a)  Der Rat der Gemeinde Wiefelstede beschließt zu den eingegangenen Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange sowie von privater Seite gemäß den vorliegenden Abwägungsvorschlägen.

 

b)  Weiter beschließt der Rat der Gemeinde Wiefelstede die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 144 "Wiefelstede, An der Bäke" gemäß § 1 Absatz 3 und § 10 Absatz 1 BauGB in Verbindung mit §§ 10 und 58 NKomVG als Satzung einschließlich Begründung.

 


 

Frau Abel, NWP, erläutert die überarbeitete Planung und die Abwägungsvorschläge anhand der beigefügten Präsentation. Wegen des von der Unteren Naturschutzbehörde gewünschten Erhalts der Gehölze im Randbereich der Halfsteder Bäke auf der einen Seite und dem von der Ammerländer Wasseracht geforderten Räumstreifen auf der anderen Seite habe ein Ortstermin stattgefunden. Die Wasseracht habe zugestimmt, dass nicht jeder Baum im Bereich des Räumstreifens beseitigt werden müsse. Die letzte Stellungnahme der Wasseracht sei jedoch noch nicht eingegangen. Dieser Punkt werde noch bis zur VA-Sitzung geklärt. Sie weist daraufhin, dass etliche erhaltenswerte Bäume außerhalb des Geltungsbereichs des Bebauungsplans stehen würden.

 

Auf Anfrage von Ausschussmitglied Würdemann zur Befestigung der Straße und zur Straßenbeleuchtung erklärt Herr Schmidt, Athing & Eilers Immobilien, dass sich die Erschließung den örtlichen Gegebenheiten anpassen solle. Ohne Straßenbeleuchtung werde es insbesondere im hinteren Bereich wohl zu dunkel sein.

 

FBL Siemen fügt hinzu, dass diese Punkte im Erschließungsvertrag festgeschrieben werden würden. Es handele sich hier schließlich um eine Gemeindestraße. Eine ausreichende Straßenbeleuchtung sei Standard.

 

Ausschussmitglied Weden möchte wissen, ob als Anbindung zur Blumenstraße ein Rad- und Fußweg vorgesehen sei.

 

FBL Siemen erklärt, dass eine private Anbindung möglich sei. Fraglich sei jedoch, ob diese auch gewollt sei.

 

Ausschussmitglied Kruse schlägt vor, den schmalen Grundstücksstreifen der Gemeinde zwischen der Halfsteder Bäke und dem Grundstück Lübben an den Vorhabenträger zu verkaufen.

 

Ausschussmitglied Claußen spricht sich ebenfalls für eine Rad-/Fußweg-Verbindung zur Blumenstraße aus. Für die Anlieger würde sich hierdurch eine bessere Anbindung in Richtung Ärztehaus ergeben.

 

FBL Siemen weist darauf hin, dass in ca. 50 m Entfernung bereits eine entsprechende Verbindung vorhanden sei. Beim Verkauf des Grundstücksstreifens könne die Gemeinde den Erhalt der Bäume zivilrechtlich absichern.

 

Es ergeht einstimmig folgender Beschlussvorschlag: