a)  Der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Wiefelstede stimmt dem vorgestellten Planentwurf zu und beschließt die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 25 I "Wiefelstede-Bäke, Erweiterung" im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB.

 

b) Weiter beschließt der Verwaltungsausschuss die Durchführung der öffentlichen Auslegung gleichzeitig mit der Beteiligung der Behörden gem. § 4 Abs. 2 BauGB.

 


 

Auf Anfrage von Ausschussmitglied Weden erklärt FBL Siemen, dass die Möglichkeit einer Bebauung nach § 34 BauGB zwar für das Ärztehaus vom Landkreis gesehen wurde, nicht aber für den rückwärtigen Bereich.

 

Frau Abel, NWP, stellt den Bebauungsplanentwurf anhand der in der Anlage beigefügten Präsentation vor. Ziel sei es hierbei auch, möglichst viele Bäume zu erhalten.

 

Ausschussmitglied Kruse fragt nach der Größe der Grundstücke und den Gründen für die Festsetzung der Traufhöhe auf 6 m.

 

Frau Abel erklärt, dass man sich hier in einem zentralen Bereich mit gewerblicher Nutzung befinde. Außerdem sei hier keine Nachbarschaft direkt betroffen. Die Festsetzung erlaube eine bessere Ausnutzung des Bauteppichs.

 

FBL Siemen fügt hinzu, dass sich so eine Abstufung zwischen dem Ärztehaus und der Wohnbebauung ergebe.

 

Frau Abel vermutet, dass die Grundstücke eine Größe zwischen 600 m² und 800 m² haben werden.

 

Ausschussmitglied Müller-Saathoff erklärt, dass seien Fraktion dem Bebauungsplan wegen der daraus resultierenden Nachverdichtung und der geplanten Grünfläche zustimmen werde.

 

Es ergeht einstimmig folgender Beschlussvorschlag: