Vorschlag / Empfehlung:

 

a)       Der Rat der Gemeinde Wiefelstede beschließt zu den eingegangenen Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange sowie von privater Seite gemäß den vorliegenden Abwägungsvorschlägen.

 

b)        Weiter beschließt der Rat der Gemeinde Wiefelstede den Bebauungsplanes Nr. 76 II „Ammerlandstraße“ gemäß § 1 Absatz 3 und § 10 Absatz 1 BauGB in Verbindung mit §§ 10 und 58 NKomVG als Satzung einschließlich Begründung.  

 

 

 

 

 


Bürgermeister Pieper erläutert einläutend, dass nach der Sitzung im Mai die Stellungnahme der Anlieger nochmals abgearbeitet wurde um dann auch die Interessen und Bedenken der „Alteigentümer“ zu berücksichtigen. Die Planung wurde nochmals in einigen Punkten angepasst und geändert, so dass viele Anregungen der Anliegerschaft nun in der Planung berücksichtigt wurden.

 

Aufgrund eines Ausfalls der Technik erläutert Herr Lux vom Planungsbüro Lux die Planung und insbesondere die vorgenommenen Änderungen in der Planung freihändig. Hierbei geht Herr Lux insbesondere auf die Traufhöhe und die Festlegung dieser auf 4,20 m ein. Weiterhin erläutert Herr Lux, dass der Entwässerungsantrag mittlerweile erstellt und der Gemeinde Wiefelstede vorgelegt wurde. Ebenfalls wurde eine Stellungnahme der Unteren Wasserbehörde des Landkreises Ammerland hierzu eingeholt. Die genaue Durchführung der Entwässerungsplanung und die Besprechung mit den einzelnen Anliegern muss dann noch nach dem Satzungsbeschluss und der Erteilung der Entwässerungsgenehmigung erfolgen.

 

Ausschussvorsitzender Siemen bedankt sich bei Herrn Lux für die Ausführungen und bittet um Fragen und Wortbeiträge.

 

Beratendes Mitglied Schröder hält eine Beschlussfassung zu dem Bebauungsplan nach wie vor für nicht möglich, da nach dem Satzungsbeschluss durch den wasserrechtlichen Antrag in Eigentumsrechte eingegriffen werden könnte. Hierdurch sieht er das Problem, dass nachbarschaftsrechtliche Probleme herbeigeführt werden könnten. Dieses sei seiner Meinung nach, ein schlechter Start für die neue Bebauung.

 

Ausschussmitglied Bruns ist der Auffassung, dass hier für die Nachbarschaft einige Zugeständnisse gemacht worden sind und dass nun auch seitens der Anliegerschaft eine Kompromissbereitschaft gegeben sein sollte. Er sei der Meinung, dass man sich nicht auf die bestehende Oberflächenentwässerung berufen könne.

 

Herr Lux vom Planungsbüro führt nochmals aus, dass auf der Ebene der Aufstellung des Bebauungsplanes alles Wasserrechtliche abgearbeitet und geregelt sei.

 

Beratendes Mitglied Schröder entgegnet hierzu, dass er der Auffassung sei, dass die Entwässerungsmulde auf die Grenze gelegt werden muss.

 

Bürgermeister Pieper weist darauf hin, dass es hier nur um die Aufstellung des Bebauungsplanes geht. Die Details der Entwässerung müssen im Rahmen der Wasserrechtlichen Erlaubnis abgearbeitet werden.

 

Ausschussmitglied Schröder vertritt die Auffassung, dass der Grenzbereich mit in den Geltungsbereich des Bebauungsplanes aufgenommen werden muss.

 

Ausschussvorsitzender Siemen übergibt den Vorsitz an Ausschussmitglied Kruse

 

Ausschussmitglied Siemen erläutert, dass er sich am heutigen Tage ein Bild vor Ort gemacht habe und dass es nun lediglich um den Erhalt und Ersatz von zwei oder drei Hecken geht. Dieses sei noch zu klären im Rahmen der Entwässerungsgenehmigung.

Seiner Meinung nach müsste die Mulde am Hahnenfußweg schon seit den 90er Jahren vorhanden sein, sonst sei ein Bebauungsplan von damals nicht umgesetzt worden.

 

Beratendes Mitglied Schröder bekräftigt diese Aussage, das sei genau der richtige Ansatz.

 

Ausschussmitglied Siemen übernimmt wieder den Vorsitz.

 

Ausschussmitglied Teusner führt aus, dass in den vergangenen Monaten und Wochen viele Gespräche mit den Anliegern und Betroffenen geführt worden sind. Die Bürger wollen ernst genommen werden und die Probleme dürfen nicht auf Kosten der Anlieger gelöst werden. In diesem Verfahren wurde das Thema der Entwässerungsproblematik durch das Fachingenieurbüro K & R fachtechnisch gelöst und abgearbeitet. Die gemeinsamen Gespräche konnten hierbei helfen. Herr Teusner ist der Auffassung, dass das Problem der Mulde nun noch im wasserrechtlichen Verfahren gelöst werden muss und auch hier könnte ein gemeinsames Gespräch helfen.

Herr Teusner führt weiterhin aus, dass bei der Traufhöhe nun ein für Ihn tragbarer Kompromiss von 4,20 m gefunden wurde.

Sein Problem sei jedoch, dass keine Festsetzung zu der Pflanzung von 2 Obstbäumen je 200 m² Grundstücksfläche aufgenommen wurde. Herr Teusner spricht sich trotzdem für den Bebauungsplan aus, da in dem Baugebiet auf fossile Brennstoffe verzichtet werden soll. Eine Festsetzung sei hier leider nicht erfolgt, aber er sei sich sicher, dass der Investor hier sein Wort halten wird.

 

Ausschussmitglied Bruns kann den Ausführungen von Herr Teusner insoweit bei pflegen, dass in dem Bauleitverfahren eine ganze Menge Kompromisse gemacht worden sind. Es sei wichtig, dass ein Umdenken erfolgt und in den Ortschaften eine engere Bebauung erfolgt. Herr Bruns ist der Auffassung, dass hier eine Beschlussfassung nun erfolgen sollte.

 

Seitens des Ausschussmitgliedes Helm wird hervorgehoben, dass hier eine frühzeitige und enge Beteiligung der Anliegerschaft einige Probleme gelöst hat und dass die vielen Gespräche vor Ort positiv waren. Daher wird seitens der SPD-Fraktion + eine Beschlussfassung positiv gesehen.

 

Ausschussmitglied Kruse führt aus, dass in der Beratung am 02.05. noch viele Punkte unklar waren die nun aber nach Auffassung der UWG-Fraktion gelöst worden sind. Auch eine Traufhöhe von 4,20 m kann seitens der UWG-Fraktion mitgetragen werden.

 

Ausschussmitglied Jörn Eilers erklärt, dass er in diesem Bauleitverfahren angenehm überrascht sei zu der erfolgten aktiven Bürgerbeteiligung. Es sind viele Anregungen vorgebracht worden, die in einer konstruktiven Zusammenarbeit abgearbeitet worden sind. Daher könne er seitens der CDU-Fraktion sich auch für die Beschlussfassung aussprechen.

 

Beratendes Mitglied Schröder macht nochmal seine Bedenken wegen der Lage der Entwässerungsmulde deutlich, seiner Meinung nach wäre dieses ein Abwägungshinderniss im Bauleitverfahren.

 

Herr Siemen bedankt sich bei Herrn Lux für die Ausführungen.

 

Alsdann lässt Ausschussvorsitzender Siemen über den Antrag von Ausschussmitglied Teusner abstimmen je 200 m² Grundstücksfläche einen Obstbaum zu pflanzen. Bei 3 Ja-Stimmen, 3 Enthaltungen und 5 Nein-Stimmen wird der Antrag abgelehnt.

 

Ausschussvorsitzender Siemen lässt gemeinsam über den Beschlussvorschlag a) und b) abstimmen.

 

Es ergeht einstimmig folgender Beschlussvorschlag: