a)  Der Rat der Gemeinde Wiefelstede beschließt zu den eingegangenen Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange sowie von privater Seite gemäß den vorliegenden Abwägungsvorschlägen.

 

b)  Weiter beschließt der Rat der Gemeinde Wiefelstede die 4. Änderung des Bebauungsplans Nr. 78 "Mühlengrund" gemäß § 1 Absatz 3 und § 10 Absatz 1 BauGB in Verbindung mit §§ 10 und 58 NKomVG als Satzung einschließlich Begründung.

 


 

Frau Abel, NWP, erläutert die überarbeitete Planung und die Abwägungsvorschläge anhand der beigefügten Präsentation. Hauptstreitpunkte waren der Denkmal- und der Naturschutz. Der Vorhabenträger verfüge über Flächen auf denen die externe Kompensation durchgeführt werden soll. Die Kompensation werde noch mit dem Landkreis Ammerland abgestimmt und bis zum Satzungsbeschluss abschließend geregelt. Der ehemalige Kröger-Hof soll nunmehr als Denkmal erhalten bleiben. Um den Baumbestand an der Metjendorfer Landstraße erhalten zu können, bleibe die Zufahrt an ihrem jetzigen Standort bestehen. Das Bauvolumen wurde insgesamt reduziert und die Bebauung kleinteiliger.

 

Herr Gloy, Projektentwicklung Rainer Gloy, berichtet, dass man zunächst überrascht vom Denkmalschutz gewesen sei, dann aber die Planung entsprechend angepasst habe.

 

Herr Rothlübbers-Tholen, Nds. Landesamt für Denkmalpflege, erläutert, wie bei der Überprüfung des Denkmalschutzes vorgegangen wurde. Die Ergebnisse seien teilweise außergewöhnlich. Es handele sich eindeutig um ein Baudenkmal. Mit dem Vorhabenträger habe man anschließend nach einer für beide Seiten verträglichen Lösung gesucht und ein bis jetzt zufriedenstellendes Ergebnis erzielt. Die restlichen Dinge seien im Genehmigungsverfahren abzuarbeiten.

 

Ausschussmitglied Teusner erklärt, dass „Betreutes Wohnen“ kein geschützter Begriff sei und fragt den Vorhabenträger nach seinem Konzept.

 

Herr Gloy erklärt, dass neben der Tagespflege barrierefreie Wohnungen für Senioren errichtet werden sollen. Niemand werde zur Inanspruchnahme der Tagespflegeeinrichtung verpflichtet. Es bestehe jedoch die Möglichkeit, bei Bedarf einzelne Bausteine der Pflege in Anspruch zu nehmen. Dass auch jüngere Personen eine der Wohnungen beziehen, könne man rein rechtlich nicht verbieten. Die Wohnungen seien aufgrund ihrer Größe für junge Familien jedoch ungeeignet.

 

Ausschussmitglied Lübben erklärt, dass man jetzt zum Glück wisse, dass es sich bei dem ehemaligen Kröger-Hof um ein Baudenkmal handele. Er möchte von Herrn Rothlübbers-Tholen wissen, was ansonsten mit dem Gebäude hätte geschehen können.

 

Herr Rothlübbers-Tholen erklärt, dass ein Denkmal nicht zwingend in der Denkmalschutzliste eingetragen sein müsse. Für den Eigentümer bestehe jetzt eine Unterhaltungspflicht, wenn dies wirtschaftlich zumutbar ist. Er sei froh über die gefundene Lösung, auch wenn es sich hier um einen Kompromiss handele.

 

Ausschussmitglied Schneider freut sich ebenfalls über die Entwicklung und über die Bereitschaft des Investors, das Baudenkmal zu erhalten.

 

Die Sitzung wird unterbrochen, um den anwesenden Betroffenen die Gelegenheit zu geben, sich zu der Planung zu äußern.

 

Eine Zuhörerin freut sich ebenfalls über den Erhalt des Baudenkmals und fragt, ob der Abstand zur Feuerwehrzufahrt aus Sicht des Denkmalschutzes ausreichend sei. Sie befürchtet, dass die Zufahrt auch von den Mietern und von Lieferanten genutzt werde.

 

Herr Herr Rothlübbers-Tholen erklärt, dass der Umgebungsschutz immer auch ein Abwägungsprozess sei. Positiv zu bewerten sei die Beibehaltung der Sichtachse.

 

Herr Gloy erklärt, dass das Konzept ein Wohnen mit wenig Verkehr vorsehe, weshalb die Parkplätze auch im vorderen Bereich angeordnet wurden. Dienstleister und Lieferanten würden dort parken. Es sei allerdings auch nicht auszuschließen, dass die Bewohner direkt zu ihren Wohnungen fahren, beispielsweise um dort ihre Einkäufe abzuliefern.

 

Frau Abel geht davon aus, dass die Hauptverkehre im vorderen Bereich abgefangen werden.

 

Ende der Sitzungsunterbrechung.

 

Herr Dr. Reichenbach, NWP (ARSU), berichtet, dass man nach den, mit sehr hohem Aufwand betriebenen faunistischen Untersuchungen feststellen kann, dass keine artenschutzrechtlichen Aspekte gegen die Umwandlung der Obstbaumwiese in Bauland sprechen. Die Obstbaumwiese und die vorhandenen Baumbestände hätten keine naturschutzfachlichen Qualitäten, die dem Vorhaben entgegenstehen würden.

 

Ausschussmitglied Teusner kritisiert, dass sich die Abwägungsvorschläge häufig für eine Siedlungspolitik aber nie für den Erhalt der Natur aussprechen würden. Man sei für den Erhalt der Obstbaumwiese und trage die Planung daher nicht mit. Er erinnert an die Versprechen, die man den Anwohnern zum Bestand der Obstbaumwiese gegeben habe, und fordert, dass der erforderliche Ausgleich in Metjendorf zu erfolgen habe. Er beantragt eine Vertagung der Beratung und den Tausch der für die Kindertagestätte an der Ofenerfelder Straße vorgesehenen Fläche mit der Fläche für die Seniorenwohnanlage, um dort den Kindergarten zu errichten. Die Verwaltung soll hierzu die Bedingungen und Kosten ermitteln. Dem Beschussvorschlag werde man ansonsten nicht zustimmen.

 

Ausschussvorsitzender Nacke lässt über den Antrag von Ausschussmitglied Teusner abstimmen.

 

Der Antrag von Ausschussmitglied Teusner wird bei zwei Ja-Stimmen und 9 Nein-Stimmen mehrheitlich abgelehnt.

 

Anschließend ergeht bei zwei Nein-Stimmen und 9 Ja-Stimmen folgender Beschlussvorschlag: