Sitzung: 13.06.2022 Bau- Umwelt und Klimaausschuss
Vorlage: B/2026/2022/1
Vorschlag /
Empfehlung:
a) Der
Rat der Gemeinde Wiefelstede beschließt zu den eingegangenen Stellungnahmen der
Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange sowie von privater Seite
gemäß den vorliegenden Abwägungsvorschlägen.
b) Weiter
beschließt der Rat der Gemeinde Wiefelstede den Bebauungsplanes Nr. 76 II
„Ammerlandstraße“ gemäß § 1 Absatz 3 und § 10 Absatz 1 BauGB in Verbindung mit
§§ 10 und 58 NKomVG als Satzung einschließlich Begründung.
Bürgermeister
Pieper erläutert einläutend, dass nach der Sitzung im Mai die Stellungnahme der
Anlieger nochmals abgearbeitet wurde um dann auch die Interessen und Bedenken
der „Alteigentümer“ zu berücksichtigen. Die Planung wurde nochmals in einigen
Punkten angepasst und geändert, so dass viele Anregungen der Anliegerschaft nun
in der Planung berücksichtigt wurden.
Aufgrund
eines Ausfalls der Technik erläutert Herr Lux vom Planungsbüro Lux die Planung
und insbesondere die vorgenommenen Änderungen in der Planung freihändig.
Hierbei geht Herr Lux insbesondere auf die Traufhöhe und die Festlegung dieser
auf 4,20 m ein. Weiterhin erläutert Herr Lux, dass der Entwässerungsantrag
mittlerweile erstellt und der Gemeinde Wiefelstede vorgelegt wurde. Ebenfalls
wurde eine Stellungnahme der Unteren Wasserbehörde des Landkreises Ammerland
hierzu eingeholt. Die genaue Durchführung der Entwässerungsplanung und die
Besprechung mit den einzelnen Anliegern muss dann noch nach dem
Satzungsbeschluss und der Erteilung der Entwässerungsgenehmigung erfolgen.
Ausschussvorsitzender
Siemen bedankt sich bei Herrn Lux für die Ausführungen und bittet um Fragen und
Wortbeiträge.
Beratendes
Mitglied Schröder hält eine Beschlussfassung zu dem Bebauungsplan nach wie vor
für nicht möglich, da nach dem Satzungsbeschluss durch den wasserrechtlichen
Antrag in Eigentumsrechte eingegriffen werden könnte. Hierdurch sieht er das
Problem, dass nachbarschaftsrechtliche Probleme herbeigeführt werden könnten.
Dieses sei seiner Meinung nach, ein schlechter Start für die neue Bebauung.
Ausschussmitglied
Bruns ist der Auffassung, dass hier für die Nachbarschaft einige Zugeständnisse
gemacht worden sind und dass nun auch seitens der Anliegerschaft eine
Kompromissbereitschaft gegeben sein sollte. Er sei der Meinung, dass man sich
nicht auf die bestehende Oberflächenentwässerung berufen könne.
Herr
Lux vom Planungsbüro führt nochmals aus, dass auf der Ebene der Aufstellung des
Bebauungsplanes alles Wasserrechtliche abgearbeitet und geregelt sei.
Beratendes
Mitglied Schröder entgegnet hierzu, dass er der Auffassung sei, dass die
Entwässerungsmulde auf die Grenze gelegt werden muss.
Bürgermeister
Pieper weist darauf hin, dass es hier nur um die Aufstellung des
Bebauungsplanes geht. Die Details der Entwässerung müssen im Rahmen der
Wasserrechtlichen Erlaubnis abgearbeitet werden.
Ausschussmitglied
Schröder vertritt die Auffassung, dass der Grenzbereich mit in den
Geltungsbereich des Bebauungsplanes aufgenommen werden muss.
Ausschussvorsitzender
Siemen übergibt den Vorsitz an Ausschussmitglied Kruse
Ausschussmitglied
Siemen erläutert, dass er sich am heutigen Tage ein Bild vor Ort gemacht habe
und dass es nun lediglich um den Erhalt und Ersatz von zwei oder drei Hecken
geht. Dieses sei noch zu klären im Rahmen der Entwässerungsgenehmigung.
Seiner
Meinung nach müsste die Mulde am Hahnenfußweg schon seit den 90er Jahren
vorhanden sein, sonst sei ein Bebauungsplan von damals nicht umgesetzt worden.
Beratendes
Mitglied Schröder bekräftigt diese Aussage, das sei genau der richtige Ansatz.
Ausschussmitglied
Siemen übernimmt wieder den Vorsitz.
Ausschussmitglied
Teusner führt aus, dass in den vergangenen Monaten und Wochen viele Gespräche
mit den Anliegern und Betroffenen geführt worden sind. Die Bürger wollen ernst
genommen werden und die Probleme dürfen nicht auf Kosten der Anlieger gelöst
werden. In diesem Verfahren wurde das Thema der Entwässerungsproblematik durch
das Fachingenieurbüro K & R fachtechnisch gelöst und abgearbeitet. Die
gemeinsamen Gespräche konnten hierbei helfen. Herr Teusner ist der Auffassung,
dass das Problem der Mulde nun noch im wasserrechtlichen Verfahren gelöst
werden muss und auch hier könnte ein gemeinsames Gespräch helfen.
Herr
Teusner führt weiterhin aus, dass bei der Traufhöhe nun ein für Ihn tragbarer
Kompromiss von 4,20 m gefunden wurde.
Sein
Problem sei jedoch, dass keine Festsetzung zu der Pflanzung von 2 Obstbäumen je
200 m² Grundstücksfläche aufgenommen wurde. Herr Teusner spricht sich trotzdem
für den Bebauungsplan aus, da in dem Baugebiet auf fossile Brennstoffe
verzichtet werden soll. Eine Festsetzung sei hier leider nicht erfolgt, aber er
sei sich sicher, dass der Investor hier sein Wort halten wird.
Ausschussmitglied
Bruns kann den Ausführungen von Herr Teusner insoweit bei pflegen, dass in dem
Bauleitverfahren eine ganze Menge Kompromisse gemacht worden sind. Es sei
wichtig, dass ein Umdenken erfolgt und in den Ortschaften eine engere Bebauung
erfolgt. Herr Bruns ist der Auffassung, dass hier eine Beschlussfassung nun
erfolgen sollte.
Seitens
des Ausschussmitgliedes Helm wird hervorgehoben, dass hier eine frühzeitige und
enge Beteiligung der Anliegerschaft einige Probleme gelöst hat und dass die
vielen Gespräche vor Ort positiv waren. Daher wird seitens der SPD-Fraktion +
eine Beschlussfassung positiv gesehen.
Ausschussmitglied
Kruse führt aus, dass in der Beratung am 02.05. noch viele Punkte unklar waren
die nun aber nach Auffassung der UWG-Fraktion gelöst worden sind. Auch eine
Traufhöhe von 4,20 m kann seitens der UWG-Fraktion mitgetragen werden.
Ausschussmitglied
Jörn Eilers erklärt, dass er in diesem Bauleitverfahren angenehm überrascht sei
zu der erfolgten aktiven Bürgerbeteiligung. Es sind viele Anregungen
vorgebracht worden, die in einer konstruktiven Zusammenarbeit abgearbeitet
worden sind. Daher könne er seitens der CDU-Fraktion sich auch für die
Beschlussfassung aussprechen.
Beratendes
Mitglied Schröder macht nochmal seine Bedenken wegen der Lage der
Entwässerungsmulde deutlich, seiner Meinung nach wäre dieses ein
Abwägungshinderniss im Bauleitverfahren.
Herr
Siemen bedankt sich bei Herrn Lux für die Ausführungen.
Alsdann
lässt Ausschussvorsitzender Siemen über den Antrag von Ausschussmitglied
Teusner abstimmen je 200 m² Grundstücksfläche einen Obstbaum zu pflanzen. Bei 3
Ja-Stimmen, 3 Enthaltungen und 5 Nein-Stimmen wird der Antrag abgelehnt.
Ausschussvorsitzender
Siemen lässt gemeinsam über den Beschlussvorschlag a) und b) abstimmen.
Es
ergeht einstimmig folgender Beschlussvorschlag: