hier: a) Aufstellungsbeschluss
b) Beschlussfassung über die Durchführung der Behördenbeteiligung
gem. § 4 Abs. 1 BauGB sowie der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung
Vorschlag /
Empfehlung:
a) Der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Wiefelstede stimmt dem
vorgestellten Planentwurf zu und beschließt die Aufstellung des Bebauungsplanes
Nr. 145 "Gewerbegebiet Herrenhausen".
b) Weiter beschließt der Verwaltungsausschuss die Durchführung der
Behördenbeteiligung gem. § 4 Abs. 1 BauGB sowie der frühzeitigen
Öffentlichkeitsbeteiligung.
Situationsbericht
/ Bisherige Beratung:
Über
die geplante Entwicklung des Gewerbegebietes in Herrenhausen wurde bereits im
Verwaltungsausschuss am 23.05.2016 und am 08.08.2016 berichtet. Um
wirtschaftlich im Wettbewerb mit anderen Gemeinde bestehen und Arbeitsplätze
sichern und schaffen zu können, ist die weitere Entwicklung von Gewerbe- und
Industriegebieten zwingend erforderlich. Eine Entwicklung an anderen
Gewerbestandorten ist zurzeit wegen der fehlenden Verfügbarkeit der Flächen
nicht zu realisieren.
Der
Standort Herrenhausen wird im Gewerbeflächenentwicklungskonzept aus dem Jahre
2013 überwiegend positiv bewertet (siehe Anlage). Nach erfolgreichem Abschluss
der Grunderwerbsverhandlungen und positiver Bauleitplanung wären außerdem die
Grundvoraussetzungen für die Umsiedlung der Stock Metallverwertung GmbH,
Spohle, erfüllt. Schalltechnische Voruntersuchungen hatten ergeben, dass die
Immissionsrichtwerte eingehalten werden können.
Im
Rahmen der Bauleitplanung soll auch der Bereich des vorhabenbezogenen
Bebauungsplanes Nr. 16 überplant werden. Dieser Vorgang ist unter anderem für
die notwendige Lärmkontingentierung erforderlich, mit keinerlei Nachteilen für
die Christoffers Kulturbau GmbH verbunden und im Vorfeld mit dem Unternehmen
abgestimmt worden.
Der
Vorentwurf des Bebauungsplanes wird in der Sitzung vorgestellt werden.
Zu
diesem TOP wird Herr Schnitker, Planungsbüro Diekmann & Mosebach,
hinzugeladen.
Anlagen: