Der Gemeinderat beschließt das vorliegende „Gesamträumliche Zielkonzept Wohnbauflächenentwicklung“.

 


 

Ausschussmitglied Schneider verweist auf den Beschluss des Parteivorstandes der CDU zur baulichen Entwicklung der Gemeinde „kurz vor Toresschluss“ (NWZ vom 23.06.2014), der trotz des bestehenden VA-Beschlusses zum Zielkonzept Wohnbauflächenentwicklung vom 18.02.2013 seiner Meinung nach in eine völlig andere Richtung abziele. Unter diesen Umständen bräuchte man dann auch keinen Ratsbeschluss zum Wohnbauflächenentwicklungskonzept mehr.

 

Ausschussmitglied Bruns sieht hingegen keine größeren Abweichungen in dem Beschluss.

 

BM Pieper erinnert an die Vorgaben  des Landesraumordnungsprogrammes (LROP) und des Regionalen Raumordnungsprogrammes (RROP), wonach sich die Siedlungsentwicklung grundsätzlich auf die Grundzentren in Wiefelstede und Metjendorf zu konzentrieren habe. Das „Gesamträumliche Zielkonzept Wohnbauflächenflächenentwicklung“ sehe aber auch eine bauliche Entwicklung in den dörflichen Ortsteilen (Gristede, Hollen-Dringenburg. Nuttel, Bokel, Neuenkruge, Borbeck und Spohle) vor.

 

Ausschussmitglied Lübben erklärt, dass der Beschluss des CDU-Parteivorstandes in Kenntnis des Zielkonzept gefasst und dessen Grundprinzip (Deckung des Wohnbauflächenbedarfs zu 80 % in den Grundzentren und zu 20 % in den dörflichen Ortsteilen) überhaupt nicht in Frage gestellt worden sei. Man sei jedoch von verschiedenen Personen auf die früher üblichen, aber nach heutigen Maßstäben viel zu großen Grundstücken in den Dörfern angesprochen worden, die für eine Bebauung geeignet wären. Eine Eigenentwicklung in den Ortschaften sei nur möglich, wenn Bauland tatsächlich vorhanden sei.

 

Ausschussmitglied Teusner ist der Auffassung, dass ein gemeinsam beschlossenes Konzept ernst genommen und auch danach gehandelt werden müsse. Er kritisiert noch einmal das dem Konzept zugrunde liegende Zahlenmaterial, insbesondere die Prognose der Bertelsmannstudie, und fordert eine öffentliche Diskussion mit dem Bürger. Das Konzept sollte nach 5 - 10 Jahren noch einmal überprüft werden mit den dann vorhandenen aktuelleren Zahlen.

 

Bei 6 Ja-Stimmen, 3 Nein-Stimmen und 2 Stimmenthaltungen ergeht mehrheitlich folgender Beschlussvorschlag: