Betreff
Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 18 "Erweiterung Stock Metallverwertung, Spohle",
hier: a) Aufstellungsbeschluss
b) Beschlussfassung über die Durchführung der Behördenbeteiligung gem.
§ 4 Abs. 1 BauGB sowie der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung
Vorlage
B/0158/2014
Aktenzeichen
III-1
Art
Beratungsvorlage

Vorschlag / Empfehlung:

   

a)  Der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Wiefelstede stimmt dem vorgestellten Planentwurf zu und beschließt die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 18 "Erweiterung Stock Metallverwertung, Spohle".

 

b)  Weiter beschließt der Verwaltungsausschuss die Durchführung der Behördenbeteiligung gem. § 4 Abs. 1 BauGB sowie der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung.

 


Situationsbericht / Bisherige Beratung:

   

Die Stock Metallverwertung GmbH, Spohle, Riedenweg 8 a, hat bereits mit Schreiben vom 24.02.2014 die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes einschließlich der erforderlichen Flächennutzungsplanänderung beantragt. Diese Vorgehensweise ist im Vorfeld mit dem Landkreis Ammerland abgestimmt worden. Eine Genehmigung nach § 35 Abs. 4
Nr. 6 BauGB kommt nach Angaben des Landkreises nicht in Betracht, da die geplante Erweiterung des Betriebsgeländes außerhalb der „Angemessenheit“ liegt. Eine geplante Beratung über den Antrag in der Sitzung des Bau- und Umweltausschusses am 30.06.2014 war seinerzeit in  Abstimmung mit dem Antragsteller zu Beginn der Sitzung von der Tagesordnung genommen worden.

 

Zwischenzeitlich wurde Betriebsfläche des Vorhabens reduziert und die Planung noch einmal überarbeitet. Die schalltechnische Stellungnahme des Ingenieurbüro für Energietechnik und Lärmschutz (IEL) wurde entsprechend aktualisiert (siehe Anlage).

 

Die Erweiterung des Betriebsgeländes ist gemäß Antrag durch die stetig steigenden Materialanlieferungen von Kleinanlieferern und Abnahmeverträgen mit Firmen erforderlich geworden.

 

Die Stock Metallverwertung GmbH hat sich zur vollständigen Übernahme der Planungs- und Erschließungskosten einschließlich der Kosten für die erforderlichen Gutachten bereiterklärt.

 

Zu der beantragten Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 18 waren bereits am 16.06.2014 drei gleichlautende vorsorgliche Einsprüche/Widersprüche von betroffenen Anwohnern eingegangen. Am 21.07.2014 ist eine weitere negative Stellungnahme eingereicht worden (siehe Anlagen).

 

Der Vorentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes und die Stellungnahme zum Lärmschutz werden in der Sitzung vorgestellt werden.

 

Zu diesem TOP werden Herr Diekmann, Planungsbüro Diekmann & Mosebach, und
Herr Gemmel, IEL, hinzugeladen.

 


Anlagen: