Betreff
4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 78 "Mühlengrund",
hier: a) Änderungsbeschluss
b) Beschlussfassung über die Durchführung der öffentlichen Auslegung
gleichzeitig mit der Beteiligung der Behörden gem. § 4 Abs. 2 BauGB
Vorlage
B/0520/2016
Aktenzeichen
III-1
Art
Beratungsvorlage

Vorschlag / Empfehlung:

 

a)  Der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Wiefelstede stimmt dem vorgestellten Planentwurf zu und beschließt die 4. Änderung des Bebauungsplans Nr. 78 "Mühlengrund" im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB.

 

b) Weiter beschließt der Verwaltungsausschuss die Durchführung der öffentlichen Auslegung gleichzeitig mit der Beteiligung der Behörden gem. § 4 Abs. 2 BauGB.

  


Situationsbericht / Bisherige Beratung:

 

Die Fa. Projektenwicklung Rainer Gloy e. K. beabsichtigt auf dem Grundstück Metjendorfer Landstraße 15, Metjendorf, eine Pflege- und Seniorenwohnanlage zu errichten.  Zur Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen wäre die 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 78 durchzuführen. Über das geplante Projekt wurde bereits in der Sitzung des Verwaltungsausschusses am 05.10.15 und am 02.11.15 berichtet. Der Bau- und Umweltausschuss hat die Verwaltung in seiner Sitzung am 09.11.15 beauftragt, konkrete Planungen vom Investor einzuholen und den Bebauungsplanentwurf in der nächsten Fachausschusssitzung vorzustellen.

 

Da es sich um eine Maßnahme der Innenentwicklung handelt, kann für dieses Bauleitplanverfahren das beschleunigte Verfahren nach § 13 a BauGB angewandt werden. Dieses Verfahren beinhaltet im Gegensatz zum Normalverfahren die Möglichkeit nur eines Verfahrensschrittes zur Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Öffentlichkeit. Angesichts einer voraussichtlich nur geringfügigen Betroffenheit wesentlicher öffentlicher und/oder privater Belange sollte von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht werden. Der Flächennutzungsplan wäre gemäß § 13 a Abs. 2 Punkt 2 BauGB lediglich im Wege der Berichtigung anzupassen. Aufgrund des zu erwartenden hohen öffentlichen Interesses an der Planung sollte in diesem Fall von der Möglichkeit des Verzichts auf eine frühzeitige Öffentlichkeitsunterrichtung kein Gebrauch gemacht werden.

 

Das Projekt und der Entwurf des Bebauungsplanes werden in der Sitzung vorgestellt.

 

Zu diesem TOP werden Frau Abel, NWP, und Herr Gloy hinzugeladen.

 



Finanzierung:

 

Die Planungskosten werden vom Vorhabenträger getragen. Hierzu wurde bereits ein städtebaulicher Vertrag abgeschlossen.

 


Anlagen: