b)  Der Rat der Gemeinde Wiefelstede beschließt zu den eingegangenen Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange sowie von privater Seite gemäß den vorliegenden Abwägungsvorschlägen.

 

c)   Weiter beschließt der Rat der Gemeinde Wiefelstede den Bebauungsplan
Nr. 103 I „Metjendorf, Am Ostkamp - Erweiterung“ gemäß § 1 Absatz 3 und
§ 10 Absatz 1 BauGB in Verbindung mit §§ 10 und 58 NKomVG als Satzung einschließlich Begründung.

 


 

Ausschussmitglied Osterloh hat erhebliche Bedenken gegen die Planung aufgrund der Stellungnahme des Landwirtes. Nach In-Kraft-Treten der neuen TA Luft werde dieser durch die herannahende Bebauung in seinen Entwicklungsmöglichkeiten eingeschränkt. Der Betrieb sollte besser geschützt werden. Den Abwägungsvorschlag der Verwaltung könne sie nicht mittragen. Sie werde sich daher bei der Abstimmung der Stimme enthalten.

 

Frau Abel erläutert die überarbeitete Planung und die Abwägungsvorschläge anhand der beigefügten Präsentation. Aufgrund des Schreibens des Landwirtes habe man die Landwirtschaftskammer erneut um Stellungnahme gebeten. Diese habe bestätigt, dass die aktuell gültigen Grenzwerte unter Berücksichtigung der geplanten Neuorganisation des Boxenlaufstalles deutlich unterschritten werden und eine weitere Entwicklung der Tierhaltung möglich sei. Ob und in welcher Form die neue TA Luft tatsächlich in Kraft trete, stehe heute noch nicht fest. Sie würde in der vorliegenden Entwurfsform jedoch ebenfalls eine weitere Entwicklung des Betriebes zulassen. Die Gemeinde müsse sich nun zwischen den Belangen des Landwirtes auf der einen Seite und der Deckung des dringenden Wohnbedarfs auf der anderen entscheiden.

 

Auf Vorschlag von Ausschussmitglied Helm kommt der Ausschuss überein, die Sitzung zu unterbrechen, um dem anwesenden Landwirt Frers die Gelegenheit gegeben, sich zu der Planung äußern.

 

Beginn der Sitzungsunterbrechung

 

Herr Frers weist darauf hin, dass die gesetzlichen Anforderungen an die Landwirtschaft ständig verschärft werden. Oft komme man als betroffener Landwirt erst hinterher dahinter. So könne sich sein Betrieb aus Gründen des Naturschutzes nur noch in Richtung der Fläche Am Ostkamp entwickeln. Durch die geplante Bebauung befürchtet er Probleme bei der weiteren Entwicklung seines Betriebes.

 

Ende der Sitzungsunterbrechung.

 

Auf Anfrage von Ausschussvorsitzendem Nacke bestätigt Frau Abel, dass die Planung nach der aktuellen Rechtslage keine Nachteile für den Landwirt nach sich ziehe. Die neue TA Luft wäre in der vorliegenden Fassung für alle eine Katastrophe. Dennoch würden auch deren Grenzwerte noch eingehalten werden.

 

BM Pieper erklärt, dass die geplante Senkung der Grenzwerte in der neuen TA Luft ein zweiseitiges Schwert sei, das nicht nur die Landwirte sondern auch die bauliche Entwicklung in den ländlichen Räumen treffen werde. In Zusammenarbeit mit den Spitzenverbänden werde daher aktuell versucht, diese zu verhindern.

 

Ausschussmitglied Stalling weist darauf hin, dass es im Raum Metjendorf nur noch zwei aktive landwirtschaftliche Vollerwerbsbetriebe gibt. Die Entwicklungsabsichten des Landwirtes Frers seien bekannt, eine Einschränkung daher nicht richtig und bisher auch stets verneint worden.

 

BM Pieper hält entgegen, dass diese Aussage aktuell immer noch korrekt sei. Es gebe jedoch keine Garantie dafür, dass dies auch in Zukunft so bleibe oder dass die geplante Änderung auch tatsächlich eintrete. Eine Senkung der Grenzwerte würde die bauliche Entwicklung und die Landwirte treffen.

 

Ausschussmitglied Schröder geht davon aus, dass die angekündigte Verschärfung auch tatsächlich umgesetzt werde. Er macht deutlich, dass es bei Lärm und Geruch keinen Bestandsschutz gebe. Der Landwirt wäre demnach zur Nachrüstung verpflichtet. Die Beantwortung der Frage, ob die neue TA Luft nun in der vorliegenden Fassung komme oder nicht, sei wie ein Blick in die Glaskugel. Der Landwirt Frers sei seiner Meinung nach jedoch in jedem Fall betroffen.

 

Auf Antrag von Ausschussmitglied Osterloh wird die Sitzung unterbrochen.

 

Sitzungsunterbrechung von 18.20 Uhr bis 18.32 Uhr

 

Frau Abel erläutert die aufgrund des Bebauungskonzeptes der AWG vorgenommene Änderung des Bebauungsplanes anhand der Präsentation. Die Änderung wurde im vereinfachten Verfahren durchgeführt. Es seien hierzu keine weiteren Anregungen eingegangen.

 

Ausschussmitglied Weden weist auf die konkrete, große Nachfrage nach bezahlbarem Wohnraum im Raum Metjendorf hin. Am Ostkamp könnten ca. 30 Wohneinheiten entstehen. Die Nachteile für die Landwirtschaft seien auf der anderen Seite hingegen nur zu befürchten. Er beantragt aus Gründen der Gleichbehandlung die Anhebung der zulässigen Traufhöhe im Plangebiet auf 6 m, wie im Bebauungsplan Nr. 29 I, damit die Gebäude auch hier besser ausgenutzt werden können. Dies entspreche auch dem eher städtisch geprägten Charakter Metjendorfs.

 

FBL Siemen erinnert an die Beratung hierzu in der Bau- und Umweltausschusssitzung am 20.02.2017. Der Vorschlag habe seinerzeit keine Mehrheit gefunden. Der überwiegende Teil der Bewerber plane den Bau eines Einfamilienhauses. Dies betreffe insbesondere die Antragsteller, die nach den Vergaberichtlinien zuerst bedient werden. Er habe bisher ausschließlich Zustimmung zu den geplanten Festsetzungen erfahren. Eine Anhebung der zulässigen Traufhöhe mache eventuell eine erneute Auslegung erforderlich, was zu einer deutlichen zeitlichen Verzögerung führen würde. Im Bebauungsplan wurden die üblichen Festsetzungen gewählt. Eine Traufhöhe von 6 m würde zu einer optischen Zweigeschossigkeit im Baugebiet führen. Im Fall Küpker liege ein anderer Sachverhalt vor.

 

Ausschussmitglied Weden hält entgegen, dass die zulässige Traufhöhe nicht voll ausgenutzt werden müsse. Man vertue sich daher nicht. Im Übrigen glaube er nicht, dass durch die Änderung die Grundzüge der Planung betroffen werden.

 

Frau Abel weist darauf hin, dass dann jedoch das Element der örtlichen Bauvorschriften des Bebauungsplanes Nr. 29 I zu den zulässigen Dachformen und -neigungen fehlen würde.

 

Ausschussmitglied Weden führt an, dass in der Bau- und Umweltausschusssitzung am 20.02.2017 kein Beschluss zu der vorgeschlagenen Änderung des Bebauungsplanes gefasst wurde.

 

BM Pieper schlägt vor, die Frage, ob durch die Anhebung der zulässigen Traufhöhe die Grundzüge der Planung betroffen würden, mit dem Landkreis abzustimmen, wenn dem Antrag in der heutigen Sitzung zugestimmt werde.

 

Ausschussvorsitzender Nacke übergibt den Vorsitz an Ausschussmitglied Osterloh.

 

Ausschussmitglied Nacke erklärt, dass die Erweiterungsmöglichkeit für die landwirtschaftlichen Betriebe für die CDU-Fraktion immer eine große Rolle gespielt habe. Dies solle auch so bleiben. Im vorliegenden Fall seien die Erweiterungsmöglichkeiten für den Landwirt Frers nach geltendem Recht auch gegeben. Dies könne sich zwar durch die geplante TA Luft zukünftig ändern, doch nicht alles was politisch gewollt sei, werde auch tatsächlich umgesetzt. Er werde dem Bebauungsplan daher zustimmen. Für ihn handele es sich hier auch eher um eine Ortsrandlage, da eine weitere bauliche Entwicklung an dieser Stelle wegen der Wasserschutzzone und dem ehemaligen Fliegerhorstgelände nicht möglich sei. Für die Bewerber sei auch wichtig, wie der Nachbar bauen darf. Optisch könne durch die Änderung der Eindruck einer Zweigeschossigkeit entstehen. Der beantragten Anhebung der zulässigen Traufhöhe werde er daher nicht zustimmen.

 

Ausschussvorsitzender Nacke übernimmt wieder den Vorsitz.

 

Ausschussvorsitzender Nacke lässt zunächst über den Antrag der SPD-Fraktion abstimmen.

 

Folgender Beschlussvorschlag wird mit 4 Ja-Stimmen, 6 Nein-Stimmen und
1 Stimmenthaltung mehrheitlich abgelehnt.

 

a)  Der Rat der Gemeinde Wiefelstede beschließt die Anhebung der zulässigen Traufhöhe im Bebauungsplan Nr. 103 I „Metjendorf, Am Ostkamp - Erweiterung“ auf 6 m.

 

Mit 8 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme und 2 Stimmenthaltungen ergeht mehrheitlich folgender Beschlussvorschlag: