hier: a) Änderungsbeschluss
b) Beschlussfassung über die Durchführung der öffentlichen Auslegung
gleichzeitig mit der Beteiligung der Behörden gem. § 4 Abs. 2 BauGB
Vorschlag /
Empfehlung:
a) Der
Verwaltungsausschuss der Gemeinde Wiefelstede stimmt dem vorgestellten
Planentwurf zu und beschließt die 4. Änderung des Bebauungsplans Nr. 78
"Mühlengrund" im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB.
b) Weiter
beschließt der Verwaltungsausschuss die Durchführung der öffentlichen Auslegung
gleichzeitig mit der Beteiligung der Behörden gem. § 4 Abs. 2 BauGB.
Situationsbericht
/ Bisherige Beratung:
Die Fa. Projektenwicklung Rainer Gloy e. K.
beabsichtigt auf dem Grundstück Metjendorfer Landstraße 15, Metjendorf, eine
Pflege- und Seniorenwohnanlage zu errichten.
Zur Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen wäre die 4.
Änderung des Bebauungsplanes Nr. 78 durchzuführen. Über das geplante Projekt
wurde bereits in der Sitzung des Verwaltungsausschusses am 05.10.15 und am
02.11.15 berichtet. Der Bau- und Umweltausschuss hat die Verwaltung in seiner
Sitzung am 09.11.15 beauftragt, konkrete Planungen vom Investor einzuholen und
den Bebauungsplanentwurf in der nächsten Fachausschusssitzung vorzustellen.
Da es sich um eine Maßnahme der Innenentwicklung handelt, kann für dieses Bauleitplanverfahren das beschleunigte Verfahren nach § 13 a BauGB angewandt werden. Dieses Verfahren beinhaltet im Gegensatz zum Normalverfahren die Möglichkeit nur eines Verfahrensschrittes zur Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Öffentlichkeit. Angesichts einer voraussichtlich nur geringfügigen Betroffenheit wesentlicher öffentlicher und/oder privater Belange sollte von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht werden. Der Flächennutzungsplan wäre gemäß § 13 a Abs. 2 Punkt 2 BauGB lediglich im Wege der Berichtigung anzupassen. Aufgrund des zu erwartenden hohen öffentlichen Interesses an der Planung sollte in diesem Fall von der Möglichkeit des Verzichts auf eine frühzeitige Öffentlichkeitsunterrichtung kein Gebrauch gemacht werden.
Das Projekt und der Entwurf des Bebauungsplanes werden in der Sitzung vorgestellt.
Zu diesem TOP werden Frau Abel, NWP, und Herr Gloy hinzugeladen.
Finanzierung:
Die
Planungskosten werden vom Vorhabenträger getragen. Hierzu wurde bereits ein
städtebaulicher Vertrag abgeschlossen.
Anlagen: