a)  Der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Wiefelstede stimmt dem vorgestellten Planentwurf zu und beschließt die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 143 "Wiefelstede - Gashochdruckprüfstand".

 

b)  Weiter beschließt der Verwaltungsausschuss die Durchführung der Behördenbeteiligung gem. § 4 Abs. 1 BauGB sowie der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung.

 


 

BM Pieper erläutert kurz das Vorhaben und die Hintergründe der Standortwahl. Entscheidend sei, dass eine bestehende Gasleitung in die unmittelbare Nähe des Standortes verlegt werden soll. Er schlägt vor, den Geschäftsführer der GTG-Nord zur nächsten Sitzung des Bau- und Umweltausschusses hinzuzuladen.

 

Ausschussvorsitzender Nacke stimmt diesem Vorschlag zu, da über das Vorhaben bisher nur im Verwaltungsausschuss in nichtöffentlicher Sitzung informiert worden sei.

 

Frau Abel fügt hinzu, dass im Bauleitplanverfahren außerdem noch eine  Bürgerversammlung durchgeführt werde. Anschließend erläutert Sie den Planungsvorentwurf anhand der beigefügten Präsentation. Zurzeit werde eine Verkehrsuntersuchung durchgeführt. Nach der Beteiligung der Fachbehörden werde geklärt, ob weitere Gutachten erforderlich seien. Vorgeschlagen werde die Ausweisung eines Sondergebietes mit der Zweckbestimmung „Gasprüfstation“.

 

Auf Anfrage von Ausschussmitglied Schnörwangen, warum das gewählte Grundstück neben und nicht auf der Gasleitung liegen würden, erklärt BM Pieper, dass es Ziel der Verwaltung gewesen sei, den Gashochdruckprüfstand in möglichst großer Entfernung zum Ort zu planen, um die Entwicklungsmöglichkeiten Wiefelstedes nicht unnötig einzuschränken.

 

Auf Anfrage von Ausschussmitglied Teusner erklärt Frau Abel, dass ein Sondergebiet vorgeschlagen werde wegen der speziellen Form der Nutzung. Der Begriff Industriehalle sei vom Investor übernommen worden und habe nichts mit einem Industriegebiet zu tun.

 

Auf Anfrage von Ausschussmitglied Teusner erklärt Frau Abel, dass ihr nicht bekannt sei, wieweit die Wohnbebauung an den Gashochdruckprüfstand heranrücken könne.

 

Ausschussmitglied Schnörwangen möchte wissen, warum in diesem Fall nicht, wie in beispielsweise in Herrenhausen, ein vorhabenbezogener Bebauungsplan aufgestellt werde und warum nicht vorsorglich eine größere Fläche geplant werde.

 

Frau Abel erklärt, dass auch eine Bindung an einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan möglich sei.

 

Hinzugewähltes Ausschussmitglied Janßen weist darauf hin, dass die Prüfstation an die Gasleitung angeschlossen werden müsse. Auf Wunsch der Gemeinde wurde ein größerer Abstand zur Gasleitung berücksichtigt.

 

Auf Anfrage von Ausschussmitglied Kruse erklärt FBL Siemen, dass die zurzeit durch das Baugebiet Hörne-West verlaufene Gasleitung zunächst verlegt und zu einem späteren Zeitpunkt stillgelegt werde.

 

Ausschussmitglied Kruse spricht sich ebenfalls dafür aus, einen Vertreter der GTG-Nord zur nächsten Sitzung einzuladen.

 

Es ergeht einstimmig folgender Beschlussvorschlag: