hier: a) Aufstellungsbeschluss
b) Beschlussfassung über die Durchführung der Behördenbeteiligung gem.
§ 4 Abs. 1 BauGB sowie der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung
Vorschlag /
Empfehlung:
a) Der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Wiefelstede stimmt dem
vorgestellten Planentwurf zu und beschließt die Aufstellung des
vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 18 "Erweiterung Stock
Metallverwertung, Spohle".
b) Weiter beschließt der Verwaltungsausschuss die Durchführung der
Behördenbeteiligung gem. § 4 Abs. 1 BauGB sowie der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung.
Situationsbericht
/ Bisherige Beratung:
Die
Stock Metallverwertung GmbH, Spohle, Riedenweg 8 a, hat bereits mit Schreiben
vom 24.02.2014 die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes
einschließlich der erforderlichen Flächennutzungsplanänderung beantragt. Diese
Vorgehensweise ist im Vorfeld mit dem Landkreis Ammerland abgestimmt worden.
Eine Genehmigung nach § 35 Abs. 4
Nr. 6 BauGB kommt nach Angaben des Landkreises nicht in Betracht, da die
geplante Erweiterung des Betriebsgeländes außerhalb der „Angemessenheit“ liegt.
Eine geplante Beratung über den Antrag in der Sitzung des Bau- und
Umweltausschusses am 30.06.2014 war seinerzeit in Abstimmung mit dem Antragsteller zu Beginn
der Sitzung von der Tagesordnung genommen worden.
Zwischenzeitlich
wurde Betriebsfläche des Vorhabens reduziert und die Planung noch einmal
überarbeitet. Die schalltechnische Stellungnahme des Ingenieurbüro für
Energietechnik und Lärmschutz (IEL) wurde entsprechend aktualisiert (siehe
Anlage).
Die
Erweiterung des Betriebsgeländes ist gemäß Antrag durch die stetig steigenden
Materialanlieferungen von Kleinanlieferern und Abnahmeverträgen mit Firmen
erforderlich geworden.
Die
Stock Metallverwertung GmbH hat sich zur vollständigen Übernahme der Planungs-
und Erschließungskosten einschließlich der Kosten für die erforderlichen
Gutachten bereiterklärt.
Zu
der beantragten Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 18 waren
bereits am 16.06.2014 drei gleichlautende vorsorgliche Einsprüche/Widersprüche
von betroffenen Anwohnern eingegangen. Am 21.07.2014 ist eine weitere negative
Stellungnahme eingereicht worden (siehe Anlagen).
Der
Vorentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes und die Stellungnahme zum
Lärmschutz werden in der Sitzung vorgestellt werden.
Zu
diesem TOP werden Herr Diekmann, Planungsbüro Diekmann & Mosebach, und
Herr Gemmel, IEL, hinzugeladen.
Anlagen: