a)       Der Rat der Gemeinde Wiefelstede beschließt zu den eingegangenen Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange sowie von privater Seite gemäß den vorliegenden Abwägungsvorschlägen.

 

b)        Weiter beschließt der Rat der Gemeinde Wiefelstede den Bebauungsplanes Nr. 76 II „Ammerlandstraße“ gemäß § 1 Absatz 3 und § 10 Absatz 1 BauGB in Verbindung mit §§ 10 und 58 NKomVG als Satzung einschließlich Begründung.  

 

 


 

Ratsmitglied Teusner berichtet, dass die Anwohner des Neubaugebietes ernst genommen werden wollen und nicht grundsätzlich gegen das Baugebiet seien. Mittlerweile sei die Traufhöhe auf 4,20 Meter reduziert worden. Das sei ein tragbarer Kompromiss. Auch sei die Oberkante des Erdgeschosses auf 20 cm festgelegt worden. Damit sei eine weitere Forderung der Anwohner erfüllt worden. Die Entwässerungsproblematik sei nach den vorliegenden Planunterlagen gelöst worden. Für dieses Ergebnis wurden ebenfalls Gespräche geführt. Die Zuständigkeit liege vorrangig bei der Gemeinde. Die Forderungen der Grünen seien jedoch nicht erfüllt worden. Die vorzeitige Rodung des kleinen Waldes sei nicht tragbar. Es hätten einige Bäume erhalten werden müssen. Der Grund dafür, dass er dem Bebauungsplan dennoch zustimmen werde liege darin, dass der Investor auf den Einsatz fossiler Brennstoffe verzichte. Das hätte die Gemeinde bei den eigenen Baugebieten auch umsetzen können.

Alsdann ergeht einstimmig folgender Beschluss: