichtlinien sowie unter Vorbehalt der Haushaltsgenehmigung
einen einmaligen Zuschuss in Höhe von max. 1.435,15 € (Drittelförderung) zu
gewähren.
Situationsbericht
/ Bisherige Beratung:
Der
TV Metjendorf 04 e.V. beantragt mit Email vom 27.05.2024 eine Drittelförderung
zur Beschaffung von zwei Jugendfußballtoren.
Der
eingereichte Kostenvoranschlag (Internet-Auszug) beläuft sich auf 4.305,44 € inkl.
Mehrwertsteuer. Mit Email vom 31.05.2024 wurde dem TV Metjendorf 04 e.V. der
Antragseingang bestätigt und mitgeteilt, dass nach den
Sportförderungsrichtlinien eine Förderung im Rahmen einer Drittelbezuschussung
in Höhe von max. 1.435,15 € denkbar wäre. Einer vorzeitigen Beschaffung wurde
zugestimmt, ohne hierbei einen Anspruch auf eine mögliche spätere Förderung
herleiten zu können.
Beurteilung nach den Sportförderungsrichtlinien:
1)
Der
Antrag ist fristgerecht bis zum 30.06.2024 eingegangen (x)
2)
Antragsteller
ist Mitglied im Kreissportbund (x)
3)
Der
Antragsgegenstand dient anerkanntermaßen dem Sport und ist notwendig (x)
4)
Kein
nachträglicher Zuschussantrag (x)
5)
Anschaffungswert
gemäß § 5 Abs. 3 über 1.000,00 € (ohne MwSt.) (x)
Der Antrag auf Zuschussgewährung für die Anschaffung
von zwei Jugendfußballtoren ist gemäß § 5 Abs. 1 der Sportförderungsrichtlinien
förderungsfähig. Aufgrund des möglichen Zuschussbetrages ist gemäß § 8 der
Sportförderungsrichtlinien eine Entscheidung der zuständigen Gremien
herbeizuführen.
Folgende Förderungen wurden in den letzten Jahren
bewilligt:
Jahr |
Grund |
Zuschuss |
Gesamtkosten |
2011 |
Fahrbarer Spiegel |
583,34 € |
1.750,02 € |
2014 |
Trampolin |
1.894,87 € |
5.684,61 € |
2015 |
Aufsitzmäher |
1.999,00 € |
1.999,00 € |
2015 |
Carport |
876,16 € |
2.628,48 € |
2016 |
2 Fußballtore (Sachgesamtheit) |
441,97 € |
1.325,91 € |
2018 |
Laubbläser und Freischneider |
718,92 € |
718,92 € |
2019 |
Ballwurfmaschine |
637,38 € |
1.912,14 € |
2021 |
Rasentraktor/Aufsitzmäher |
1.583,33 € |
1.583,33 € |
2022 |
Minitrampolin |
472,00 € |
944,00 € |
2022 |
Saugwalze Tennisplätze |
457,45 € |
1.372,34 € |
2023 |
Gerätehaus |
25.000,00 € |
75.764,14 € |
2024 |
Matten und Mattenwagen |
1.414,65 € |
4.243,95 € |
2024 |
Bewässerungsanlage (Abschlagszahlung) |
11.000,00 € |
noch offen |
|
Gesamt |
47.079,07 € |
99.926,84 € |
Verwaltungsseitig wird der Antrag des TV Metjendorf 04
e.V. unterstützt und eine Drittelförderung in Höhe von max. 1.435,15 €
empfohlen.
Finanzierung:
Die
erforderlichen Haushaltsmittel in Höhe von 1.435,15 € wurden im
Haushaltsplanentwurf 2025 bei der Kostenstelle 20200, Kostenträger 421101,
Sachkonto 0048002, berücksichtigt.
Anlagen: