a)  Der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Wiefelstede stimmt dem vorgestellten Planentwurf zu und beschließt die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 146 "Wiefelstede, Feldtange".

 

b)  Weiter beschließt der Verwaltungsausschuss die Durchführung der Behördenbeteiligung gem. § 4 Abs. 1 BauGB sowie der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung.

 


 

Frau Abel, NWP, erläutert die überarbeitete Planung anhand der beigefügten Präsentation. Die geänderte Planung sei mit dem Landkreis Ammerland abgestimmt worden. Der Grünbestand sei bereits aufgenommen worden. Ziel sei es, diesen weitestgehend zu erhalten. Hierzu müsste der Bestand noch eingemessen werden. Der Geltungsbereich sei nunmehr deutlich größer, so dass die unterschiedlichen Nutzungen jetzt besser geregelt werden können. So könne beispielsweise dem Wohnen ein höherer Schutzanspruch eingeräumt werden. Auf Wunsch der Eigentümer seien weitere Flächen in die Planung einbezogen worden. Ein Teil der Kompensation soll innerhalb des Plangebietes erfolgen. Die grundsätzlichen Festsetzungen könnten im Verfahren noch weiter differenziert werden. Nach der vorliegenden Geruchsimmissionsprognose, die um das neue Plangebiet erweitert wurde, sei die Ausweisung eines Dorfgebietes in der vorgestellten Form grundsätzlich zulässig. Ein abschließendes Geruchsgutachten liege jedoch noch nicht vor. Dies sei im weiteren Verfahren noch zu erstellen. Gleiches gelte für die Betrachtung des Gewerbelärms. Auch hier müsse noch ein Gutachten erstellt werden. Zusätzlich sei noch die Entwässerung der hinzugekommenen Grundstücke zu prüfen.

 

Auf Anfrage von Ausschussmitglied Würdemann erklärt Frau Abel, dass die Möglichkeit der geplanten Rigolenversickerung auf der Fläche Plack geprüft worden sei.

 

FBL Siemen fügt hinzu, dass die Oberflächenentwässerung für jedes zusätzliche Grundstück geprüft werden müsse, da das vorhandene Entwässerungssystem schon jetzt ausgelastet sei. Die Versickerung vor Ort müssten die Eigentümer auf eigene Kosten sicherstellen.

 

Auf Anfrage von Ausschussmitglied Osterloh erklärt FBL Siemen, dass der vorhandene Fußweg, der sich auf öffentlichem Areal, zum Teil aber auch auf privatem Grund befinde, erhalten bleiben soll. In Gesprächen mit Anliegern sei deutlich gemacht geworden, dass es keine Bestrebungen gebe, den Fußweg aufzuheben.

 

Auf Anfrage von Ausschussmitglied Stolle erklärt FBL Siemen, dass die Engstelle vor dem Grundstück Plack aufgeweitet werden könne. Hierzu müsse an dieser Stelle der Graben verrohrt werden. Die geplante Aufweitung sei mit dem Investor und dem Grundstückseigentümer abgesprochen.

 

Ausschussmitglied Schröder sieht seine Bedenken, dass der bestehende landwirtschaftliche Betrieb durch die Planung Nachteile zu befürchten habe, durch die geänderte Planung immer noch nicht ausgeräumt. Die Geruchsimmissionen seien nur überschlägig berechnet worden. Solange er Restzweifel an der Planung habe, könne er der Planung nicht zustimmen. Er beantragt daher, vor dem Aufstellungsbeschluss ein Geruchsgutachten erstellen zu lassen und die Angelegenheit daher zu vertagen.

 

Frau Abel weist daraufhin, dass die vorliegende Geruchsimmissionsprognose von der Landwirtschaftskammer erstellt wurde. Gutachten würden normalerweise erst nach dem Aufstellungsbeschluss in Auftrag gegeben.

 

Ausschussmitglied Müller-Saathoff fragt an, ob die Geruchsemissionen des zweiten, sich in der Nähe befindenden landwirtschaftlichen Betriebes berücksichtigt wurden und ob Staub- und Keimimmissionen untersucht werden.

 

BM Pieper spricht sich dafür aus, Gutachten nicht bereits im Vorfeld der Planung einzuholen. Das Risiko, dass die Planung eingestellt werde, trage der Investor.

 

Frau Abel macht deutlich, dass die Geruchsemissionen der Hähnchenmastanlage in der Prognose berücksichtigt worden seien. Etwaige Erweiterungsabsichten der umliegenden landwirtschaftlichen Betriebe werden in einer Prognose nicht berücksichtigt, sondern nur der Bestand.

 

Ausschussmitglied Schröder bleibt bei seiner Auffassung, vor dem Aufstellungsbeschluss zuerst ein Geruchsgutachten erstellen zu lassen. Zeitlich würde sich hier nicht viel ändern und man würde keine Erwartungshaltungen schüren.

 

Ausschussmitglied Würdemann ist der Meinung, dass man beim üblichen Verfahren bleiben sollte. Die Erwartungshaltungen seien bereits durch die von Ausschussmitglied Schröder öffentlich geäußerten Bedenken gedämpft worden.

 

Ausschussvorsitzender Nacke übergibt den Vorsitz an Ausschussmitglied Osterloh.

 

Ausschussmitglied Nacke schlägt ebenfalls vor, die Planungsabläufe nicht zu verändern. Man habe in der Vergangenheit deutlich gemacht, stets auch die Interessen der Betriebe ernst zu nehmen. Der Investor kenne das Risiko. Man müsse daher im Vorfeld keine Gutachten verlangen.

 

Ausschussvorsitzender Nacke übernimmt wieder den Vorsitz.

 

Ausschussmitglied Helm beantragt, auf der Fläche Plack (MD 2) die GRZ auf 0,4 und die Traufhöhe auf 6,00 m  festzulegen. Die Bauherren müssten diese Festsetzungen ja nicht ausnutzen.

 

Frau Abel erklärt, dass dies vorstellbar sei und planungsrechtlich nicht dagegen spreche.

 

FBL Siemen hält entgegen, dass dies nicht der Wunsch der Interessenten sei. Ein Gebiet mit einer GRZ von 0,3 würde sich zudem besser einfügen.

 

Ausschussmitglied Schröder macht deutlich, dass man bei der Öffentlichkeitsunterrichtung Fragen zu den Beeinträchtigungen ohne Gutachten nicht beantworten könne.

 

Ausschussvorsitzender Nacke lässt zunächst über den Antrag von Ausschussmitglied Schröder abstimmen.

 

Die Vertagung der Beratung über die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 146 „Wiefelstede, Feldtange“ bis zum Vorliegen des Geruchsgutachtens wird mit 4 Ja-Stimmen und 7 Nein-Stimmen mehrheitlich abgelehnt.

 

Ausschussvorsitzender Nacke lässt anschließend über den Antrag von Ausschussmitglied Helm abstimmen.

 

Die Anhebung der GRZ im MD 2 auf 0,4 und Festsetzung der Traufhöhe auf 6,00 m wird mit 3 Ja-Stimmen, 6 Nein-Stimmen und 2 Enthaltungen mehrheitlich abgelehnt.

 

Es ergeht bei 6 Ja-Stimmen, 3 Nein-Stimmen und 2 Enthaltungen folgender Beschlussvorschlag: