1.      Gemäß § 58 Abs. 1 Nr. 10 NKomVG i.V.m. § 129 Abs. 1 NKomVG beschließt der Rat der Gemeinde Wiefelstede den Jahresabschluss des Haushaltsjahres 2015 in der Fassung vom 22.03.2019.

 

2.      Gemäß § 58 Abs. 1 Nr. 10 NKomVG erteilt der Rat der Gemeinde Wiefelstede dem Bürgermeister die Entlastung für das Haushaltsjahr 2015.

3.      Gemäß § 58 Abs. 1 NKomVG i.V.m. § 123 Abs. 1 S. 1 NKomVG beschließt der Rat der Gemeinde Wiefelstede, dass das positive ordentliche Ergebnis (748.720,32 €) der ordentlichen Überschussrücklage und das außerordentliche Ergebnis (448.330,06 €) der außerordentlichen Überschussrücklage zugeführt werden.

 


    

Ohne weitere Aussprache ergeht einstimmig folgender Beschluss: