Der Verwaltungsausschuss nimmt die dargestellte Planung (Grundriss Variante 4) zum Neubau der Kindertagesstätte Metjendorf, Ofenerfelder Straße, zustimmend zur Kenntnis und beschließt den Bau der Kindertagesstätte gemäß dieser Variante.

 

Noch notwendige Änderungen in der Detail- und Dachplanung sind über den Bau- und Umweltausschuss dem Verwaltungsausschuss erneut vorzulegen.

 

Die Ausführungs- und Genehmigungsplanung wird an das Architektenbüro Janßen Bär Partnerschaft vergeben.

 

 


 

Herr Janßen stellt nochmals kurz die Planvarianten 1 bis 3 vor. Zudem wird noch eine neue Variante 4 vorgestellt. Die Unterlagen sind dieser Niederschrift als Anlage beigefügt. Bei der Variante 4 handelt es sich um eine andere Art der Dacharchitektur. Und im Gegensatz zur Variante 3 sind hier alle Nutzungen ebenerdig. Man habe hier noch einen nicht ausgebauten Dachraum, der jedoch als Ausbaureserve dienen könnte.

 

Im Folgenden werden die Kostenschätzungen der einzelnen Varianten dargestellt. Die Zusammenstellung ist ebenfalls als Anlage beigefügt.

 

Bei Bauantragstellung Mitte/Ende September 2017 könnte die Kita Süd im November/Dezember 2018 fertig gestellt werden. De Termin zum 01.08.2018 kann durch die Verzögerungen nicht gehalten werden.

 

Auf Anfrage erläutert Herr Janßen, dass Flachdächer (immer 2% Dachneigung) machbar seien, aber einen höheren Wartungsaufwand erfordern.

 

Frau Tekin teilt mit, dass für die Kinder und Eltern einer Kita immer das Innenleben entscheidend sei. Es gebe hier noch Rede- und Klärungsbedarf hinsichtlich des Raumplanes. Favorisiert werde von diesen 4 vorgestellten Varianten die Variante 4 mit allen nutzbaren Räumlichkeiten im Erdgeschoss.

 

FBL Lemp führt aus, dass die Raumplanung darauf abgestimmt wurde, dass wir von 2 Kindergarten- und 2 Krippengruppen ausgehen mit einer Option auf eine 5. Gruppe. Wenn hier bereits weitere Gruppen angedacht werden, müsse man das Raumprogramm überdenken. Das Raumprogramm ist abhängig von den Vorgaben bezüglich der Anzahl der Gruppen.

 

Frau Pauels erläutert, dass die Landesschulbehörde keine so großen Einrichtungen (wie Am Breeden mit 7 Gruppen) befürwortet und dass eine Betriebserlaubnis so wohl nicht mehr erfolgen würde. Eine Einrichtung mit bis zu 5 Gruppen sollte das Maximum darstellen. Die dargestellten Planungen überzeugen nicht wirklich. Der Wunsch der pädagogischen Kräfte war die Realisierung der zweigeschossigen Bauweise. Die Politik habe anders entscheiden und damit müsse man nun umgehen. Aus ihrer Sicht favorisiere sie nun die Varianten 3 und 4, wobei nun auch noch die pädagogischen Kräfte hinsichtlich der Raumordnung gehört werden sollten.

 

Frau Meyer von der Elternvertretung teilt mit, dass sie sich in der Elternschaft noch einmal umgehört habe. Die Eltern hatten keine Probleme mit der Zweigeschossigkeit, wenn die Sicherheitsbedenken ausgeräumt werden (Sicherung der Treppe). Es wurde sogar positiv gesehen, denn die Kinder hätten dort sogar das Treppensteigen gelernt.

 

Ausschussmitglied Bäcker bedankt sich für die Ausführungen von der Kindergarten- und der Elternvertretung. Dies sei ein klares Votum für die Zweigeschossigkeit. Aus Sicht der UWG-Fraktion war die Variante mit der zweigeschossigen Bauweise die beste Option hinsichtlich der Ansicht und des optionalen Anbaus. Die Feuerwehr hätte ihren Platz erhalten und bezüglich der Kosten war dieses Vorhaben ebenfalls zu vertreten.

 

 

Man sei seinerzeit von Kosten in Höhe von 1.534.000 € ausgegangen. Bei der Variante 4 würden nun Mehrkosten von rd. 500.000 € zusätzlich entstehen. Hinzu kommen noch die Kosten für den Baustopp sowie für den Ankauf eines neuen Grundstückes für die Feuerwehr, was lt. Angaben des Bürgermeisters auch noch einmal mit rd. 200.000 € zu Buche schlagen dürfte. Man müsse sich die Frage stellen wie dies finanziert werden soll. Wo sollen die Einsparungen erfolgen ? In der Schulentwicklung ? Im Sporthallenbau ?. Diese Thematik dürfe bei der Diskussion nicht außer Acht gelassen werden.

 

Ausschussmitglied Kuck erläutert, dass auch die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen eine gute und zukunftsweisende Entscheidung für die Kinder treffen möchte. Die Entscheidung der SPD-Fraktion und der CDU-Fraktion stößt auf großes Unverständnis. Auch sei man froh gewesen, einen geeigneten Platz für die Feuerwehr gefunden zu haben. Nun könne man der Feuerwehr aktuell gar nichts anbieten. Förderung und Wertschätzung sehe anders aus. Durch die neue Planung und der damit verbundenen Verzögerungen kann ein Betriebsbeginn der Kita zum 01.08.2018 nicht erfolgen, was gerade für die betroffenen Familien zu erheblichen Schwierigkeiten führt. Auch die erheblichen Mehrkosten  (Planung, Rückbau, Grundstück Feuerwehr) seien nicht zu verantworten. Aus diesen Gründen werde die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen dieser Planung nicht zustimmen.

 

Ausschussmitglied Weden zeigt sich überrascht vom Redebeitrag der Elternvertretung. In der vorliegenden Stellungnahme der Elternschaft zum vorherigen Planentwurf wurde auf die Sicherheitsaspekte bei einer zweigeschossigen Bauweise hingewiesen. Zudem wurde eine eingeschossige Bauweise als „schöner“ erachtet.

 

Darüber hinaus wird von Ausschussmitglied Weden das Nebeneinander von Kindertagesstätte und Feuerwehr auf einem Grundstück als negativ bewertet. Ausgelöste Alarme zu Hol- und Bringzeiten können Schwierigkeiten hervorrufen. Kinder seien wichtig und wertvoll – es können hier nicht nur das Datum 01.08.2018 als Kriterium herangezogen werden, sondern man müsse die nächsten 30 bis 40 Jahre betrachten. Man wolle die Kinder gut aufgehoben wissen in einer Kindertagesstätte. Ferner müsse man auch die Entwicklung im Kindertagesstättenwesen betrachten. Wer könne schon sagen, ob es auch in Zukunft bei einer Gruppenstärke von 25 Kinder bleibt. Man wolle sich auf dem Gelände nicht unnötig einschränken. Die Kindertagesstätte in Oldenburg-Bloherfelde wurde zweigeschossig errichtet, weil schlichtweg kein Platz für eine eingeschossige Bauweise vorhanden war. Aufgrund der Verfügbarkeit der Fläche und wegen der Sicherheitsaspekte wurde die Entscheidung zu Gunsten einer eingeschossigen Bauweise mehrheitlich getroffen.

 

Ausschussmitglied Würdemann verweist darauf, dass auch er der 2-geschossigen Bauweise den Vorzug gegeben habe, so dass ein Betrieb der Kita zum 01.08.2018 hätte erfolgen können. Aber die politische Mehrheit habe anders entschieden. Er plädiert dafür, dass bezüglich der Dachgestaltung noch nach kostengünstigen Alternativplanungen nachgedacht werde. Die Errichtung des Gebäudes in Klinkerbauweise unterstützt er.

 

Frau Meyer von der Elternvertretung bemerkt noch einmal, dass die Zweigeschossigkeit von der Elternschaft nicht als Hinderungsgrund angesehen wurde.

 

BM Pieper führt aus, dass die Sachargumente ausgetauscht wurden. Auch die Verwaltung und die pädagogischen Kräfte hätten lieber die Variante der zweigeschossigen Bauweise gesehen, aber die Fraktionen der SPD und der CDU konnten diesem Vorschlag nicht folgen. Im April 2017 wurde vom Gemeinderat beschlossen, für den Bau der Kindertagesstätte Süd einen Betrag in Höhe von knapp 2,6 Mio € ohne Tiefbauarbeiten zur Verfügung zu stellen. Bei den nun in Frage kommenden Planungen würden Kosten entstehen in Höhe von rd. 3,0 Mio € (Variante 1) bis zu 3,5/3,6 Mio € (Variante 4). Aufgrund der bisher nicht eingeplanten Einnahme von rd. 360.000 € vom Land müsse der Gemeinderat hier nachfinanzieren in einer Größenordnung von rd. 600.000 € bis 700.000 €.

 

Auf Anfrage des Ausschussmitgliedes Bäcker teilt FBL Lemp mit, dass aufgrund der Zahlen aus 01/2017 ca. 25 Kindergarten- und 20 Krippenkinder keinen Platz gefunden hatten. Einige konnten dann noch über die Tagespflege und über eine Krippe der Stadt Oldenburg untergebracht werden.

 

BM Pieper teilt auf Nachfrage mit, dass ein Gespräch mit dem Ortsbrandmeister stattgefunden habe. Dort habe man mitgeteilt, dass ein Bau nun nicht mehr an dem Standort Ofenerfelder Straße erfolgen könne. Ein neuer Standort konnte noch nicht genannt werden. Dennoch müsse das Problem in den nächsten Jahren gelöst werden.

 

Ausschussmitglied Weden ergänzt hierzu, dass ein kurzfristiger Neubau eines Feuerwehrgebäudes in Metjendorf ohnehin nicht vor 2020 angedacht wurde (zunächst Neubau Gristede, dann Anschaffung Feuerwehrwehrfahrzeug). Im Übrigen wird bei der Realisierung der neuen Kindertagesstätte lediglich eine zeitliche Verzögerung von 3 Monaten eintreten. Diese Verzögerungen könne man in Kauf nehmen, da man dann in den nächsten 30-40 Jahren bessere Möglichkeiten habe. Die anderen Argumente seien Kaffeesatzleserei. Die Ausschreibungsergebnisse müssen erst einmal abgewartet werden. Die Gemeinde könne die Mehrkosten nicht einsparen, sondern man müsse die Einnahmesituation verbessern.

 

Frau Tekin teilt mit, dass es nun um eine vernünftige Planung und Strukturierung gehe. Favorisiert werde der Grundrissplan der Variante 4.

 

Ausschussmitglied Osterloh bemerkt, dass es einen Mehrheitsbeschluss gebe. Heute müsse man überlegen, welche Variante man favorisiert, um die Planung voranzutreiben. Über die Dachkonstruktion könne später noch entschieden werden.

 

Herr Janßen empfiehlt, sich heute für eine Variante auszusprechen, die dann planerisch noch zu optimieren ist (Raumordnung). Zudem sollte eine Ausbaureserve im Dachgeschoss vorgehalten werden.

 

Auf Anfrage erklärt Herr Janßen, dass ein Flachdach durchaus auch für Photovoltaikanlagen geeignet ist. Hier ist jedoch ein Pflege-, Wartung- und Unterhaltungsaufwand zu beachten.

 

BM Pieper teilt mit, dass eine überarbeitete Detailplanung sowie die Dachgestaltung über den Bau- und Umweltausschuss im Verwaltungsausschuss beraten werden sollte, da man heute darüber keinen abschließenden Vorschlag bekommen werde.

 

Sodann ergeht bei 8 Ja-Stimmen und 3 Nein-Stimmen folgende Beschlussempfehlung an den Verwaltungsausschuss: