a)  Der Rat der Gemeinde Wiefelstede beschließt zu den eingegangenen Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange sowie von privater Seite gemäß den vorliegenden Abwägungsvorschlägen.

 

b)  Weiter stellt der Rat den sachlichen Teilflächennutzungsplan „Windenergie Wiefelstede“ nebst Begründung fest.

 

 


 

Herr Aufleger, NWP, erläutert anhand einer Präsentation das Standortkonzept „Windenergie Wiefelstede“ und berichtet über die eingegangenen Stellungnahmen und Anregungen der öffentlichen Auslegung.

Er berichtet das die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange Anregungen zu einzelnen Kriterien der harten und weichen Tabuzonen und redaktionelle Anmerkungen hatten. Zudem seien Hinweise zu Kleinwindanlagen, aus landwirtschaftlicher Sicht, aus Sicht des Straßenbaulastträgers Land und auf eine geplante 380-KV-Leitung erfolgt.

Auf einige Hinweise und Anregungen aus der Öffentlichkeit geht Herr Aufleger näher ein.

Zu den Hinweisen zur aktuellen Gesetzeslage, zum Artenschutz und Bezugnahme zum sachlichen Teilflächennutzungsplan verweist Herr Aufleger auf die neue Gesetzeslage.

Zu dem Hinweis, dass eine Rotor-Out-Planung nicht zulässig sei, gibt es keine gesetzliche Festlegung.

Herr Aufleger erklärt, dass die Planungskompetenzen zur Steuerung der
Windenergienutzung noch bis Februar 2024 bei den Kommunen lägen.

Abschließend stellt Herr Aufleger alle Teilflächen vor und weist darauf hin, dass außerhalb dieser Flächen keine Windenergieanlangen zulässig seien.

 

Ausschussmitglied Bruns zeigt Verständnis für die Proteste. Man müsse gerade bei den Abständen zur Wohnbebauung gut abwägen. Auch er finde die Hochspannungsmasten nicht schon und unglücklich.  Jedoch habe man aufgrund der Auflagen des Bundes einen Zwang zur Zustimmung. Also stimme er dem Teilflächennutzungsplan zu.

 

Ausschussmitglied Badet fragt, ob 220 m hohe Windenergieanlagen sein müssen.

 

Herr Aufleger antwortet, dass es die Referenzhöhe die Höhe der zuletzt errichteten Anlagen sei. Die tatsächliche Höhe der Anlage wird durch den Projektierer festgelegt.

 

Ausschussmitglied Badet fragt weiter, ob denn niedrigere Anlagen gebaut werden dürften.

 

Herr Aufleger antwortet, dass das theoretisch möglich sei. Tatsache sei jedoch, dass die Projektierer wirtschaftlich denken und daher Anlagen dieser Höhe errichtet werden.

 

Ausschussmitglied Schröder bestätigt die Aussage von Herrn Aufleger und macht nochmal deutlich, dass die Anlagen sicherlich nicht kleiner sein werden. Ihm sei es wichtig hierauf hinzuweisen, damit da kein falscher Eindruck entsteht.

 

Ausschussmitglied Badet erfragt weiter, ob Kleinwindanlagen bis 15 m Höhe zulässig seien.

 

Herr Aufleger erwidert, dass das dann mit diesem Konzept geregelt sei. Auch Kleinwindanlagen seien, dann nicht mehr zulässig. Ausnahme seien Landwirte. Aber diese müssen nachweisen, dass sie den Strom für die Eigenversorgung benutzen. Hierbei handele es sich dann um privilegierte Vorhaben.

 

Beratendes Mitglied Schröder erklärt, dass es den Projektierern um einen hohen wirtschaftlichen Ertrag ginge, deshalb solle man auch den Bürgern nicht die Hoffnung geben, dass niedrigere Windenergieanlage errichtet werden. Dies sei absolut unrealistisch. Die Bürgerinnen und Bürger müssen mit den hohen Windenergieanlagen rechnen. Laut seinem Kenntnisstand seien jedoch Kleinwindanlagen weiterhin zulässig. Zudem möchte er zu bedenken geben, dass der Flächenbeitragswert von 938 ha im Ammerland nicht erreicht werde und er damit rechne, dass der Landkreis Ammerland nachjustieren würde, damit man auf noch mehr Fläche käme.

 

Herr Aufleger ergänzt, dass der Flächenbeitragswert gesplittet sei. Laut aktuellem Stand müsse man bis 2027 0,99 % erreichen und bis 2032 1,29 %.

 

Ausschussmitglied Badet fragt, ob eine wirtschaftliche Betätigung im Bereich Windkraft geplant sei.

 

Bürgermeister Pieper antwortet, dass aus der Erarbeitung des Klimaschutzkonzeptes der Wunsch von einigen Bürger da ist, sich wirtschaftlich an solchen Projekten zu beteiligen. Für die Gemeinde Wiefelstede gäbe es die Möglichkeit solche Projekte umzusetzen. Hier habe er ein Gespräch mit einer Nachbarkommune um sich näher mit der Thematik zu befassen. Grundsätzlich sei das aber eine Entscheidung der politischen Gremien.

 

Beratendes Mitglied Schröder sagt, dass dazu schon weitere Entwürfe zur Beteiligung von Gemeinden in der Ausarbeitung befinden. Es handele sich hierbei um ein Genossenschaftsmodell. Laut seinem Kenntnisstand würde dieser Beschluss noch in diesem Jahr gefasst werden.

 

Es gibt keine weiteren Fragen und Anregungen.

 

Ausschussvorsitzender Nacke erfragt, ob es Bedenken gäbe, wenn man über beide Beschlüsse gemeinsam abstimme. Es gibt keine Bedenken.

 

Es ergeht einstimmig folgender Beschlussvorschlag: